Verlustvortrag-Fragen

  • Liebes Forum,


    Für 2018 habe ich meine erste Steuererklärung selbst über die Software Bühl WISO Steuersparbuch 2019 erfolgreich erstellt. Ich würde gerne noch für die letzten Jahre die Steuererklärungen bis 31.12.2019 nachholen, insbesondere da ich noch Zeiten des Studiums als Verlustvortrag geltend machen möchte.

    Studienzeiten:

    01.10.2008 - 30.09.2013 (Bachelor)

    01.10.2013 - 31.03.2016 (Master konsekutiv)

    Ein Einkommen hatte ich während des Studiums nicht. (Nur BaföG)


    1. Ich kann nur noch rückwirkend eine Steuererklärung für die Jahre 2017, 2016 und 2015 erstellen, korrekt? (Frist 31.12.2019 für Steuererklärung 2015, richtig?)

    2. Wo und wie stelle ich einen Verlustvortrag? In der WISO Software gibt es nur ein Feld mit Nennung der Kosten unter "Sonstige Angaben/Verlustvortrag/Alle anderen nicht aufgeführten Einkünfte". Aber dazu brauche ich ja einen Bescheid vom Finanzamt. Gibt es in der WISO Software ein Formular zum ausfüllen für einen Verlustvortrag für 2012? Oder reicht ein formloser Antrag selbst geschrieben und zugesandt an das Finanzamt?

    3. Den Verlustvortrag kann ich nur noch für Studien-Zeiten von 2012 - 2016 geltend machen, richtig?

    4. Kann ich den Verlustvortrag für die Studienjahre bündeln? D.h. Alle Kosten von 2012 - 2016 angeben und den vom Finanzamt erstellten Verlustvortrag für die Steuererklärung 2015 einreichen?

    5. Kann ich mir das Jahr, wo ich den Verlustvortrag stellen möchte, selber aussuchen? Also Verlustvorträge von 2012-2016 in der Steuererklärung 2015. Oder hat dies so zu erfolgen: Verlustvortrag 2012-2015 für Steuererklärung 2015; Verlustvortrag 2016 für Steuererklärung 2016 usw.

    6. Da die Berechnung eines möglichen Verlustvortrags vermutlich dauert, müsste ich die Steuererklärung von 2015 vorzeitig abgeben, damit die Frist gewahrt wird. Kann ich dann vermerken, dass der Verlustvortrag vorbehaltlich aufgrund meiner Berechnung eingetragen wird bzw. ich auf den Verlustvortrag-Bescheid des Finanzamts noch warte?

    7. Das Zweitstudium von 2013 - 2016 wird vermutlich nicht anerkannt, bzw. soweit ich weiß, gibt es dazu ein Verfahren, was noch anhängig ist, bzgl. Werbungskosten im Zweitstudium. Ich könnte den Verlustvortrag für diese Jahre trotzdem stellen, in der Hoffnung, dass das Verfahren bzgl. der Werbungskosten positiv ausgeht und man doch noch Kosten für ein Zweitstudium als Werbungskosten nachträglich gut-geschrieben erhält, richtig?

    8. Nach aktuellem Stand akzeptiert das Finanzamt also nur für die Studienjahre 2012 -2013 ein Verlustvortrag, da Erststudium, richtig?

    9. Spielt die Regelstudienzeit des Studiums eine Rolle? D.h. sind nur die Immatrikulationszeiten entscheidend?


    Vielen Dank für jede Hilfe! :)

    • Offizieller Beitrag

    Bitte keine derartigen Sammelposts einstellen. Insbesondere bitte auch die erweiterte Forumssuche nutzen, da sich damit dort die meisten der Punkte schon klären lassen. Wenn dann wirklich noch eine Frage besteht, dann bitte für jedes konkrete Problem einen eigenen Thread erstellen, damit die erweiterte Forumssuche sinnvoll nutzbar bleibt. Abgesehen davon vielleicht einmal die Programmhilfe/-suche nutzen, da sich auch durch diese viele Fragen klären lassen.

    • Offizieller Beitrag

    3. Den Verlustvortrag kann ich nur noch für Studien-Zeiten von 2012 - 2016 geltend machen, richtig?

    4. Kann ich den Verlustvortrag für die Studienjahre bündeln? D.h. Alle Kosten von 2012 - 2016 angeben und den vom Finanzamt erstellten Verlustvortrag für die Steuererklärung 2015 einreichen?

    5. Kann ich mir das Jahr, wo ich den Verlustvortrag stellen möchte, selber aussuchen? Also Verlustvorträge von 2012-2016 in der Steuererklärung 2015. Oder hat dies so zu erfolgen: Verlustvortrag 2012-2015 für Steuererklärung 2015; Verlustvortrag 2016 für Steuererklärung 2016 usw.

    3. ja, wenn noch keine Einkommensteuererklärung abgegeben wurde. 2012 verjährt aber am 31.12.2019, bis dahin muss die Einkommensteuererklärung 2012 beim FA eingegangen sein

    4. Natürlich nicht.

    5. Du musst für jedes Jahr eine Steuererklärung abgeben.