Belegabruf für 3 Personen (1 Buhlkonto) einrichten

  • Hallo zusammen,


    ich habe ein Verständnisproblem. Es ist ja erlaubt, die Software auf 2 bzw. 3 Rechnern zu installieren, wenn man das gleiche Buhl Konto verwendet.


    Mir geht es jetzt um die Einrichtung des Steuerabrufs über Buhl.


    Mal angenommen, ich habe das Programm auf 2 Rechnern (A und B) mit dem gleichen Lizenzschlüssel und dem gleichen Buhl Konto installiert.

    Gleichzeitig will ich den Belegabruf für 3 Personen einrichten: Belege von Personen 1 und 2 sollen auf Rechner A abgerufen werden, Belege von Person 3 auf Rechner B.

    Wie konfiguriert man das jetzt, damit jeder nur seine Belege abruft?


    konfiguriert jeder "seinen" Belegabruf auf "seinem" Rechner

    oder

    konfiguriert einer alle Abrufe?


    Erkennt das Programm, welcher Abruf zu welcher Steuerdatei gehört?


    Ich hoffe, ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt.


    Danke und Gruß

    Wolf

    • Offizieller Beitrag

    Ich verstehe die Frage bzw. das Problem irgendwie nicht. Da der Belegabruf ja innerhalb der jeweiligen Datei eingerichtet wird, beantwortet sich das doch eigentlich von selber.

  • Ich verstehe die Frage bzw. das Problem irgendwie nicht. Da der Belegabruf ja innerhalb der jeweiligen Datei eingerichtet wird, beantwortet sich das doch eigentlich von selber.

    Wenn das so ist, beantwortet das meine Frage.

    Aber: man kann ja den Belegabruf einrichten, ohne das eine Datei geöffnet ist. da kann ich den Belegabruf für mehrere Personen einrichten (mit Buhl Konto anmelden, Personen eintragen und freischalten, wenn die PIN da ist).

    Wie werden die freigeschalteten Personen dann der jeweiligen Steuerdatei zugeordnet, wenn sie geöffnet ist?

  • Ich glaube, ich habe mich nicht verständlich ausgedrückt, ich versuche es nochmals.


    Es gibt ja nur ein Buhl Konto, somit befinden sich auch alle angelegten Steuerabrufe im gleichen Konto...


    Bezugnehmend auf meinen ersten Beitrag:

    "Mal angenommen, ich habe das Programm auf 2 Rechnern (A und B) mit dem gleichen Lizenzschlüssel und dem gleichen Buhl Konto installiert.

    Gleichzeitig will ich den Belegabruf für 3 Personen einrichten: Belege von Personen 1 und 2 sollen auf Rechner A abgerufen werden, Belege von Person 3 auf Rechner B.

    Wie konfiguriert man das jetzt, damit jeder nur seine Belege abruft?"


    und das jeder nur seine Belege ansehen kann und sieht - also Person 1 und 2 am Rechner A und Person 3 am Rechner B


    wenn man 2 Buhl Konten mit der gleichen Software verbinden könnte, würde ich das verstehen, dann wäre es getrennt. Aber das geht ja wohl nicht.

    • Offizieller Beitrag

    wenn man 2 Buhl Konten mit der gleichen Software verbinden könnte, würde ich das verstehen, dann wäre es getrennt. Aber das geht ja wohl nicht.

    Richtig. Beim steuer:Abruf werden primär alle Personen abgefragt und deren Belege zur Übernahme in den Steuerfall angeboten. Du kannst dann nur bei bestimmten Personen unter "Auswahl als" das "Nicht übernehmen" einstellen, was zur Folge hat, daß diese Person denn auch nicht bei nur "Ausgewählte Personen" angezeigt wird. Es verhindert aber nicht die prinzipielle Einsehbarkeit.


