Guten Abend zusammen,
ich habe mir 2017 eine Website erstellen lassen, die ich als immaterielles Wirtschaftsgut über drei Jahre abschreiben wollte (rund 600 € Anschaffungspreis) – so weit, so gut. Leider hat das blöde Ding nie so funktioniert wie gewünscht, sodass ich mich 2018 schon für ein neues Theme entschieden habe.
Und jetzt die Steuerfrage: Die fragliche Website existiert nur noch theoretisch als Back-up, aktiv ist das neue Theme. Buche ich jetzt für meine EÜR 2018 mit Umstellungsdatum 2311 „Anlagenabgänge immaterielle Vermögensgegenstände (Restbuchwert bei Buchverlust)“ an 27 oder schreibe ich einfach weiter ab, weil das Ding ja theoretisch noch aktivierbar ist? Oder gibt es sogar eine Option, das ungeliebte Ding so „abzuwickeln“, dass überhaupt keine gewinnrelevante Buchung entsteht (klingt vielleicht komisch, aber auf eine gewinnmindernde Buchung könnte ich in diesem Fall mit Freuden verzichten)?
Jetzt schon vielen Dank für jeden Tipp
(WISO EÜR & Kasse)