Guten Tag,
folgende Situation:
Ich besitze seit Januar 2019 zwei Immobilien (Eigentumswohnungen), die über eine Verwaltungsfirma komplett verwaltet werden.
Im Monat erhalte ich den Mietüberschuss abzüglich Verwaltungskosten & Hausgeld.
Um die ganze Nebenkostenabrechnung usw. kümmert sich die Verwaltungsfirma.
Ich hänge jetzt bei meiner Einkommenssteuererklärung beim Punkt Vermietung & Verpachtung fest.
Folgende Fragen:
1.) Muss ich nun als Mieteinnahmen die Kaltmiete + "auf Mieter umlegbare Betriebskosten" angeben und als Pendant dazu das Haus- und Verwaltungsgeld als Werbungskosten ansetzen?
2.) Lassen sich "nicht auf Mieter umlegbare Betriebskosten" ansetzen (z.B. Miete für Rauchmelder, Zuführung zur Instandhaltung, Bankspesen...)?
3.) Liege ich damit richtig, dass ich folgende Dinge absetzen kann:
- Hausgeld + eventuelle Nachzahlung
- Verwaltungsgeld
- Zinsen von einem möglichen Darlehen
- Grundsteuer
- Abschreibung vom Gebäude
So Themen wie Makler-/Finanzierungsvermittlungsgebühren, Grundbucheinträge, Notarkosten können wir hier nun bewusst raus lassen.
Es geht mir nur um die oben stehenden Fragen.
Danke schon mal.
Gruß,
Kamillo