Privatfahrten bei behindertem Kind

  • Im Steuer Sparbuch habe ich ein Kind eingetragen, gleichzeitig eine Behinderung mit Merkmal “h” bei diesem. Die Pauschale von 3.700 Euro wurde korrekt berücksichtigt in der automatischen Berechnung.


    Nun können zusätzlich noch Fahrten bis zu 15.000 km a 0,30 euro geltend gemacht werden bei einer Behinderung.


    Trage ich dies unter der Pauschale im gleichen Menübereich als Privatfahrten / aussergewöhnliche Belastung ein verändert sich nichts an der Steuerberechnung.

    Trage ich diese aussergewöhnliche Belastung an der falschen Stelle ein?


    Rechtlich habe ich verstanden, das diese Belastung zusätzlich zur Pauschale angegeben werden kann; aber dann müsste sich ja finanziell eine Änderung ergeben?!


    Vielen Dank für einen Denkanstoss oder Tipp :-).

    • Offizieller Beitrag

    Vielen Dank für einen Denkanstoss oder Tipp :-).

    Dafür müsste man aber bereinigte Screens Deiner Eintragungen in die jeweiligen Programmmasken sehen.


    Nun können zusätzlich noch Fahrten bis zu 15.000 km a 0,30 euro geltend gemacht werden bei einer Behinderung.


    Trage ich dies unter der Pauschale im gleichen Menübereich als Privatfahrten / aussergewöhnliche Belastung ein verändert sich nichts an der Steuerberechnung.

    Trage ich diese aussergewöhnliche Belastung an der falschen Stelle ein?

    Diese Eintragungen werden detailliert in der Maske zu den Angaben des Kindes abgefragt und eingetragen. Es wird alles zutreffend berücksichtigt, zumindest ist es in meiner Testdatei so.


    Die festgesetzte ESt ist aber nicht bereits 0€, oder?


    Ansonsten auch mal schauen, ob das Programm auf aktuellem Stand ist (Updates manuell anstoßen).

  • Vorab:

    Ich nutze die aktuelle Version:



    Mir geht es um Hinweis 33.1 - 33.4 EstH 2017, Fahrtkosten behinderter Menschen, Punkt 2:


    ##

    Bei außergewöhnlich gehbehinderten (Merkzeichen aG), blinden (Merkzeichen Bl) und hilflosen (Merkzeichen H) Menschen:

    In den Grenzen der Angemessenheit dürfen nicht nur die Aufwendungen für durch die Behinderung veranlasste unvermeidbare Fahrten, sondern auch für Freizeit-, Erholungs- und Besuchsfahrten abgezogen werden. Die tatsächliche Fahrleistung ist nachzuweisen oder glaubhaft zu machen. Eine Fahrleistung von mehr als 15.000 km im Jahr liegt in aller Regel nicht mehr im Rahmen des Angemessenen (> BFH vom 2.10.1992 - BStBl 1993 II S. 286 ).

    ##


    Hier ist mir nicht klar, wo dies einzutragen ist.


    Im den 2 nachfolgenden Screens habe ich für anteilig 2 Monate in 2018 die 500 km (250 je Monat, da 3.000 km maximal als Pauschale) ausgewählt, wie vom Tool vorgeschlagen (Privatfahrten bei Behinderung):





    Nun fehlt mir die Möglichkeit, ca. 2.500 km mehr (nachweisbare) km für November/Dezember aufzuführen welche bei dem Kennzeichen "H" möglich sind. Wähle ich "Nein" bei der Abfrage mit den 500 km aus erscheint ein neuer Punkt, in welchem ich manuell km eingeben kann. Es geht aber nicht, das Tool gibt 2.500 km als maximale Grenze vor und so wären die theoretischen 15.000 km nicht abzudecken:





    Beim Fragezeichen neben Personenkraftwagen ist erläutert, das hier die Stelle für Freizeit-, Besuchs- und Erholungsfahrten ist. Hier würde ich gern die 2.500 km eintragen und denke, das wäre die richtige Stelle um es aufzuführen. Die Voraussetzungen hierfür sind gegeben und auch fachlich korrekt im Tool hinterlegt (GdB, Kennzeichen).


    Tue ich dies, verändert sich die automatische Steuerberechnung im rechten Frame aber gar nicht. Sie bleibt beim gleichen (vierstelligem Betrag) der Berechnung - egal ob ich 5 km, die pauschalen 500 km oder 2.500 km auswähle.


