Eingabe zum Riestervertrag

  • Hallo,


    beim Belegabruf kamen die Rieservertragsdaten meiner Frau mit. Als ich diese im Sparbuch 2019 angeschaut habe, muss dort ausgewählt werden, ob meine Frau mittel- oder unmittelbar begünstigt ist. Als letzter Punkt bei der Aufzählung, wer alles unmittelbar begünstigt ist, steht dort:

    Zitat

    Geringfügig beschäftigte Personen, die nicht (auf ihren Antrag) von der Versicherungspflicht befreit sind.

    Das trifft zu, weil wir damals gewählt haben, dass wir jährlich 180€ in die Riesterversicherung einzahlen wollen. Dieses Geld steht auch auf der Bescheinigung.

    Wenn ich deshalb jetzt "unmittelbar begünstigt" anklicke, muss ich die Begründung (Einnahmen) angeben. Dort kann ich dann nur auswählen, ob 2017 (!) Einnahmen vorlagen, weil ich ja für 2018 keine Einnahmen angegeben habe, da die Geringfügige Beschäftigung pauschal besteuert wird. Auch für 2017 haben wir damals auch keine Einnahmen eingetragen.

    Das Programm bietet mir auch keine Möglichkeit die oben im Zitat ausgewählte Begründung durch die Angabe zur "geringfügigen Beschäftigung" anzugeben. Und irgendeine Info dazu muss ich eingeben, weil ich sonst den Dialog widersprüchlich verlassen würde. Lösen kann ich es nur, in dem ich "unmittelbar begünstigt" auswähle. Das wäre aber m.E. falsch. Wie kann ich das auflösen?

  • Die anzugebenden Einnahmen dienen nicht zur Prüfung der unmittelbaren Begünstigung, sondern der Berechnung des Mindesteigenbeitrags. Und da ist bei der Riesterförderung nun einmal maßgeblich wieviele rentenversicherungspflichtigen (!) Einnahmen man im Vorjahr hatte. Bei der Riesterförderung für 2018 war das 2017 und bei der Förderung für 2019 eben 2018.

    Abgefragt werden im Übrigen nicht die steuerpflichtigen Einnahmen sondern die rentenversicherungspflichtigen. Insbesondere bei geringfügiger Beschäftigung ist das ein Unterschied.

  • Die anzugebenden Einnahmen dienen nicht zur Prüfung der unmittelbaren Begünstigung, sondern der Berechnung des Mindesteigenbeitrags. Und da ist bei der Riesterförderung nun einmal maßgeblich wieviele rentenversicherungspflichtigen (!) Einnahmen man im Vorjahr hatte. Bei der Riesterförderung für 2018 war das 2017 und bei der Förderung für 2019 eben 2018.

    Abgefragt werden im Übrigen nicht die steuerpflichtigen Einnahmen sondern die rentenversicherungspflichtigen. Insbesondere bei geringfügiger Beschäftigung ist das ein Unterschied.

    Wie gesagt, meine Frau hat eine "Geringfügige Beschäftigung". Gibt es dabei rentenversicherungspflichtige Einnahmen?

  • OK, ich schau mir das noch einmal an. Ich meine das Problem ist, dass ich ein geringfügiges Gehalt in der Steuererklärung nicht angebe, weil es ja "steuertechnisch" pauschalversteuert wird. Deshalb kann ich -meine ich- im Steuerprogramm nicht angeben, dass sie im letzten Jahr "rentenversicherungspflichtige Einnahmen" hatte. Da dort je stand, sie hatte keine Einnahmen. :/

  • Warum nicht? Es geht um rentenversicherungspflichtige Einnahmen! Dass diese aufgrund einer gesetzlichen Sonderregelung pauschal versteuert werden, stört doch in diesem Dialog nicht.