Guten Tag liebe Forumteilnehmer,
derzeit mache ich mit meiner Freundin zusammen ihre Steuererklärung für das jähr 2016. Die ersten 3 Monate hat sie in ihrem Herkunftsland (Spanien) gelebt und gearbeitet, ab dem 18.04. ist sie in Deutschland sowohl gemeldet als auch arbeitstätig gewesen.
An dieser Stelle 2 Fragen:
1. Ich gehe einfach mal davon aus, dass ihre Einkünfte in Spanien in Brutto anzugeben sind. Besteuert würden diese ja nicht mehr, sonder dem sogenannten Progressionsvorbehalt unterliegen. Daher die Angabe in Brutto statt Netto, da dennoch der deutschen Steuerregelung unterliegend, sehe ich das richtig?
2. Sie hat von damals nur noch 2 Lohnabrechnungen vorliegen. Wäre es in Ordnung, den übrigen Monat als rechnerischen Durchschnitt zu ermitteln? Der Unterschied der Bruttolöhne liegt bei ca. 60EUR. Der Grundfreibetrag von 8652EUR von nicht der deutschen Einkommenssteuer unterliegenden Einkünfte für einen Antrag auf Anwendung der unbeschränkten Steuerpflicht wird in keinem Fall überschritten.
Laut WISO 2017 (Steuerjahr 2016) würde eine Ungenauigkeit von 60EUR Brutto bei den Lohnangaben im Ausland einen Unterschied in der Erstattung von ca. 7EUR ausmachen, mir persönlich ist das egal, wenn mir (bzw. meiner Freundin) durch ein paar zuviel angegebene Euro ein paar Euro verloren gehen, wäre halt nur die Frage, inwiefern man eine Prüfung der Angaben erwarten kann. Ein realistisch geschätzter Lohn als Angabe wäre mir persönlich lieber, als jetzt beim Arbeitgeber eine Kopie einer Lohnabrechnung anzufordern, der im Ausland sitzt und dazu vielleicht gar nicht mal mehr existiert. (Ja, es steckt ein bisschen Bequemlichkeit dahinter)
Schonmal vielen Dank vorab für die Beantwortung der Fragen!
LG