    Laut der inhaltlichen Beschreibung auf diversen Seiten sind diese aussergewöhnlichen Kosten aber zusätzlich zur Pauschale, Pflegepauschale, den 500 km (up to 3.000 km) oder anderem abzugsfähig; das sollte aber doch dann auch eine Veränderung mit sich führen oder nicht?


    Zu uns:

    Verheiratet, 2 Personen, gemeinsame Veranlagung, ein Kind

    • Offizieller Beitrag

    Tue ich dies, verändert sich die automatische Steuerberechnung im rechten Frame aber gar nicht. Sie bleibt beim gleichen (vierstelligem Betrag) der Berechnung - egal ob ich 5 km, die pauschalen 500 km oder 2.500 km auswähle.

    Die festgesetzte ESt ist aber nicht bereits 0€, oder?

    • Offizieller Beitrag

    Beim Fragezeichen neben Personenkraftwagen ist erläutert, das hier die Stelle für Freizeit-, Besuchs- und Erholungsfahrten ist. Hier würde ich gern die 2.500 km eintragen und denke, das wäre die richtige Stelle um es aufzuführen. Die Voraussetzungen hierfür sind gegeben und auch fachlich korrekt im Tool hinterlegt (GdB, Kennzeichen).

    Geht doch problemlos einzutragen:



    Dir ist aber klar, dass diese 15.000 km jährlich bzw. hier zeitanteilig 2.500 km keine Pauschale sind, sondern eine Höchstgrenze, bis zu der die nachgewiesenen Fahrten abziehbar sind, oder? Das müssen Fahrten mit dem Kind bzw. für das Kind sein. Das ist der Unterschied zu den jährlich 3.000 km, die ohne Nachweis, ggf. auch zeitanteilig, gewährt werden.


    Tue ich dies, verändert sich die automatische Steuerberechnung im rechten Frame aber gar nicht. Sie bleibt beim gleichen (vierstelligem Betrag) der Berechnung - egal ob ich 5 km, die pauschalen 500 km oder 2.500 km auswähle.

    Wie von Billy und mir bereits erwähnt, würde ich immer noch davon ausgehen, dass die festgesetzte Steuerschuld bereits 0€ beträgt.

    • Offizieller Beitrag

    Wie von Billy und mir bereits erwähnt, würde ich immer noch davon ausgehen, dass die festgesetzte Steuerschuld bereits 0€ beträgt.

    Oder anders formuliert: man kann nur so viele Steuern erstattet bekommen, wie einem abgezogen wurden. Es gibt hier keine Kostenerstattung oder so.

  • Billy: das muss ich morgen mal prüfen, ob die maximalen Beträge erreicht sein könnten. Ich vermute aber nicht, da bei Eintragung von zB Handwerkerleistungen als Werbungskosten Anpassungen an der Steuerberechnung erfolgen. Dies wird ja auch genauso den zu versteuernden Betrag reduzieren, nehme ich an. Aber ich schaue mir das mal an.


    miwe4: 2501 Km oder mehr geht aber nicht einzutragen und hier können ja beliebig mehr eingetragen werden, sofern es plausibel erklärt werden kanny da stört mich einfach die harte Grenze, oder nicht?


    Uns dies bewusst, das es keine Pauschale ist. Die Fahrten und km können nachgewiesen werden und wurden mit Kind ausgeführt; beispielsweise mal NRW - Bayern und zurück und 2 Arztbesuche a 280 km hin und zurück (mit Rechnung).


    Danke erstmal!

    • Offizieller Beitrag

    Billy: das muss ich morgen mal prüfen, ob die maximalen Beträge erreicht sein könnten. Ich vermute aber nicht, da bei Eintragung von zB Handwerkerleistungen als Werbungskosten Anpassungen an der Steuerberechnung erfolgen. Dies wird ja auch genauso den zu versteuernden Betrag reduzieren, nehme ich an. Aber ich schaue mir das mal an.

    Dann bliebe noch die zumutbare Eigenbelastung nach § 33 Absatz 3 EStG.


    miwe4: 2501 Km oder mehr geht aber nicht einzutragen und hier können ja beliebig mehr eingetragen werden, sofern es plausibel erklärt werden kanny da stört mich einfach die harte Grenze, oder nicht?

    Was stört daran, wenn die Höchstgrenze 2/12 von 15.000 km = 2.500 km sind? ?(