Einrichtungsgegenstände bei Zweitwohnung (doppelter Haushaltsführung) - Abschreibung notwendig? Steuererklärung für 2018

  • Hallo zusammen,

    nachdem ich nun an meiner zweiten Steuererklärung sitze (bei der ersten wurde mir hier schon Top geholfen) brauche ich erneut Rat. Worum geht es:


    Ich habe im Juni 2018 ein WG-Zimmer fast 400km von meinem Lebensmittelpunkt angemietet um nach Jobwechsel eine Unterkunft zu haben. So weit so gut.

    Für dieses Zimmer habe ich mir Einrichtung kaufen müssen.

    Dies waren ein Bett, Matratze, Schreibtisch, ein gebrauchter Stuhl, eine Kommode, ein Kleiderschrank, eine Mikrowelle usw.


    Im Steuersparbuch 2019 wollte ich das ganze nun unter Kosten doppelte Haushaltsführung - Kosten der Unterkunft angeben und muss dann hier weiter wohl in das Fenster Abschreibung für die Einrichtung? (Frage 1) Insgesamt habe ich für die Einrichtung 902€ ausgegeben (man ahnt bei dem Preis wohl welches aus Skandinavien kommende Möbelhaus herhalten musste).


    Ich trage nun die Möbel alle einzeln ein, kennzeichne diese als selbstständig nutzbar und werde nun aufgefordert die Abschreibungsdauer anzugeben. Muss ich die Möbel nun tatsächlich über mehrere Jahre abschreiben (den Schreibtisch für 70€ z.B. über 13 Jahre) oder mache ich hier etwas falsch? (Frage 2) Ist es überhaupt korrekt, dass ich bei einem Bett (ohne Matratze) sage, dieses ist selbstständig nutzbar? (Frage 2a)


    Last but not least: Ich habe auch ein Babybettchen mit Matratze gekauft, da meine Lebensgefährtin mit unserer damals 3 Monate alten Tochter ebenfalls eine Woche bei mir war. Kann ich dieses auch als Einrichtungsgegenstand ansetzen? Schließlich ist dies ja für meine Tochter und nicht für mich gewesen? (Frage 3)




    Danke vorab für eure Hilfe.


    LG aus dem Schwabenland


  • Guten Morgen,


    vielen Dank schon einmal für die Antwort. Diesen Hinweis habe ich gesehen, wundere mich deswegen, dass ich eine Abschreibungsdauer angeben muss. Das widerspricht doch dann der Programmhilfe? Dann ignoriere ich das bzw. gebe als Dauer ein Jahr an.


    Darf ich trotzdem noch einmal fragen, wie es mit der Frage aussieht ob ein Bettgestell alleine nutzbar ist? Hier muss ich dann wohl tatsächlich den langen Abschreibungszeitraum wählen? Und wie sieht es aus mit dem Babybett, kann ich das auch hier ansetzen?


    Lg aus Süddeutschland

  • Diese Frage darf dir nur eine zur Steuerberatung befugte Person beantworten, sie hat nichts mit der Programmbedienung zu tun.

    Du hast dich doch hoffentlich auch mit der Frage der einzelnen Bewertung befasst und den Grenzen, ab denen Gegenstände über mehrere Jahre abgeschrieben werden müssen.