Nachzahlung

  • Hallo zusammen,

    ich bin neu hier und hoffe auf unkomplizierte Hilfe :-).

    Ich habe begonnen meine Steuererklärung zu machen. Nichts aufwändiges. Dachte ich.

    Allerdings bin ich nach der Eingabe der Lohnsteuerbescheinigung etwas stutzig geworden

    da eine Nach Zahlung von gut 590 Euro angezeigt wurde=O.

    Meine Frau hat letztes Jahr den zum 1.9. den Job gewechselt.

    War aber durchweg vollbeschäftig.

    Daher eine Lohnsteuerbescheinigung vom 01.01.2018 - 31.08.2018 =Arbeitgeber 1

    und eine vom 01.09.2018 - 31.12.2018 = Arbeitgeber 2.

    Gehaltsstufe war bei beiden Arbeitgebern identisch nur die Stundenanzahl bei Arbeitgeber zwei etwas reduziert.

    Wäre super wenn mir hier jemand helfen könnte und mir erklären kann woran das liegen kann.
    Gern kann ich auch noch mit ein paar Zahlen versorgen wenn etwas benötigt wird.
    Grüße.

  • Ihr könnt doch nicht von einem Teil der Eingaben von der endgültigen Erstattung ausgehen. Gebt erst einmal alles ein - Werbungskosten, Sonderausgaben, aussergewöhnliche Aufwendungen etc.


    Bei einem Arbeitgeberwechsel kann es vorkommen, dass die Lohnsteuer nicht korrekt gerechnet wurde, da kein Lohnsteuerjahresausgleich vom Arbeitgeber gemacht werden darf. Die Lohnsteuer ist ja immer nur eine Vorauszahlung auf die endgültige Steuerschuld. Aber wichtig ist, dass ihr erst einmal alles eingebt, bevor man hier weiter urteilt.

  • Vielen dank für die Schnelle Antwort.
    Ich habe schon mal etwas weiter eingegeben. Leider kommt nicht viel rum.

    Liege jetzt bei ca. 500Euro Rückzahlung.

    Woran kann ich erkennen ob gegeben falls die Lohnsteuer nicht korrekt gerechnet wurde ?

  • Mit "nicht korrekt" meinte ich nicht einen Fehler vom Arbeitgeber, sondern die fehlende Berechnung über das ganze Jahr, die ein Arbeitgeber über den Lohnsteuerjahresausgleich ja in der Regel macht (Ausnahme bei wenigen AN). Das ist aber bei Arbeitgeberwechsel verboten.

    Und schon durch unterschiedlich hohes Einkommen wird die Lohnsteuer "verzerrt", weil immer von einem Zwöltel des Jahreslohnes ausgegangen wird. Wenn dann noch Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld dazu kommen, ist bei einem Jobwechsel eine Nach- oder Rückzahlung nicht unüblich.


    Testen kannst du die Berechnungen im Internet - da gibt es genügend Rechner (für Monatslöhne/-gehälter und das gleiche auf das Jahr).

    • Offizieller Beitrag

    Jeder Arbeitgeber muss so tun, als wenn man das ganze Jahr dort beschäftigt gewesen wäre.

    Deswegen wird das jeweilige Monatssoll auf den Jahresbetrag hochberechnet.

    Außerdem ist es völlig egal, im Einkommensteuerbescheid wird alles ausgeglichen, wie bei einer Stromabrechnung z.B.


    Muss man 1.000 im Jahr zaheln und hat nur 900 gezahlt muss man eben 100 nachzahlen.

    Muss man 1000 im Jahr zahlen und 1100 gezahlt bekommt man 100 wieder.


    Daher muss man die vom Arbeitgeber bescheinigte Lohnsteuer einfach übernehmen, weil man das eben tatsächlich gezahlt hat. Ob es richtig oder falsch war spielt keine Rolle, im Einkommensteuerbescheid wird es ausgeglichen.

    Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür gibt es das Forum für alle......

  • Es kommt ja noch mehr hinzu...

    Deine eigenen Einkünfte (auch Lohnersatzleistungen müssen angegeben werden wie ALG etc)

    Beiträge Riester etc. (sind nicht auf Lohnsteuerbescheinigung)

    Lohnsteuerklasse beim Abzug (bei Klasse 3 sind die zu zahlenden Lohnsteuern niedriger als z. B. bei Klasse 4 oder gar 5)


    Ich kann mich nur wiederholen: nur aus den Lohnsteuerbescheinigungen ist keine Plausibilierung möglich!