Versicherungssteuer

  • Hallo, ich bin Freiberufler und mache gerade zum ersten mal meine Umsatzsteuererklärung. Nun ist eine Frage aufgetaucht. Wie ich gesehen habe, ist in den Beiträgen zu meiner Unfall- und Haftpflichtversicherung 16% bzw. 15% Versicherungssteuer enthalten. Kann ich diese Versicherungssteuer als Vorsteuer abziehen oder sonstwie geltend machen?

  • Die Versicherungssteuer ist generell nicht als Vorsteuer absetzbar.
    Die Beiträge für Unfall- und Haftpflicht können Sie als "Sonderausgaben" geltend machen, wobei der jeweilige Bruttobetrag anzugeben ist.
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