Hallo zusammen
Ich hatte da eine frage ich besitze ein 3 Familienhaus das ich 2010 gekauft und jetzt eine größere Renovierung durchgeführt habe. Vorher ging alles Anschaffungsnahe Herstellungskosten
2 Wohnungen sind vermietet und das eine wird von mir benutzt.
Dach wurde neu eingedeckt und die Fassade gedämmt (2019).
Mir ist klar das alles im bereich Erhaltungsaufwendung eingetragen werden muss .
Die Abschreibung erfolgt ja zu 66,66% AFA und bei den Erhaltungsaufwendungen genauso.
Also der Teil der Eigennutzung wird nicht berücksichtigt 33,33%
Gibt es da eine Möglichkeit Handwerkerkosten bei der Maßnahme als Werbungskosten steuerlich geltend zu machen im bereich Eigennutzung.
Danke im vorraus