Arbeit für internationale Organisation im Ausland - In Deutschland einmalig Kapitalerträge - Rückerstattung Kapitalertragsteuer?

  • Wer kann mir helfen ? Das 'Problem taucht für mich zum ersten Mal auf'.


    Ich habe 2018 eine relative junge Rentenversicherung auszahlen lassen um damit ein Studentenappartement teilweise zu finanzieren. Auf den Ertragsanteil der Auszahlung wurden rund 4.000€ Steuern erhoben (pauschal 25%).


    Ich arbeite für eine internationale öffentliche Organisation (EU-Kommission). Daher gilt: Man bleibt in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig (Steuerinländer), aber das Arbeitseinkommen wird von der EU selbst (und nicht von Deutschland oder dem Wohnsitzland / Belgien) besteuert. Steuerrückerstattungen oder -verrechnungen mit nationalen Steuern gibt es in diesem System nicht.


    Da ich in Deutschland keinen Wohnsitz habe und in den letzten Jahren auch nie Einnahmen hatte, habe ich seit 2005 keine Steuererklärungen in DE gemacht - und habe so auch keine Steuernummer.


    Die Frage : Wie ginge das Finanzamt vor wenn ich eine Steuererklärung abgeben würde?

    Günstiger Fall: Die gesamten Einnahmen in Deutschland liegen bei rund 16.000€ und der resultierende Steuersatz ist deutlich unter 25% .... also sollte es eine Rückerstattung geben

    Ungünstiger Fall: Für die Berechnung des Steuersatzes wird das Gesamteinkommen weltweit angelegt. Damit landet man in der Nähe des Spitzensteuersatzes und müsste anfangen Frau, Kinder, Aufwendungen usw. anzurechnen.


    Für alle Hinweise dankbar.

    Sven

  • Ich kenne die Regelungen für internationale Organisationen nicht. Hier musst du prüfen, ob der Progressionsvorbehalt gilt oder nicht. Entsprechend sind dann die Gesamteinkünfte für die Steuer maßgebend oder nicht. Du musst aber prinzipiell bei einer Steuererklärung in Deutschland deine Einkünfte vollständig erklären, also auch steuerfreie. Das Finanzamt zieht dann die rechtlichen Folgen, was es nur kann, wenn du alle Einkünfte angibst.