Hallo zusammen,
ich habe schon versucht meine Frage in den Titel zu packen, damit man direkt weiß worum es geht
Kurz zusammengefasst
Ich möchte eine Rechnung für eine Dienstleistung in die Schweiz schreiben (SKR04). Der Empfänger ist Unternehmer.
Bei den Pflichtangaben auf der Rechnung bin ich mir unsicher. Reverse-Charge-Hinweis kommt unter die Rechnung, das ist mir klar (siehe weiter unten).
Muss aber die MWSt-Nummer des Kunden ebenfalls auf die Rechnung (wie bei einer gewöhnlichen "EU-Rechnung"?)
Sonstige vielleicht noch wichtige Details
Reverse-Charge
Bei der Schweiz kommt ein ähnliches Verfahren wie unser Reverse-Charge zum Einsatz. Der Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer in der Schweiz. Auf der Rechnung muss dies vermerkt werden.
Erläutert ist dies beim Existenzgründerportal des MBWi:
Zitat von Existenzgründerportal des MBWiDer Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer in der Schweiz und muss diese dem Finanzamt abführen.
Es ist notwendig, dass Sie auf Ihren Rechnungen auf das Reverse-Charge-Verfahren mit dem Zusatz "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" hinweisen.
Quelle: https://www.existenzgruender.d…r-Franken-ausstellen.html
Konto
4024 / 8024 Erlöse aus im Drittland steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze (offen)
WMB bucht dann automatisch um auf
4338 / 8338 Erlöse aus im Drittland steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze
Der Kunde hat dies unter "Spezielle Fibu-Konten" hinterlegt:
Häckchen "Nettorechnung" (wie in einer Anleitung hier im Forum von SAMM) hat der Kunde bekommen