Bei Feststellungserklärung immer wieder Frage nach FE-Anlagen, obwohl dafür keine Daten erfasst wurden!

  • Hallo zusammen,

    Bei der Erstellung der Feststellungserklärung und Übernahme der Daten aus dem letzten Jahr und der Übernahme aus meiner EÜR, erhalte ich nach Überprüfung der Eingaben die Meldung: "Keine Einkünfte 2018? Bitte erfassen Sie in den FE-Anlagen die Einkünfte 2018, die Gegenstand der gesonderten und einheitliche Feststellungserklärung sind. Es reicht für die Feststellungserklärung nicht aus, lediglich die Anlage EÜR abzugeben."


    Es handelt sich dabei um die Erfassung der Daten für Einkünfte aus selbstständiger Arbeit!


    Wenn ich auf diese Fehlermeldung klicke, sprint WISO in den Bereich "Ausländische Einkünfte", die ich allerdings nicht habe.

    In den letzten Jahren musste ich noch nie die Anlage FE ausfüllen.


    Hat jemand eine Idee, woran es liegen könnte? Vielen Dank im Voraus!

  • Erst einmal die Frage: musst du eine gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung abgeben oder nur eine gesonderte Feststellungserklärung? (D.h. Personengesellschaft oder Einzelunternehmen mit abweichendem Sitz). Die Anlagen FE (pro Feststellungsbeteiligtem) sind bei der gesonderten und einheitlichen Feststellung notwendig.

  • Hallo,

    ich muss eine gesonderte Feststellungserklärung abgeben. Es handelt sich um ein Einzelunternehmen (Einzelperson) mit abweichendem Sitz! Bisher waren die Anlage FE nicht notwendig und wurden auch in den letzten Jahren von WISO nicht "angemeckert"!

  • Dann hast du die "falsche" Erklärung ausgewählt. Es gibt ja zwei, wenn du den Steuerfall anlegst.