steuerfreie Umsätze werde nicht in der UvA angezeigt

  • Genau, wenn man nämlich nur Umsatzsteuerfreie Umsätze hat ohne Vorsteuerabzug, kann man sich von der Umsatzsteuer Voranmeldung befreien lassen, bzw. das Finanzamt verzichtet darauf, da Sie ja wissen das ein Handelsvertreter nur Umsatzsteuerfreie Umsätze hat. Kommt wahrscheinlich auf den Sachbearbeiter an oder so ^^


    Sag doch mal bitte, wie es dazu gekommen ist, dass Du eine UVA machen musst. Ärzte, Zahnärzte, Physiotherapeuten, Versicherungsmakler usw. usw. sind von der Umsatzsteuer ausgenommen und müssen dementsprechend keine Umsatzsteuervoranmeldung machen.


    Ich habe nie eine gemacht, bin nie dazu aufgefordert worden und auch nie davon befreit worden. Ich warte hier noch auf den Hinweis, eine UVA von Rechts wegen machen zu müssen, wenn man von Rechts wegen befreit ist.


    Ich gehe hier mal davon aus, dass nichts passieren würde wenn Du keine machst!!! Bzw. wieso rufst Du nicht mal beim FA an und sagst, da Du gem. §4 UStg von der Umsatzsteuer befreit bist und daher gerne darauf verzichten würdest eine UVA zu machen. Mein FA fand die Frage sehr witzig!:thumbsup:

    Und man sollte sich mal die Frage stellen, für wen die Zeilen 19-24 der UVA sind. ;)

  • Jogi76


    es ist immer etwas blöd, wenn man nur Teilkenntnisse im Steuerrecht hat und dann Dinge behauptet, die einfach nicht stimmen.


    Erstens: es gibt einen Riesenunterschied zwischen Umsatzsteuerpflicht als solcher (der alle Unternehmer unterliegen, die keine Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG sind) und steuerfreien Umsätzen. Steuerfreie Umsätze befreien eben nicht von der Umsatzsteuerpflicht als solcher, sondern stellen nur ganz bestimmte Umsätze von der Umsatzsteuer frei! Mit anderen als umsatzsteuerfreien Umsätzen sind diese Unternehmer/Freiberufler nämlich steuerpflichtig wie Ärzte mit Vortragshonoraren oder Laborrechnungen.


    Und die Angaben in der UStVA sind zu machen, damit das Finanzamt beurteilen kann, ob möglicherweise auch andere umsatzsteuerpflichtige Umsätze vorliegen.

  • Sag doch mal bitte, wie es dazu gekommen ist, dass Du eine UVA machen musst.

    Gar nicht :D

    ich will aber das alle Einstellungen und Buchungen die ich mache korrekt sind, gegeben falls erweitert man ja sein Unternehmen auch um Umsätze die zum Vorsteuerabzug berechtigen.. dann kommt man um eine UvA nicht drum herum

  • es ist immer etwas blöd, wenn man nur Teilkenntnisse im Steuerrecht hat und dann Dinge behauptet, die einfach nicht stimmen.

    Es ist immer blöd, wenn man anhand der Praxis belegen kann, dass etwas anders ist als die Theorie vorgibt und dann die Dinge, die in der Praxis so sind und auch so umgesetzt werden als falsch dargestellt werden. Ich finde es nicht verkehrt, wenn man die Praxis darstellt und über die Dinge sachlich diskutieren kann. Ich wollte aus dem Beitrag gerne selber Kenntnisse bekommen, die mir vielleicht nicht vorliegen. In keiner Weise habe ich unstimmige Dinge angebracht und finde es dann Schade, wenn hierzu kein Spielraum für konstruktive Diskussionen besteht.



    Erstens: es gibt einen Riesenunterschied zwischen Umsatzsteuerpflicht als solcher (der alle Unternehmer unterliegen, die keine Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG sind) und steuerfreien Umsätzen. Steuerfreie Umsätze befreien eben nicht von der Umsatzsteuerpflicht als solcher, sondern stellen nur ganz bestimmte Umsätze von der Umsatzsteuer frei! Mit anderen als umsatzsteuerfreien Umsätzen sind diese Unternehmer/Freiberufler nämlich steuerpflichtig wie Ärzte mit Vortragshonoraren oder Laborrechnungen.

    Vollkommen richtig und wurde auch nicht bestritten.



    Und die Angaben in der UStVA sind zu machen, damit das Finanzamt beurteilen kann, ob möglicherweise auch andere umsatzsteuerpflichtige Umsätze vorliegen.

    Und hier müsste doch klar sein, dass dies allein von der Argumentation fehlgeleitet ist. Wie soll den das FA beurteilen, ob umsatzsteuerpflichtige Umsätze vorliegen wenn ich eine UVA mit steuerfreien Umsätze abgebe?


