Außergewöhnliches Umlaufvermögen

  • Guten Tag,

    Ich verzweifle gerade daran Material aus dem UV aus zu buchen... (WISO EÜR & Kasse)


    Folgendes:

    Ich habe vor einiger Zeit Privat Materialien für meine Meisterprüfung gekauft und Bezahlt. Nach bestandener Prüfung, habe ich mich Selbstständig gemacht und die übergebliebenen Waren in meinen Betrieb per 1890 eingelegt. (Netto ohne Vorsteuerabzug)

    Nun konnte ich bei einem Kunden etwas von diesen "übergebliebenen Waren" nutzen, der Kunde bekam eine Rechnung mit Festpreis, das Material ist darin enthalten.

    Ich versuche also das Material als abgang zu buchen:


    Angaben zum Abgang

    Buchwert: 65,37€

    Aufwandskonto: 2327

    Anlagenkonto: 1372


    Jetzt kommt das Problem.


    Erlös: 0,00€ (Geht nicht sagt das Programm)


    Der Erlös ist ja bereits auf der Kundenrechnung verbucht und versteuert.

    Wie bekomme ich den Abgang raus und als Ausgabe verbucht? :/


    Vielen Dank und Mit freundlichem Gruß

    Daniel

  • Ich würde hier eine Privatentnahme buchen - das würde die Einlage dann "neutralisieren". Den Erlös hast du ja über die Rechnung gebucht.

    • Offizieller Beitrag

    Ich würde hier eine Privatentnahme buchen - das würde die Einlage dann "neutralisieren".

    Was denn "neutralisieren"? Irgendwie stehe ich im Moment mir selbst daneben. Müsste man nicht erst klären, ob Bilanzierer (§ 4 Absatz 1 EStG) oder EÜRler (§ 4 Absatz 3 EStG)? Ohne weitere Info würde ich bei Einstieg in gewerbliche Tätigkeit erst einmal EÜR unterstellen. Und dann stellt sich die Frage, in welchem Jahr das Gewerbe begonnen wurde und die nicht verbrauchten "Meisterteile" ins Betriebsvermögen eingebracht worden sind. Hier wäre ja nun der § 11 EStG und sein Zufluss-/Abflussprinzip zwingend anzuwenden und dann wäre evtl. der Betriebsausgabenabzug in einem anderen Zeitraum/Kalenderjahr zu berücksichtigen bzw. aufgrund Bestandskraft des Bescheides ggf. eben nicht.

  • Ich würde hier eine Privatentnahme buchen - das würde die Einlage dann "neutralisieren".

    Was denn "neutralisieren"?

    Privateinlage - Privatentnahme = 0

    Guten Tag,

    Ich verzweifle gerade daran Material aus dem UV aus zu buchen... (WISO EÜR & Kasse)

    In diesem Programm geht nur EÜR - die Frage der Bilanzierung stellt sich nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Ich würde hier eine Privatentnahme buchen - das würde die Einlage dann "neutralisieren".

    Was denn "neutralisieren"?

    Privateinlage - Privatentnahme = 0

    Nein, eben nicht. Im Zeitpunkt der Einlage der WG ist eine Privateinlage zu buchen mit entsprechendem Gegenkonto mit Gewinnauswirkung. War das in einem anderen Veranlagungszeitraum/Kalenderjahr, dann ist das Ding durch und nur noch bei Berichtigungsmöglichkeiten zu würdigen. Der Verkauf unterliegt in vollem Umfang der Umsatzbesteuerung mit entsprechender Gewinnauswirkung in der EÜR.


    Da sollte sich also @D4rkfr34k einmal zum zeitlichen Rahmen äußern.

  • Die Privatentnahme hat doch auch Gewinnauswirkung! Ist zwar in einem anderen Jahr, aber im Endeffekt war die Einlage mit Gewinnauswirkung und jetzt in gleicher Höhe wieder mit Gewinnauswirkung. Ich verstehe dich nicht ganz, worauf du hinauswillst. Natürlich ist das nicht im gleichen Jahr, habe ich auch nicht behauptet.

    • Offizieller Beitrag

    Die Privatentnahme hat doch auch Gewinnauswirkung! Ist zwar in einem anderen Jahr,

    Eben (abhängig von dem Zeitpunkt der Einlage, den wir ja nicht kennen).


    aber im Endeffekt war die Einlage mit Gewinnauswirkung

    Genau, mit einem Gegenkonto im Rahmen der Betriebsausgaben.


    und jetzt in gleicher Höhe wieder mit Gewinnauswirkung. Ich verstehe dich nicht ganz, worauf du hinauswillst.

    Die Gewinnauswirkung (Betriebseinnahme) erfolgt hier doch durch Buchung des kompletten Erlöses als Betriebseinnahme im Zeitpunkt der Vereinnahmung. Was soll da ansonsten noch gebucht werden?


    Und somit haben wir mit Betriebseinnahme abzüglich Betriebsausgabe die verbleibende Gewinnauswirkung. Ist beides in demselben Kalenderjahr, läuft alles glatt. War die Einlage (mit Wirkung als Betriebsausgabe) in unterschiedlichen Jahren, läuft das halt auseinander. Hat er die Einlage/Betriebsausgabe falsch gebucht oder vergessen, dann hat er ein Problem und kommt allenfalls noch durch Berichtigungsvorschriften ran.

