Moin zusammen,
Ist-Situation: Volle Erwerbsminderungsrente seit 08/2003 nun ab 01/2020 Altersrente. Letzte Einkommenssteuer 2006 für 2005.
Im Einkommenssteuerbescheid 2005 ist vermerkt: Sofern sich Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse nicht wesentlich ändern, brauchen Sie künftig keine Einkommenssteuererklärung abzugeben.
Eine Telefonische Nachfrage ergab: "Reichen Sie eine neue Erklärung ab der Altersrente ein". Der Zeitpunkt ist erreicht.
Nun habe ich meine Rentenbezüge 2019 (1.Halbj. und 2. Halbj.) eingetragen, allerdings kommt dann bei der Übertrüfung eine Meldung "Anpassungsbetrag". Laut der Hilfe können bei der DRV auf dieser Seite Webseite der DRV die "Rentenbezugsmitteilungen zur Vorlage beim Finanzamt" angefordert werden, wo die Anpassung ausgewiesen ist.
Soweit ich weiß, wird der Anpassungsbetrag voll versteuert.
Meine Frage: Muss ich nun für jedes Jahr von 2003 bis 2019 einzeln anfordern, oder ist es möglich eine Aufstellung (am liebsten wäre mir ein summierter Betrag) anzufordern?
Meine Rentenbescheide liegen mir zwar lückenlos vor, allerdings sind die Anpassungsbeträge nicht ausgewiesen.
Vielen Dank für eine konkrete Antwort
MfG
Schaumi