Verständnisfrage zu Versionen

  • Gute Abend zusammen,


    ich bin mir nicht sicher, ob ich die Versionspolitik richtig verstehe. Aktuell habe ich Hausverwalter 2019, und habe habe begonnen, damit Ende 2019 ein paar Einheiten zu verwalten, also Einnahmen zuzuordnen etc.


    Nun habe ich testweise ein weiteres Haus angelegt, und dort einigen Einheiten Mietern zugewiesen.


    Problem ist nun, dass der Abrechnungszeitraum bei beiden Häusern auf 1.1.19 bis 31.12.19 steht, ich also z.b. beim Abgleich der Mietforderungen nichts rausbekomme, da ja schon 2020 ist.


    Muss ich also HV2020 kaufen, um überhaupt weitermachen zu können?

  • Hab ich schon gelesen den Post, da ich also noch keine Abrechnung erstellen muss/möchte sollte ich auf die aktuelle Demo von 2020 umsteigen?


    Aber prinzipiell hab ich das schon richtig verstanden, ich muss eigentlich jährlich eine neue Lizenz kaufen?

  • Muss ich also HV2020 kaufen, um überhaupt weitermachen zu können?

    Ich kann nicht so recht deiner Frage folgen. Wenn du Abrechnungen mit dem Hausverwalter machen willst, also den Mietern die vorgeschriebene Jahresabrechnung zeitnah erstellen willst, dann musst du ein Programm haben, das es dir ermöglichst, das korrekt zu tun. Man kann auch Exceltabellen und andere Möglichkeiten dafür nutzen, nur ob dann alles stimmt bezweifele ich stark.

    Da es gerade passt: ich prüfe zur Zeit eine Abrechnung einer Hausverwaltung, die mittels Excel erstellt wurde und ... einige Fehler drin hatte und daher unwirksam sind.


    Die Logik ist einfach. Wenn du das Jahr 2019 abrechnen willst, dann musst du die Version 2020 des HV haben. Wenn du bis Mitte des Jahres warten kannst, dann kommt die Version 2021 raus, damit kannst du 6 Jahr zurück, also von 2015bis 2020 abrechnen.