    Wie konfiguriert man das jetzt, damit jeder nur seine Belege abruft?"


    und das jeder nur seine Belege ansehen kann und sieht - also Person 1 und 2 am Rechner A und Person 3 am Rechner B

    Das geht nur durch getrennte Buhl-Konten mit entsprechender Konfiguration.

    • Offizieller Beitrag

    und das jeder nur seine Belege ansehen kann und sieht - also Person 1 und 2 am Rechner A und Person 3 am Rechner B

    Wenn das gehen würde, dann könnte man ja ein fiktives Kundenkonto anlegen und eben doch die Software weiterveräußern, damit Dritte dann eben auch über dieses Konto Ihre Angelegenheiten regeln können. Wäre ja nicht im Sinne der Lizenzbedingungen.

  • Vielen Dank, alles verstanden.


    Billy: Letzte Frage: wie werden die Einstellungen, die Du in Deinem Anhang darstellst, gemanagt - lokal oder über das Buhl-Konto?


    Mal angenommen, ich stelle am Rechner A Person 1 auf übernehmen und Person 2 auf nicht übernehmen.

    Wie sind dann die Einstellungen am Rechner B - so wie ich es am Rechner A konfiguriert habe oder kann ich am Rechner B eine andere Version (z.B. Person 1 nicht übernehmen, Person 2 übernehmen) dauerhaft einstellen?


    Nochmals vielen Dank

    • Offizieller Beitrag

    Da ist nichts "dauerhaft". Es ist so lange dauerhaft bis jemand die Einstellung in dazu ändert. Und das kann eben jeder, der Zugriff auf eine der Dateien bzw., in Deinem Fall, auf das Buhl-Konto hat.

  • Richtig. Beim steuer:Abruf werden primär alle Personen abgefragt und deren Belege zur Übernahme in den Steuerfall angeboten.

    Das trifft nach meiner Erfahrung aber nur auf die Personen zu, die in diesem Steuerfall auftreten. Bei Steuerfall "meine Frau und ich" werden auch die Belege unseres Sohnes angezeigt, nicht aber die von meiner Mutter bzw. der von meiner Frau. Beim Steuerfall "Sohn" werden nur seine Belegtee angezeigt, ebenfalls jeweils die betreffenden Belege bei meiner Mutter und Schwiegermutter.

    Bei vollkommen unabhängigen Steuerfällen bekommt man also tatsächlich nur die Belege für die im Steuerfall auftretenden Personen angezeigt.
    Ich mache die Abfrage manuell (alles mit meinem Zertifikat), nicht über Buhl - wie es da abläuft kann ich nicht sagen.

  • und das jeder nur seine Belege ansehen kann und sieht - also Person 1 und 2 am Rechner A und Person 3 am Rechner B

    Wenn das gehen würde, dann könnte man ja ein fiktives Kundenkonto anlegen und eben doch die Software weiterveräußern, damit Dritte dann eben auch über dieses Konto Ihre Angelegenheiten regeln können. Wäre ja nicht im Sinne der Lizenzbedingungen.

    Ich versuche nur zu verstehen, wie Buhl versucht, die privaten (Steuer)Daten bei der Mehrfachnutzung zu schützen.


    So sieht halt jeder, der das jeweilige Buhl-Konto nutzt, auch alle (Einkommens)Belege der anderen.

    Das mag in vielen Fällen egal sein, aber manchmal halt nicht. Das man mit der Software bis zu 5 Steuererklärungen abgeben kann, ist ja OK, aber das alle alles den anderen offenlegen, ist dann schon grenzwertig.


    Aber OK, es kann sich ja jeder die Software selbst kaufen...

    • Offizieller Beitrag

    wie werden die Einstellungen, die Du in Deinem Anhang darstellst, gemanagt - lokal oder über das Buhl-Konto?

    Lokal. Diese Auswahl kommt, wenn Du den Abruf über steuer:Abruf ausführst.

