Hallo,
ich bin gerade etwas ratlos, wie ich folgende Betriebsausgaben in der EÜR einordnen soll!
Ich stelle selber (im ganz kleinen Rahmen) Druckprodukte her und kaufe dafür digitale Cliparts, Grafiken etc. ein, die die Produkte dann schmücken.
Es handelt sich dabei also um einen essentiellen Bestandteil meiner Produkte und im Verhältnis zu meinen Einnahmen auch um einen großen Anteil meiner Ausgaben.
Die Kosten für die einzelnen Cliparts betragen allerdings in den meisten Fällen nie mehr als 20€.
Um was für Betriebsausgaben handelt es sich dabei, wie werden diese verbucht bzw. in welche Zeile der EÜR fallen sie dann?
Könnte man sie einfach zu den übrigen sofort abzugsfähigen Betriebsaufgaben zählen oder sind es vielleicht GWG?
Darüber hinaus habe ich verschiedene Schriftarten gekauft für mein Corporate Design, würden diese eventuell als Werbekosten zählen?
Vielen Dank im voraus für eure Hilfe!