Hallo. Bin als Freiberufler in Miete, habe letztes Jahr ein Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung bekommen. Soll ich die einfach bei der EÜR von den Mietausgaben wieder abziehen oder muss ich das irgendwo als Einnahmen verbuchen? Wenn ja wo?
Danke!
Hallo. Bin als Freiberufler in Miete, habe letztes Jahr ein Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung bekommen. Soll ich die einfach bei der EÜR von den Mietausgaben wieder abziehen oder muss ich das irgendwo als Einnahmen verbuchen? Wenn ja wo?
Danke!
Moin ...
So richtig verstehe ich Dich nicht ...
Hast Du Ein- Ausgaben aus Vermietung und Verpachtung ?
Warum erstellst Du eine EÜR ???
Warum willst Du ein Guthaben aus einer Nebenkostenabrechnung verrechnen ???
Gruß Kuddel
Warum willst Du ein Guthaben aus einer Nebenkostenabrechnung verrechnen ???
habe letztes Jahr ein Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung bekommen.
Ich denke einmal er hat es ausgezahlt bekommen bzw. mit einer folgenden Zahlung verrechnet bekommen.
Ich denke einmal er hat es ausgezahlt bekommen bzw. mit einer folgenden Zahlung verrechnet bekommen.
Genau, ich bin Mieter und nicht Vermieter und gebe meine Mietzahlungen in der EÜR als Betriebsausgaben an. Jetzt kam das Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung und ich weiß nicht wo ich das angeben muss. Sind ja jetzt wieder Einnahmen....
Wenn ich die Nebenkostenrückerstattung als normale Betriebseinnahme angeben muss, muss ich sie dann mit Mehrwertsteuer angeben? Meine Einahmen sind normal von der Umsatzsteuer befreit. Also ist da Mehrwertsteuer drauf und wenn ja wieviel? 7 oder19%? Oder wie bisher ohne Mehrwertsteuer angeben? Oder doch einfach von den Mietausgaben abziehen? Wäre ja schön wenn mir jemand helfen könnte.Danke.
Moin,
Du hast also die (Miet-)Ausgaben ohne Vorsteuerabzug gebucht ? Dann wäre das Guthaben ebenso zu behandeln
Viele Grüße
Maulwurf
wenn die Nebenkosten einen ordentlichen USt-Ausweis haben, kann dies auch so gebucht werden - aber da sollte ein Fachmann ran, denn NHk haben Beträge 0%, 7% und 19%! Ist die Miete mit Ust??
Lia