Vielen Dank für die schnelle Anwort!
Ich habe die WBK nach Erhalt meines Steruerbescheides 2002 über einen Einspruch nachgereicht und geltend gemacht. Das FA will mir die Kosten nicht anerkennen!
Die Fortbildungskosten sollen als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Mietaufwendungen und Einrichtungskosten der Zweitw. wären nicht abzugsfähig, da kein eigener Wohnsitz und keine wesentliche Kostenbeteiligung an der Lebensführung.
Umzugskosten kämen nur bei völliger Aufgabe des bisherigen Wohnsitzes in Betracht.
Ich soll nun eine weitergehende Einspruchsbegründung abgeben. Haben Sie Tipps für mich?
Wie begründe ich die dopp.Haushaltsf. mit zwei Jahren, da es ja auch heißt "Ledige ohne eigenen Hausstand" = begrenzt auf 3 Monate