Heizungsabrechnung 2 PV-Anlagen in Zweifamilienhaus ohne Warmwasser

  • Hallo,

    ich bin neu hier und mit dem Programm noch nicht so vertraut. Wer kann mir helfen. Ich habe ein Zweifamilienhaus und möchte die Nebenkostenabrechnung mit "Vermieter" machen. Jetzt habe ich da Problem mit den Zählern und den zugehörigen Rechnungen. Zur Orientierung habe ich das Mess-Prinzip mit hochgeladen.


    Ich habe eine Wärmepumpenheizung. die Ihre Energie vom Energielieferanten und aus zwei Photovoltaikanlagen erhält.

    Der Energieliefertant liefert NT und HT mit Messkosten und Grundgebühr. Die beiden Fotovoltaikanlagen werden gemeinsam gemessen. Die erzeugte Energie wird von der Wärmepumpe genutzt. Der Überschuss wird vom Netzbetreiber vergütet. Es fallen Messkosten an.


    Zur Berechnung der Energie für die Wärmepumpe gilt folgende Formel:


    PV1+PV2+BezugHT+BezugNT-RücklieferungNetzbetreiber=Energie-Wärmepumpe


    Die errechnete Energiemenge der Wärmepumpe (Brutto) soll mit zwei Wärmemengenmessungen auf die beiden Wohnungen verteilt werden.


    Mit der Heizung wird kein warmes Wasser bereit gestellt.


    Kann mit Jemand bei der

  • Läßt sich nur so darstellen:

    1. Pv-Anlage erzeugt keine Kosten für den Mieter (die Sonne schreibt keine Rechnung)

    2. HT + NT Strom erzeugt Rechnung in kWh und €

    3. Überschüssiger PV-Strom ist in der Einkommensteuer zu berücksichtigen.

    Das ist meine Meinung dazu.

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    Kostengünstige Heiz-und Nebenkostenabrechnung

  • PV1+PV2+BezugHT+BezugNT-RücklieferungNetzbetreiber=Energie-Wärmepumpe

    Wenn ich es richtig sehe, bekommst du vom Energielieferanten eine Vergütung für den in das Netzu eingespeisten PV Strom. Diese Rückerstattung hat nichts mit dem Energiebedarf der Wärmepumpe zu tun. Du hast investiert und schöpfst dann auch einen eigenen Vorteil sowie bekommst Geld zurück. Hier hat blumenmeer schon erwähnt, diese Kosten musst du bei der Steuer geltend machen, du musst dafür ein Gewerbe anmelden. EIn Bekannter hat das gleiche Konstrukt, der ist Selbstständiger was den Stromverkauf angeht.


    Dann dürfte meiner Meinung die Brennstoffkosten (Strom) für die Wärmepumpe zu 100% als Betriebsstrom bei den Heizkosten berechnet werden. Die vom Stromlieferanten dafür erstellte Rechnung sind die Kosten, die beide Mieter aufgrund der Verteilung nach Wärmemengenzähler, berechnet bekommen.


    Ich glaube nicht, dass die gemessene Energie von den PV´s als Kosten auch eingerechnet werden dürfen, da bin ich aber überfragt. Gedanklich sage ich nein, denn es entstehen ja keine direkten Kosten.

  • Hallo, danke für die Antwort. Es ist leider nicht so einfach wie angenommen. Die beiden Pv-Anlagen werden so betrieben, dass die erzeugte Energie im Bedarfsfall erst von der Wärmepumpe genutzt wird. Überschüssige Energie der PV wird in Netz gespeist und vom Netzbetreiber vergütet. Die selbstgenutzte Energie der PV-Anlagen dient zur Wärmeerzeugung über die Wärmepumpe und soll nicht an die Mieter verschenkt werden. Deswegen wird sie auch gemessen, entsprechend dem beiliegenden Prinzipschaltbild. Um eine einfache Heizungsabrechnung zu erstellen müsste alle Messdaten in der Software Vermieter erfasst werden und entsprechend dem Prinzipschaltbild als Bedarf für die Wärmepumpe ermittelt werden. Der Gesamtenergiebedarf für die Wärmepumpe könnte dann entsprechend der beiden Wärmemengenmessungen verteilt abgerechnet werden. Kann ich die vorhanden Zähler in der Software Vermieter abbilden. Wer kann mir helfen? Danke für Eure Aufmerksamkeit.

  • Die selbstgenutzte Energie der PV-Anlagen dient zur Wärmeerzeugung über die Wärmepumpe und soll nicht an die Mieter verschenkt werden.

    Das geht nicht. Zu welchem Preis ? Ich kann keine Wärme oder Strom an den Mieter verkaufen.

    Kann nur über die Miethöhe berücksichtigt werden. Ansonsten ist es ein Bonus für den Mieter.


    Kann ich die vorhanden Zähler in der Software Vermieter abbilden.

    Habe ich doch aufgezeigt.

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  • Hallo,

    an die Mieter wird Wärme verkauft. Die Kosten für die Wärme ergeben sich aus dem Bezug HT NT und Erzeugung. Jede Kilowattstunde aus NT HT und PV hat einen anderen Preis. Der Gesamtkosten für die Energie soll auf die Mieter anhand der genutzten Wärmemenge berechnet werde. Ist doch finanziell Logisch. Die Addition der Mengen muss hat Hand der in der Software vorhandenen Zähler erfasst, berechnet und in der Heizkostenabrechnung in 'Rechnung gestellt werden. Gibt's eine Lösung? Würde mich freuen, wenn Jemand noch eine Idee hätte.

  • Hallo,

    die Rechnung sieht doch so aus:

    PV erzeugt - PV eingespeist = PV für Wärmepumpe

    Wenn es für PV Wärmepumpe noch einen eigenen Zähler gibt, umso besser.

    Strom HT/NT als Heizkosten verteilen. Über einen Hilfszähler/Summenzähler die PV Wärmepumpe ebenfalls als Heizkosten verteilen.

    Wenn der PV Strom komplett eingespeist würde, würde ja auch die komplette Vergütung an den Eigentümer gehen. Somit würde ja niemand eine PV betreiben und den günstigeren Strom an die Mieter geben. Also ist das der Mindest-Preis /kWh. Es gibt sogar eigene gesetzliche Regelungen zu Mieterstrom aus regenerativen Energien. Was mit dem Strom gemacht wird (Heizen oder Kochen), ist doch dann egal. Das ist doch nur zum Vorteil für die Mieter, wenn sie billiger Wärme bekommen. Ich würde es über Hilfszähler zu Summenzähler versuchen, oder notfalls eine 2.te Heizungsanlage anlegen.

    Allerdings ist das steuerlich nicht ganz toll, denn für die erzeugten kWh müssen Steuern gezahlt werden, egal ob er verkauft oder selber genutzt wird. Also lässt sich der Preis der PV Wärmepumpen kWh nur über den Steuerberater feststellen. Und womöglich sollte die "Zählerstandserfassung" monatlich passieren, denn die PV erzeugt gegenläufig zum Wärmebedarf (Winter weniger PV, aber dafür mehr HT/NT, jedoch Heizbedarf im Winter hoch, im Sommer niedrig).