Hallo!
Weiß jemand wie u.a. BMF-Schreiben zu lesen ist?
Bei einem Firmenwagen sind nach dem BMF-Schreiben vom 20.3.2017 (BMF, Schreiben v. 20.3.2017, IV C 6 – S 2139-b/07/10002-02) folgende Besonderheiten zu beachten:
- Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte und Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung sind als betriebliche Fahrten zu erfassen.
- Der Umfang der betrieblichen Nutzung ist anhand geeigneter Unterlagen darzulegen.
- Wird gem. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt, ist das Ergebnis auch beim Investitionsabzugsbetrag zugrunde zu legen.
Beziehen sich die Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte auch auf die doppelte Haushaltsführung?
Oder wird hier 1. Von Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte und 2. Familienheimfahrten im Rahme einer doppelten Haushaltsführung gesprochen?