Es gibt neue BFH-Urteile (VI R 120/01 + VI R 137/01)
aus dem Dezember 2002. Frage: Bankkaufmann bis 09/2002
berufstätig! Seit WS 2002/2003 Student VWL. Können die
Kosten des Studiums jetzt als Fortbildung abgesetzt werden, bzw. sollte mann es zumindest machen - in Erwartung noch ausstehender BFH-Urtile. Oder beziehen
sich die Urteile ausschließlich auf ein berufsbegleitendes Studium?
Fort- oder Ausbildungskosten
- steuerbär
- Erledigt
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Das Urteil vom 04.12.2002
VI R 120/01 sagt aus:
"Aufwendungen für eine Umschulungsmaßnahme, die die Grundlage dafür bildet, von einer Berufs- oder Erwerbsart zu einer anderen überzuwechseln, können vorab entstandene Werbungskosten sein."Das Urteil vom 17.12.2002
VI R 137/01 beinhaltet:
"Aufwendungen für ein berufsbegleitendes erstmaliges Hochschulstudium sind als Werbungskosten zu berücksichtigen, sofern sie beruflich veranlasst sind."Genau handelt es sich hier um ein berufsbegleitendes Fernstudium der Betriebswirtschaft mit der Fachrichtung Personalwesen.
In Ihrem Fall können Sie keins der beiden Urteile verwenden, da es sich weder bei Ihnen um eine Umschulung, noch um ein berufsbegleitendes Studium handelt.