  • Guten Tag,

    Vielen Dank für eure Anteilnahme am Thema =)

    Die Materialien wurden in diesem Jahr eingelgt.


    Mir geht es darum den Kram aus dem UV zu bekommen ohne das das Programm einen zusätzlichen Erlös verbucht ( Erlös bereits auf der Kundenrechnung)

    Ich könnte nun den Erlös mit 1 ct. verbuchen was dem was ich möchte nahe kommt nur steht dann dort dieser eine cent und das Finanzamt wird diesen einen cent wohl kaum ignorieren =D


    Ich bilanziere nicht und nutze die EÜR. Ich buche auch nix ins UV was rein kommt. Materialeinkäufe buche ich alle auf 3400. Nur die Privaten Materialien welche ich Privat eingelegt habe sind im UV um den Wert der Materialien nachweisen zu können.


    Geht mir ja um die Gewinnermittlung, Angenommen ich schreibe eine Rechnung über 100€ Netto, jetzt bucht das Programm einen Gewinn von 100€. Das Material des UV hat einen Wert von 65,37€ also entsteht ein Gewinn von 34,63€. Um das aber auch Rechnerisch so darzustellen muss das Material mit 0,00€ Erlös aus dem UV verbucht werden und das will das Programm ebend nicht. Einzige wäre das Material mit 0,01€ Erlös zu buchen, das wiederum ergibt dann einen Gewinn von 34,64€ was aber Falsch wäre xD

    • Offizieller Beitrag

    Mir geht es darum den Kram aus dem UV zu bekommen ohne das das Programm einen zusätzlichen Erlös verbucht ( Erlös bereits auf der Kundenrechnung)

    Geht mir ja um die Gewinnermittlung, Angenommen ich schreibe eine Rechnung über 100€ Netto, jetzt bucht das Programm einen Gewinn von 100€. Das Material des UV hat einen Wert von 65,37€ also entsteht ein Gewinn von 34,63€. Um das aber auch Rechnerisch so darzustellen muss das Material mit 0,00€ Erlös aus dem UV verbucht werden und das will das Programm ebend nicht. Einzige wäre das Material mit 0,01€ Erlös zu buchen, das wiederum ergibt dann einen Gewinn von 34,64€ was aber Falsch wäre xD

    Du hast aber schon gelesen, was wir oben geschrieben haben? Wir müssten alles jetzt hier wiederholen.


    Im Zeitpunkt der Einlage der WG ist eine Privateinlage zu buchen mit entsprechendem Gegenkonto mit Gewinnauswirkung.

    Die Gewinnauswirkung (Betriebseinnahme) erfolgt hier doch durch Buchung des kompletten Erlöses als Betriebseinnahme im Zeitpunkt der Vereinnahmung.

  • Guten Abend,

    Ich habe nun die Materialen wie folgt gebucht:

    Materialeinlage Meisterprüfung 1099,62€ 3400 an 1890 und sie aus dem UV komplett rausgenommen.


    Ist das dann so richtig? das Program schreibt mir die Vorsteuer für diese Materialien gut so das ich eine berichtigte Umsatzsteuervoranmeldung für das 3. Quartal einreichen muss da die Materialien am 15.08.2019 eingelegt wurden.


    Mfg

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe vor einiger Zeit Privat Materialien für meine Meisterprüfung gekauft und Bezahlt.

    Fällt mir gerade noch ein: Das Material wurde aber seinerzeit nicht zufällig seinerzeit bei Anschaffung im Rahmen der Werbungskosten geltend gemacht bzw. von dritter Seite bezuschusst?

  • Ich habe vor einiger Zeit Privat Materialien für meine Meisterprüfung gekauft und Bezahlt.

    Fällt mir gerade noch ein: Das Material wurde aber seinerzeit nicht zufällig seinerzeit bei Anschaffung im Rahmen der Werbungskosten geltend gemacht bzw. von dritter Seite bezuschusst?

    Jetzt wo du es sagst, es wurde tatsächlich mit 50% bezuschusst =D allerdings als darlehen

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe vor einiger Zeit Privat Materialien für meine Meisterprüfung gekauft und Bezahlt.

    Fällt mir gerade noch ein: Das Material wurde aber seinerzeit nicht zufällig seinerzeit bei Anschaffung im Rahmen der Werbungskosten geltend gemacht bzw. von dritter Seite bezuschusst?

    Jetzt wo du es sagst, es wurde tatsächlich mit 50% bezuschusst =D allerdings als darlehen

    Und zudem die Differenz bereits steuermindernd als Werbungskosten abgesetzt, oder? ;)

  • Fällt mir gerade noch ein: Das Material wurde aber seinerzeit nicht zufällig seinerzeit bei Anschaffung im Rahmen der Werbungskosten geltend gemacht bzw. von dritter Seite bezuschusst?

    Jetzt wo du es sagst, es wurde tatsächlich mit 50% bezuschusst =D allerdings als darlehen

    Und zudem die Differenz bereits steuermindernd als Werbungskosten abgesetzt, oder? ;)

    Nein, da es in diesem Jahr passiert ist wurde noch garnix irgendwo abgesetzt :)