Teil vermietet/Teil Eigennutzung -Erhaltungsaufwendungen-Werbungskosten

  • Hallo zusammen



    Ich hatte da eine frage ich besitze ein 3 Familienhaus das ich 2010 gekauft und jetzt eine größere Renovierung durchgeführt habe. Vorher ging alles Anschaffungsnahe Herstellungskosten


    2 Wohnungen sind vermietet und das eine wird von mir benutzt.


    Dach wurde neu eingedeckt und die Fassade gedämmt (2019).


    Mir ist klar das alles im bereich Erhaltungsaufwendung eingetragen werden muss .


    Die Abschreibung erfolgt ja zu 66,66% AFA und bei den Erhaltungsaufwendungen genauso.


    Also der Teil der Eigennutzung wird nicht berücksichtigt 33,33%


    Gibt es da eine Möglichkeit Handwerkerkosten bei der Maßnahme als Werbungskosten steuerlich geltend zu machen im bereich Eigennutzung.


    Danke im vorraus

    • Offizieller Beitrag

    Gibt es da eine Möglichkeit Handwerkerkosten bei der Maßnahme als Werbungskosten steuerlich geltend zu machen im bereich Eigennutzung.

    Die ganz oder anteilige auf die selbstgenutzte Wohnung entfallenen Kosten haben rein gar nichts in der Einkunftsermittlung der vermieteten Objekte zu suchen.


    Allenfalls kommt insoweit anteilig die Berücksichtigung im Rahmen des § 35a EStG in Betracht.


    Wurde aber beides auch schon mehrfach im Forum so beantwortet.

  • So viel gelesen und soweit dies verstanden



    Also gehe ich davon aus



    Dach:


    Material 14000€ à Erhaltungsaufwand 2-5 Jahre absetzen (Mietanteil)


    Arbeitslohn 7000€ à (66,66%) 4666,20€ in Erhaltungsaufwand 2-5 Jahre absetzen (Mietanteil)


    Arbeitslohn 7000€à (33,33%) 2333,80€ Werbungskosten nach § 35a EStG (Eigennutzung)




    Fassade:


    Material 30000€ à Erhaltungsaufwand 2-5 Jahre absetzen (Mietanteil)


    Arbeitslohn 20000€ à (66,66%) 13332€ in Erhaltungsaufwand 2-5 Jahre absetzen (Mietanteil)


    Arbeitslohn 20000€à (33,33%) 6668€ Werbungskosten nach § 35a EStG (Eigennutzung)




    Hoffe ich hab das so richtig verstanden

    • Offizieller Beitrag

    Dach:

    Arbeitslohn 7000€à (33,33%) 2333,80€ Werbungskosten nach § 35a EStG (Eigennutzung)

    Fassade:

    Arbeitslohn 20000€à (33,33%) 6668€ Werbungskosten nach § 35a EStG (Eigennutzung)

    Eben insoweit nicht "Werbungskosten", sondern § 35a EStG.