Guten Tag zusammen,
Mein Name ist Daniel und ich befinde mich im letzten Semester meines Ingenieursstudiums. Im vergangenen SoSe 2019 bin ich vier Monate lang einer befristeten Vollzeittätigkeit in der Produktion eines Daimler Werkes nachgegangen (38 Stunden pro Woche, Nachtschicht, Brutto ~3.300€). Das Werk, in dem ich für rund vier Monate tätig war, liegt auf dem kürzesten Weg etwa 570 Km pro Strecke von meinem eigentlichen Wohn- und Studienort entfernt.
Am Ort der Tätigkeit konnte ich ohne weitere zusätzliche Aufwendungen (sprich: Miete) bei meiner Freundin unterkommen. Allerdings hatte ich (tatsächliche) An- und Abreisekosten (jeweils Miet-PKW zzgl. Kraftstoff). Meine Frage lautet nun: Kann, bzw. darf ich aufgrund der Tätigkeit einen berufsbedingten Doppelten Haushalt eintragen? Klassische Doppelbelastungen wie eine Zweitmiete sind zwar nicht angefallen, jedoch gibt es tatsächlich, wie oben beschrieben, einige Mehrkosten, die sich tatsächlich auch auf die Höhe der Rückerstattung auswirken würden. Ich möchte allerdings keinen "Schmu" in meiner Steuererklärung machen und bin mir unsicher, ob ich bei einer zeitlich befristeten Hilfstätigkeit - wenngleich eine gutbezahlte - die Kosten eines Zweitwohnsitzes geltend machen darf, oder ob dies ausschließlich Fällen vorbehalten ist, in denen der AG dem AN vorgibt, dass er seinen Wohnsitz verlagern muss.
Ich wäre euch sehr dankbar für eine Antwort.
LG
Daniel