    Und widerlegbar ist dies wieder anhand der Praxis:

    Wie bereits erklärt bin ich nach §4 UStg nicht umsatzsteuerpflichtig und wurde nie davon befreit eine UVA zu machen. Auch wurde ich niemals dazu aufgefordert eine UVA zu machen. Jetzt besteht aber die Möglichkeit, dass ich umsatzsteuerpflichtige Umsätze habe!!! Sollte ich an einem Geschäft aus dem ich Provision ziehe nicht beteiligt sein, weil der Kunde z.B. selbständig online ohne mein zutun ein Produkt kauft erhalte ich hieraus Provision, die umsatzsteuerpflichtig ist! Jetzt müsstest Du mir erklären, wie anhand Deines Argumentes das FA anhand der UVA mit steuerfreien Umsätzen aus den Vorjahren erkennen soll, dass ich nunmehr einen umsatzsteuerpflichtigen Umsatz habe? Diese Information erhält das FA nur wenn ich dann entsprechend eine UVA mache bzw. bei einer BP auffällt, dass ich es nicht gemacht habe.

  • Gar nicht :D

    ich will aber das alle Einstellungen und Buchungen die ich mache korrekt sind, gegeben falls erweitert man ja sein Unternehmen auch um Umsätze die zum Vorsteuerabzug berechtigen.. dann kommt man um eine UvA nicht drum herum

    Du bist ein Schatz! Hättest Du mal eher schreiben sollen dann wäre die Schelte von @nesciens vielleicht aus geblieben.

  • Jetzt stellt sich mir die Frage, ob man Steuerschlüssel bei der Buchung immer den Steuerschlüssel manuell nachtragen muss oder gibt es hier ein Parameter den man entsprechend anpassen muss ? Buchführungshelfer wäre ja eine Möglichkeit..

    Guck Dir bitte nochmal #17 das erst Bild an.


    Ich habe es jetzt auch nochmal mit dem Konto 8100 durchgespielt. Wie hier bereits erklärt ist das Konto in der Grundeinstellung nicht mit Steuerschlüssel hinterlegt. Du musst hier über den Kontenplan in das Konto gehen und dort den Schlüssel 10 Umsatzsteuerfrei (Verkauf) hinterlegen. Dann erscheint der Umsatz in der UVA.


    Und nur weil ich es verstehen will:

    Hiermit ist das Ziel eigentlich auch erreicht. Warum erwähnst Du im weitern noch mit Deiner Buchung:



    1200 Bank an 70000 Lieferant OHNE Steuerschlüssel = Betrag erscheint nicht in der UvA :thumbdown:

    etwas erreichen zu wollen. Durch die Buchung der Forderung auf 8100 hast Du die UVA bereits befüllt. Und an Soll-/ Ist-Versteuerung kann es nicht liegen, da ich Ist-Verteuerung in den Einstellungen habe.

    • Offizieller Beitrag

    Wie soll den das FA beurteilen, ob umsatzsteuerpflichtige Umsätze vorliegen wenn ich eine UVA mit steuerfreien Umsätze abgebe?

    Ganz einfach: Nachweise anfordern oder gleich einen Sonderprüfer zur Nachschau schicken. ;)


    In keiner Weise habe ich unstimmige Dinge angebracht und finde es dann Schade, wenn hierzu kein Spielraum für konstruktive Diskussionen besteht.

    Solche "Diskussionen" haben aber ggf. nichts in dem Fragethread eines hilfesuchenden Users zu suchen, sondern sind ggf. in einem anderen Thread und auch in einem anderen Unterforum zu posten. Hier geht es nur und ausschließlich um das Problem des Themenstarters.


    Wie bereits erklärt bin ich nach §4 UStg nicht umsatzsteuerpflichtig und wurde nie davon befreit eine UVA zu machen. Auch wurde ich niemals dazu aufgefordert eine UVA zu machen. Jetzt besteht aber die Möglichkeit, dass ich umsatzsteuerpflichtige Umsätze habe!!! Sollte ich an einem Geschäft aus dem ich Provision ziehe nicht beteiligt sein, weil der Kunde z.B. selbständig online ohne mein zutun ein Produkt kauft erhalte ich hieraus Provision, die umsatzsteuerpflichtig ist! Jetzt müsstest Du mir erklären, wie anhand Deines Argumentes das FA anhand der UVA mit steuerfreien Umsätzen aus den Vorjahren erkennen soll, dass ich nunmehr einen umsatzsteuerpflichtigen Umsatz habe?

    Und jetzt wird es spitzfindig und eigentlich wirklich OT. Dir ist ja klar, dass Du in der UStVA oder UStJE vollständige und zutreffende Angaben zu machen hast. Ebenso ist Dir ja klar, dass die Anmeldungen Selbsterklärungen darstellen, die mit Abgabe einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung darstellen. Demgemäß bist Du bei der USt ohne großes zutun der Finanzverwaltung direkt bei einer Steuerverkürzung mit möglicherweise entsprechenden weiteren Konsequenzen.


