Hallo zusammen,
ich habe neben meiner Hauptbeschäftigung noch ein Nebenjob ausgeübt, auf den Arbeitsvertrag steht dass ich als Freelancer arbeite und am Ende der Monaten bekomme ich entsprechendes Entgelt gegen die ausgestellte Rechnungen. Also bin ich nicht fest angestellt, der Arbeitsvertrag gibt mir nur eine Berechtigung für diese Arbeit, ich darf entscheiden, wie viel und wie oft ich arbeite (Falls es auch wichtig wäre, das Job geht es um das Organisieren und Beaufsichtigen einer wöchentlich stattfindenden Prüfung). Unter Freelancer verstehe ich eigentlich auf Deutsch Freiberufler, als Freiberufler muss man das Einkommen unbedingt angeben, hier kommt entweder EÜR oder Bilanz in Frage (Wenn ich richtig verstanden habe) und als ich in EÜR eingetragen habe (in meinem Fall war es 2400€ für das Kalenderjahr 2019), reduziert meine berechnete Erstattung drastisch, ich wundere mich, ob so richtig ist, da die sonstige Minijobs unter 450€ steuerfrei und nicht angegeben werden müssen/sollen.
ich freue mich auf eure Antwort bzw. Erklärung, vielen Dank voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Stephen