Hallo Zusammen,
das Fahrzeug aus dem Betriebsvermögen wurde an der TG-Einfahrt beschädigt und der Schaden über die Vollkasko beglichen. Das Ganze ist bei einer Privatfahrt geschehen.
Werkstatt hat mit Vollkasko lediglich die Nettoreparaturkosten mit der Werkstatt abgerechnet und stellt mir die Vorsteuer in Rechnung.
Ich habe hierzu unterschiedliche Aussagen gelesen und stelle mir die Frage: hätte in diesem Falle nicht eine Bruttoabrechnung zwischen Versicherung und Werkstatt stattfinden müssen?
Oder ist es unerheblich, ob es auf einer privaten oder geschäftlich veranlassten Fahrt passiert ist, wenn es sich bei dem KFZ um Betriebsvermögen handelt
Was ist eurer Meinung hierzu?
Danke
Sascha