Hallo zusammen ,
ich mache momentan meine Steuererklärung mit dem Programm Wiso.
Ich bin beim Punkt Riesterrente - Kinderzulage angekommen.
Ich weiss auch das es bereits mehrere Beitäge dazu gibt, aber ich kapiere es auf keinem Auge...
Momentan habe ich einen Erstattungsbetrag von 635,00 Euro. Jetzt bin ich wie gesagt bei der Anlage AV -sobald ich angebe das 1Kind Kindergeld empfangen haben , reduziert sich der betrag von 635 auf 352,00 EUR... Ich kann das nicht verstehen...Ich dachte dadurch erhöht sich der Erstattungsbetrag... aber warum reduziert er sich ???
Auf dem jährlichen Auszug den ich von der Rieser bekommen habe, steht halt die Info über 300 Eur für das Kind...
Zahlt das Finanzamt die 300 EUR an mich - per Rückerstattung der Steuererklärung.
Oder zahlt das Finanzamt die 300 EUR auf den Vertrag der Rieser drauf ?
Muss ich die Kinderzulage angeben ? also das ich Kinder habe die Kindergeld empfangen haben ? oder langt es aus , wenn ich meine eingezahlten Beträge angebe - die das FA ja sowieso hat... Ich hab auch schon im Netz von der Günstigerprüfung gelesen - aber das kapier ich absolut nicht... Ich wäre echt dankbar wenn mir das mal jemand genauer erklären könnte...
Hätte lieber mehr Erstattung wie mehr Rente
In den letzten Jahren hat mein Vater die Steuer in Papierform erledigt, er hat da nie was angegeben...
Wäre super wenn jmd helfen würden... und wenn es geht gut erklärt da ich es echt nicht kapiere im Moment.
Ich habe bereits 2 mal bei BHW angerufen - beide Berater haben gesagt ich solle / brauche die Kinderzulage nicht angeben - nur der von mir einbezahlte Betrag...
Muss ich es wirklich nicht angebe ?
Würde ich weniger Erstattung jetzt bekommen wenn ich es angebe ?
Wann hätte ich evtl einen Vorteil wenn ich es angebe ?
ich bin überhaupt nicht drin in dem Fall