Dienstwagen - Nettoabzug als Nutzungsentgelt steuerlich geltend machen?

  • Hallo,


    wir haben folgende Dienstwagenregelung bei uns im Unternehmen:


    Bruttolistenpreis: 30.000 Euro

    Zu versteuern nach der 1 % Regel: 300 Euro

    abzüglich Einzahlung an das Unternehmen: 300,00 Euro

    Für die Fahrten Wohnung - Betriebsstätte

    Listenpreis*0,03% *14km (einfache Entfernung): 126 Euro


    Insgesamt zu versteuernder Betrag: 126 Euro



    Ich bekomme also jeden Monat 300 Euro vom Nettoeinkommen abgezogen. Versteuert werden nur die 126 Euro.

    Den Dienstwagen kann ich privat nutzen inklusive tanken etc.




    Meine Frage ist: Kann ich die 300 Euro pro Monat nun mit von der Steuer absetzen? Das wäre ein ordentlicher Batzen, wäre für mich aber nur logisch, da ich den Wagen ja nunmal hauptsächlich zur Arbeit nutze.

    Angeben würde ich den Jahresbetrag bei Wiso unter Lohnsteuerbescheinigung "Nutzungsentgelt"


    Danke für eure Hilfe

  • Moin,


    nein, denn dieser Betrag wird ja zum Bruttogehalt addiert- ohne Abzug hättest Du eine Gehaltserhöhung und (fast) gratis ein Kfz zur privaten Nutzung ;)


    Bist Du sicher, dass die 300 Euronen nicht versteuert werden - das ist der eigentliche Sinn des sog. "geldwerten Vorteils" ?


    Viele Grüße

    Maulwurf

    • Offizieller Beitrag

    Meine Frage ist: Kann ich die 300 Euro pro Monat nun mit von der Steuer absetzen?

    Bitte nutze einmal die erweiterte Forumssuche. Ich weiß jetzt nicht, wie oft das thematisiert worden ist, aber man kann es kaum noch zählen. Es ist wirklich alles zu dem Thema im Forum zu finden.

  • Hi,


    die 300 Euro zahle ich ja vom Netto "abzüglich Einzahlung an das Unternehmen". Das ist dann schon einiges und eventuell oben etwas missverständlich.


    Versteuert werden nur die 126 Euro, die sich aus der Entfernung zur Arbeit und dem Listenpreis ergeben. Diese werden auf mein Bruttogehalt ausgeschlagen und versteuert.


    Die Frage ist, was ist mit den 300 die ich Netto fürs Auto zahle.

  • Hallo Maulwurf,


    natürlich habe ich auch einen Vorteil, dass ich den Wagen privat nutzen kann. Dennoch zahle ich monatlich 300 Euro Netto ein - für einen Wagen den ich hauptsächlich beruflich nutze.


    Ich habe in der Wiso Software die Eintragung "Nutzungsentgelt/ selbst getragene Kosten bei der KFZ Nutzung" gefunden.


    Wenn ich den Jahresbetrag dort eingebe, würde ich ca. 4 Monatsbeiträge wieder bekommen. Für mich hört sich das auch im Programm schlüssig an. Es ist ja eine Monatspauschale die ich abführe.

    Deswegen möchte ich weiter fragen, ob ich die Nettoabzüge dort angeben kann?


    Leider finde ich über die Forumssuche keinen Eintrag, bei dem genau so eine Nettoeinzahlung besprochen wurde.

    • Offizieller Beitrag

    natürlich habe ich auch einen Vorteil, dass ich den Wagen privat nutzen kann. Dennoch zahle ich monatlich 300 Euro Netto ein - für einen Wagen den ich hauptsächlich beruflich nutze.

    Und das wird mit dem geldwerten Vorteil laut 1%-Regelung durch den AG verrechnet. Deshalb ja eben auch:

    Zu versteuern nach der 1 % Regel: 300 Euro

    abzüglich Einzahlung an das Unternehmen: 300,00 Euro

    Ich bekomme also jeden Monat 300 Euro vom Nettoeinkommen abgezogen. Versteuert werden nur die 126 Euro.

    Und somit eben nur noch zu versteuern die 0,03% für Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte.

    Für die Fahrten Wohnung - Betriebsstätte

    Listenpreis*0,03% *14km (einfache Entfernung): 126 Euro


    Insgesamt zu versteuernder Betrag: 126 Euro


    Dennoch zahle ich monatlich 300 Euro Netto ein - für einen Wagen den ich hauptsächlich beruflich nutze.

    Na ist doch klar, den Eigenanteil müssen Sie Dir ja auch vom Netto abziehen. Von nichts kommt ja nichts. Eben um diese gezahlten Beträge wird der geldwerte Vorteil gemindert. In Deinem Fall eben 300-300=0.


    Ich habe in der Wiso Software die Eintragung "Nutzungsentgelt/ selbst getragene Kosten bei der KFZ Nutzung" gefunden.


    Wenn ich den Jahresbetrag dort eingebe, würde ich ca. 4 Monatsbeiträge wieder bekommen. Für mich hört sich das auch im Programm schlüssig an. Es ist ja eine Monatspauschale die ich abführe.

    Deswegen möchte ich weiter fragen, ob ich die Nettoabzüge dort angeben kann?

    Nein, dann wären die 300€ monatlich zweimal steuermindernd berücksichtigt. Einmal eben bei den bereits durch den AG geminderten steuerpflichtigen (!) Bruttoarbeitslohn und zum zweiten durch Dich bei der Korrektur. Letztlich könnte man es dann eine (ggf. versuchte) Steuerverkürzung nennen.


    Leider finde ich über die Forumssuche keinen Eintrag, bei dem genau so eine Nettoeinzahlung besprochen wurde.

    Du musst die erweiterte Forumssuche nutzen, das hatte ich doch geschrieben. Und glaube mir, Du wirst bestimmt ein gutes Dutzend entsprechender Threads mit genau den obigen Diskussionen finden.


    Nur einmal beispielhaft mit einem willkürlich gewählten geläufigen Suchwort, das nur noch nach Themen gruppiert/sortiert werden sollte: https://www.buhl.de/wiso-softw…x.php?search/&q=Zuzahlung