    Wie sind dann die Einstellungen am Rechner B - so wie ich es am Rechner A konfiguriert habe oder kann ich am Rechner B eine andere Version (z.B. Person 1 nicht übernehmen, Person 2 übernehmen) dauerhaft einstellen?

    Nach meinem Verständnis sollte es so gehen.

    • Offizieller Beitrag

    Ich mache die Abfrage manuell (alles mit meinem Zertifikat), nicht über Buhl - wie es da abläuft kann ich nicht sagen.

    Dann weiß ich ehrlich gesagt nicht, was Dein Einwurf soll, denn wie schon mehrfach explizit klargestellt reden wir hier über steuer:Abruf, also über die Abholung der Belege über das Buhl-Konto.

    • Offizieller Beitrag

    Nach meinem Verständnis sollte es so gehen.

    Bist du sicher? Ist das nicht an das Konto im ELSTER-Portal gekoppelt?


    So sieht halt jeder, der das jeweilige Buhl-Konto nutzt, auch alle (Einkommens)Belege der anderen.

    Das mag in vielen Fällen egal sein, aber manchmal halt nicht. Das man mit der Software bis zu 5 Steuererklärungen abgeben kann, ist ja OK, aber das alle alles den anderen offenlegen, ist dann schon grenzwertig.

    In meinen Augen ist die Lizenz so gedacht, dass Du 5 ESt-Erklärungen für Angehörige im Sinne der AO erstellen kannst und nicht zwingend so, dass sich alle selber alles einrichten und erstellen können sollen. Aber das ist meine persönliche Auslegung.

  • In meinen Augen ist die Lizenz so gedacht, dass Du 5 ESt-Erklärungen für Angehörige im Sinne der AO erstellen kannst

    Diese Auslegung würde ich so nicht sehen, auch wenn in den Lizenzbedingungen "Diese Lizenz berechtigt einen (1) Nutzer ..." steht. Wenn der Nutzer auf beiden (oder allen 3) PC derselbe ist (Anmeldename immer "Max", der auch Inhaber der Lizenz ist), dann ist es nur ein Nutzer ...

    Aber ich stimme Dir zu, das kann man nicht nur so auslegen.

    • Offizieller Beitrag

    In meinen Augen ist die Lizenz so gedacht, dass Du 5 ESt-Erklärungen für Angehörige im Sinne der AO erstellen kannst

    Diese Auslegung würde ich so nicht sehen, auch wenn in den Lizenzbedingungen "Diese Lizenz berechtigt einen (1) Nutzer ..." steht. Wenn der Nutzer auf beiden (oder allen 3) PC derselbe ist (Anmeldename immer "Max"), dann ist es nur ein Nutzer ...

    Aber ich stimme Dir zu, das kann man nicht nur so auslegen.

    Genau das ist es doch! Es ist ein Nutzer und deshalb kann er auch alle abgerufen Daten sehen. Nur die Zuordnung zum Steuerfall ist dann noch zu treffen.


    Es ist eben die Lizenz für einen Nutzer, der eine bestimmte Anzahl Steuerfälle abwickeln dar, sofern er dazu nach der AO berechtigt ist. Und es ist keine Lizenz für bis zu fünf Nutzer, die alle eigenständig ihre ESt-Erklärung erstellen dürfen.

  • Und es ist keine Lizenz für bis zu fünf Nutzer, die alle eigenständig ihre ESt-Erklärung erstellen dürfen.

    Das ist sicherlich richtig. Es ist eine Interpretation von "Nutzer", und ich vermute, daß Buhl sich nicht daran stößt, wenn der Sohn am eigenen PC mit der Lizenz des Vaters seine Steuererklärung macht (bei Einhaltung von max. 3 Installation, max. 5 Einkommensteuererklärungen). In den Nutzungsbedingungen steht ja eben auch nicht, daß der Nutzer=Lizenzinhaber die Installationen a) eigenhändig und b) nur auf eigenen PC vornehmen a) muß bzw. b) darf.