    Diese Information erhält das FA nur wenn ich dann entsprechend eine UVA mache bzw. bei einer BP auffällt, dass ich es nicht gemacht habe.

    Wie gesagt, Du wärest in einem solchen Fall nicht der erste mit unangekündigtem Besuch eines FA-Mitarbeiters. Und, wie schon gesagt, entsprechende strafrechtliche Relevanz eben auch.


    Und das sollte zu Theorie und Diskussion jetzt auch genug sein, zumindest hier im Thread. An anderer Stelle mag sich dann beteiligen wer will und Zeit hat.

  • Moin!


    Letztendlich ging es hier ja nicht darum, wer wann und warum eine UVA machen muss. Das muss jeder schon selbst mit seinem FA klären.


    Es ging einzig und allein um die Frage der programmtechnischen Umsetzung, wie RezkS. es hinbekommt, die Umsätze in der UVA erscheinen zu lassen.

    Und diese Frage ist ja nun beantwortet.


    Gruß

    Chris

  • Ganz einfach: Nachweise anfordern oder gleich einen Sonderprüfer zur Nachschau schicken. ;)

    Und da meinst Du die UAV ist hier das zielführende Medium?



    Solche "Diskussionen" haben aber ggf. nichts in dem Fragethread eines hilfesuchenden Users zu suchen, sondern sind ggf. in einem anderen Thread und auch in einem anderen Unterforum zu posten. Hier geht es nur und ausschließlich um das Problem des Themenstarters.

    Meine angestrebte Diskussion - über die nicht gegebene Notwendigkeit - wurde vom TE leider erst im Beitrag #24 bestätigt. Und hier hätte es in der Tat zielführend sein können, wenn er einem Irrglauben unterlegen gewesen wäre. Letztendlich gibt er keine UVA ab sondern will es nur Systemtechnisch geklärt wissen. Und das konnte man im Vorfeld nicht wissen.

    Und jetzt wird es spitzfindig und eigentlich wirklich OT. Dir ist ja klar, dass Du in der UStVA oder UStJE vollständige und zutreffende Angaben zu machen hast. Ebenso ist Dir ja klar, dass die Anmeldungen Selbsterklärungen darstellen, die mit Abgabe einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung darstellen. Demgemäß bist Du bei der USt ohne großes zutun der Finanzverwaltung direkt bei einer Steuerverkürzung mit möglicherweise entsprechenden weiteren Konsequenzen.

    Aber das ist doch das was ich die ganze Zeit sage! Natürlich mache ich eine UVA wenn ich umsatzsteuerpflichtige Umsätze habe!!! Aber ich mache doch keine, wenn ich nur umsatzsteuerfreie Umsätze habe. Ich wollte mit dieser Schilderung genau das zum Ausdruck bringen. Nicht die UVA bei steuerfreien Umsätzen ist geboten, sondern die wenn ich tatsächlich steuerpflichtige Umsätze habe.


    Und das sollte zu Theorie und Diskussion jetzt auch genug sein, zumindest hier im Thread. An anderer Stelle mag sich dann beteiligen wer will und Zeit hat.

    "13. Mitmachen!

    Jede Community lebt von der Beteiligung aller. Wenn dir geholfen wurde, dann revanchiere dich, indem du selbst dein Wissen und deine Erfahrungen an andere weitergibst und ihnen hilfst. Bedank dich für Hilfe, die du von anderen bekommen hast."

  • Jeder weitere Kommentar ist hier zwecklos. Elementare Regel bei ihm: 1. Jogi76 hat Recht und 2. wenn er nicht Recht hat, tritt automatisch 1. in Kraft.

    Seine Beispiele "aus der Praxis" zeigen nur, dass er bislang viel Glück hatte.

    Und damit verabschiede ich mich hier, die Frage ist - wie chris808 ja sagt - beantwortet.

  • Seine Beispiele "aus der Praxis" zeigen nur, dass er bislang viel Glück hatte.

    Ja, da hast Du recht! Ich mache das ganze auch erst seit 2005 und habe daher recht wenig Erfahrung. Zwei BP ohne Beanstandungen geben mir aber die Hoffnung nicht alles falsch zu machen. Aber das Grundproblem ist hier glaube ich, dass Du Dich persönlich angegriffen fühlst, wenn jemand eine andere Meinung hat bzw. sich dann noch erdreistet diese zu äußern. Ein Anruf beim FA hat mir hier gereicht um Tatsachen zu schaffen. Die Diskussion hierüber hast Du angefangen. Meine Darstellung - die Du in Frage gestellt hast - war halt richtig. Dafür kann ich nichts!

    : 1. Jogi76 hat Recht und 2. wenn er nicht Recht hat, tritt automatisch 1. in Kraft.

    Polemisch und despektierlich zu werden hilft da auch nicht weiter.