Pauschalen für Verpflegung im Ausland im Kontext einer Ausbildung

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine kurze Frage zur Einsortierung von Ausgaben im Kontext einer Ausbildung (Zweitausbildung, daher Werbungskosten).

    Zum Hintergrund: Ich bin für 2 Jahre von meinem Arbeitgeber beurlaubt und absolviere in dieser Zeit (Mitte 2018-2020) eine Ausbildung (ohne Bezüge) in einer anderen Stadt. Hierfür gebe ich die Zweitwohnung, Heimfahrten etc. unter "Fortbildungskosten" im Bereich Werbungskosten im Steuerprogramm an.

    Nun hatte ich ebenfalls durch die Ausbildung bedingt in 2019 einen 4-monatigen Aufenthalt in den USA. Hierfür würde ich gerne Verpflegungsmehraufwand absetzen. Jetzt meine Frage: Soll ich im Steuerprogramm für den Auslandsaufenthalt einen extra Eintrag unter "Fortbildungskosten" erstellen (und den Verpflegungsmehraufwand unter "Pauschalen für Verpflegung" angeben), oder kann ich das in meinem Eintrag zu der gesamten Ausbildung entsprechend angeben? Ich bin diesbezüglich etwas verwirrt, weil in meinem bestehendem Eintrag der Ausbildungsstandort ja Deutschland ist, und bei den "Pauschalen für Verpflegung" das Programm dann entsprechend die Tagessätze für Deutschland nutzen will (ich bräuchte aber die der USA).


    Vielen Dank für eine kurze Einschätzung!:)


    Viele Grüße

    Philipp

  • So würde ich es machen - du kannst ja im Begleitschreiben dem Finanzamt dies erläutern.

    • Offizieller Beitrag

    Nun hatte ich ebenfalls durch die Ausbildung bedingt in 2019 einen 4-monatigen Aufenthalt in den USA.

    Das hat aber dann doch nichts mit der doppelten Haushaltsführung zu tun, sondern gehört in den Bereich Reisekosten/Auswärtstätigkeiten. Und Verpflegungsmehraufwendungen dürfen für den jeweiligen Zeitraum natürlich insgesamt nur einmal berücksichtigt werden.


    Wobei sich das FA den nahezu ausschließlich beruflichen Zusammenhang sicherlich ganz genau anschauen wird, da bei Auslandsaufenthalten erhöhte Anforderungen bestehen.