Hallo.
So viel ich weis muss man nachweisen, dass man ein Paket/eine Sendung auch tatsächlich in das Land geschickt wurde wo es hin sollte.
Kumpel von mir hat Monate damit verbracht das Nachträglich zu machen für mehrere Jahre. Das Finanzamt sagt, dass man einen Artikel innerhalb Deutschlands verschicken könnte (Mwst wird fällig), die Rechnung aber an einen Empfänger in einem Drittland (keine Mwst) ausgestellt ist.
Ich bekomme vom DHL Fahrer EINEN Zettel wo ALLE Sendungsnummern draufstehen. Da müsste ich dann diesen Zettel z.B. 10x kopieren für 10 Sendungen und den Zettel dann hinter die Rechnung heften. Allerdings steht da ja dann nur die Sendungsnummer - und die wird auch nur für eine bestimmste Zeit abrufbar sein. (müsste aber ja eigentlich 10 Jahre abrufbar sein? bei einer Steuerprüfung)
Danke,
Roelli.