Im Steuer Sparbuch habe ich ein Kind eingetragen, gleichzeitig eine Behinderung mit Merkmal “h” bei diesem. Die Pauschale von 3.700 Euro wurde korrekt berücksichtigt in der automatischen Berechnung.
Nun können zusätzlich noch Fahrten bis zu 15.000 km a 0,30 euro geltend gemacht werden bei einer Behinderung.
Trage ich dies unter der Pauschale im gleichen Menübereich als Privatfahrten / aussergewöhnliche Belastung ein verändert sich nichts an der Steuerberechnung.
Trage ich diese aussergewöhnliche Belastung an der falschen Stelle ein?
Rechtlich habe ich verstanden, das diese Belastung zusätzlich zur Pauschale angegeben werden kann; aber dann müsste sich ja finanziell eine Änderung ergeben?!
Vielen Dank für einen Denkanstoss oder Tipp :-).