    Hier wäre vielleicht eine Klarstellung von Buhl sinnvoll.


    Daß man die Software nicht Hinz und Kunz bzw. dem Nachbarn bzw. der Nachbarin zur Verfügung stellt, sollte klar sein.

  • Und es ist keine Lizenz für bis zu fünf Nutzer, die alle eigenständig ihre ESt-Erklärung erstellen dürfen.

    Das ist sicherlich richtig. Es ist eine Interpretation von "Nutzer", und ich vermute, daß Buhl sich nicht daran stößt, wenn der Sohn am eigenen PC mit der Lizenz des Vaters seine Steuererklärung macht (bei Einhaltung von max. 3 Installation, max. 5 Einkommensteuererklärungen). In den Nutzungsbedingungen steht ja eben auch nicht, daß der Nutzer=Lizenzinhaber die Installationen a) eigenhändig und b) nur auf eigenen PC vornehmen a) muß bzw. b) darf.

    Hier wäre vielleicht eine Klarstellung von Buhl sinnvoll.


    Daß man die Software nicht Hinz und Kunz bzw. dem Nachbarn bzw. der Nachbarin zur Verfügung stellt, sollte klar sein.

    genau das war der Hintergrund meiner Frage - nur ist es nicht der Sohn sondern die Tochter ;)


    Aber wäre schon schön, wenn Buhl das klarstellen würde. Da muß ich wohl mal ein Ticket aufmachen - und erst mal überlegen, wie ich das formuliere,,,,

  • nicht Hinz und Kunz bzw. dem Nachbarn bzw. der Nachbarin

    also:

    ich selbst gebe 2 ESt-Erklärungen ab.

    Meine Schwester heißt jetzt Hinz, ist meine Nachbarin und hat mit meiner Lizenz auch schon eine abgegeben. Ebenso meine Tochter die jetzt Kunz heißt aber halt nicht meine Nachbarin ist. ;)

    Sind zusammen 4 Erklärungen, mit 3 Installationen. Soweit so gut.


    Nicht klar ist, was Buhl-Data mit dem Hinweis:

    Zitat

    Diese Lizenz berechtigt [....]...und der Abgabe von insgesamt bis zu fünf (5) Steuererklärungen.

    meint.

    Unter meiner Lizenznummer werden also schon (4) Steuererklärungen abgegeben.

    Zählen dann Umsatzsteuererklärung Gewerbesteuererklärung auch als Steuererklärung im Sinne der Lizenzbestimmungen?


    Ach ja.

    Ich kann zwar die Abrufdaten meiner 2 Belegabrufpersonen einsehen, jedoch nicht die meiner Tochter u. Schwester, weil die andere E-Mail und Pin für den Belegabruf haben.

    Abgerufen werden zwar beide Personen, zuordnen kann ich sie nur der Person deren Fall gerade in Bearbeitung ist.


    Nachtrag:

    Daß man die Software nicht Hinz und Kunz bzw. dem Nachbarn bzw. der Nachbarin zur Verfügung stellt, sollte klar sein.

    warum nicht?

    Zitat von Produktinfo Steuer:Sparbuch

    Diese Lizenz berechtigt einen (1) Nutzer zu einer (1) Installation bzw. nach Registrierung bis zu drei (3) Installationen der Software und der Abgabe von insgesamt bis zu fünf (5) Steuererklärungen. Nach kostenloser Registrierung (Angabe Ihrer E-Mail-Adresse und Bindung des Lizenzschlüssels für alle Installationen an Ihr persönliches, nicht übertragbares Nutzerkonto) können auch steuer:Web und steuer:Apps (z.B. iOS, Android) genutzt werden. Ein Lizenzschlüssel kann nicht mehrfach registriert werden und wird automatisch online auf seine Gültigkeit überprüft.


    Da steht nichts von Eltern, Bruder, Schwester, Kind oder Angehörige 1. 2. 3. Grades 8)