Religionszugehörigkeit HVD-Niedersachsen

  • Hallo Forum,


    ich bin letztes Jahr der Wiso-Hilfe gefolgt und dem HVD-Niedersachsen beigetreten. In der Wiso-Hilfe steht:

    Ab 2019: Humanistischer Verband Niedersachsen findet Ausweg für besonderes Kirchgeld

    [...] Durch diesen Schritt sind Mitglieder, die bis dahin das sogenannte besondere Kirchgeld für ihren kirchlich gebundenen Partner zahlen mussten, von dieser Pflicht befreit.

    Dadurch gilt der Humanistische Verband Niedersachsen als den Religionsgemeinschaften gleichgestellte Weltanschauungsgemeinschaft für nichtreligiöse Menschen. Mitglieder des Humanistischen Verbandes wählen im Programm bitte ab dem Veranlagungsjahr 2019 unter "Zugehörigkeit zu einer Religion" die Auswahl "sonstige (steuerbegünstigt)".


    Im Programm unter "Persönliche Daten" kann man aber neben den üblichen Kirchen nur "sonstige (steuerberechtigt)" bzw. "sonstige (nicht steuerberechtigt)" auswählen. Da der HVD steuerberechtigt ist und auch Steuern erhebt habe ich "sonstige (steuerberechtigt)" ausgewählt. Das Programm hat dann auch richtigerweise kein besonderes Kirchgeld sondern nur die Kirchensteuer auf das Einkommen der Ehefrau berechnet. Das Finanzamt hat allerdings trotzdem das Kirchgeld festgesetzt. --> Widerspruch läuft


    Jetzt stellt sich mir allerdings die Frage, ob das FA überhaupt wissen konnte, dass ich HVD-Mitglied bin und daher kein besonderes Kirchgeld festzusetzen ist. In den vom Programm per Elster übertragenen Daten des Hauptvordrucks steht unter Zeile 11 Religion nur "sonstige", was ja alles Mögliche sein kann. Weiß jemand Rat, wo man den HVD-Niedersachsen im Programm auswählen kann, so dass das FA auch mitgeteilt bekommt, dass man genau dort Mitglied ist?



    VG

    HPd

    • Offizieller Beitrag

    Das Finanzamt ist nur interessiert an evangelisch und katholisch, jedenfalls in Niedersachsen.


    Alle andere werden als nicht einer Kirche angehörig behandelt.


    Auch ein HVD erhebt keine Steuern, auch wenn es so heißen mag. Auch die evangelische oder katholische Kirchensteuer ist keine Steuer, auch wenn sie so heißen.


    Steuern zu erheben ist allein dem Staat vorbehalten.

  • hmm, aber um das besondere Kirchgeld gegenüber der (hier:evangelischen) Ehefrau festzusetzen, bzw. eben nicht festzusetzen muss das FA ja trotzdem wissen, ob der Ehemann Mitglied in einer "steuererhebenden" KdöR ist...

  • Kirchensteuern gehören zum Steuerrecht - denn die Kirchen sind öffentlich-rechtliche Körperschaften und dürfen qua Gesetz Steuern erheben! Damit gehört die Frage auch hierhin.


    In NIedersachsen (und ein paar anderen Bundesländern) gibt es neben der Kirchensteuer bei glaubensverschiedenen Paaren das besondere Kirchgeld, ist alles schon geklärt und gehört zur Kirchensteuer. Damit zahlt der Partner quasi auch Kirchensteuer, obwohl er keiner Glaubensgemeinschaft angehört! Die HVD hat nun gerichtlich durchgesetzt, dass sie als Glaubensgemeinschaft anerkannt ist und damit der Angehörige einer Kirchensteuer erhebenden Kirche kein zusätzliches Kirchgeld zahlen muss. Und da ausser in Bayern in allen anderen Bundesländern die Kirchensteuer gemeinsam mit der Einkommensteuer und dem Soli festgesetzt wird vom Finanzamt, ist hier sehr wohl ein Einspruch zu erheben. Daher ja auch die Frage nach den sonstigen steuerbegünstigten Glaubensgemeinschaften. Das ist etwas anderes als "keine".

  • Ich hab es eben nochmal mit ElsterFormular durchgespielt: Dort kann man im Hauptvordruck unter Religion "sonstige" eingeben und dies mit einem Freitext ergänzen (z.B. HVD Niedersachsen). Dieser Freitext erscheint auch in Zeile 11 der komprimierten Steuererklärung fürs FA. Allerdings berechnet ElsterFormular dann trotzdem das bes. Kirchgeld. Immerhin hat das FA dann aber bei elektronischer Abgabe zumindest formal den richtigen Sachverhalt vorliegen und würde dann wider besseres Wissen das bes. Kirchgeld festsetzen.


    Hat vielleicht schon jemand in der Wiso-Software (steuer:Sparbuch 2020) auch irgendwie die Möglichkeit gefunden, einen zusätzlichen Freitext hinter dem Auswahlfeld "Religion sonstige (steuerberechtigt)" einzutragen?

  • ...und noch mal ein kleines Update:


    Nach formalem Widerspruch und Übermittlung der Mitgliedsbescheinigung/Verbandssteuerbescheides hat das FA die HVD-Mitgliedschaft anerkannt und das bes. Kirchgeld nicht mehr festgesetzt. Läuft zwar noch nicht so schön Beleglos, aber das FA hat zugesagt, sich den "Kirchensteuerstatus" als HVD-Mitglied zumindest für die Zukunft zu merken.

    • Offizieller Beitrag

    Ich weiß, der Thread ist schon eine Weile alt, aber wo trägt man die gezahlte Verbandsteuer in WISO Steuer genau ein?

    Das sollten einem die Unterlagen des Vereins, dem man dann beigetreten ist, doch wohl sagen. ;)

  • Ich weiß, der Thread ist schon eine Weile alt, aber wo trägt man die gezahlte Verbandsteuer in WISO Steuer genau ein?

    Das sollten einem die Unterlagen des Vereins, dem man dann beigetreten ist, doch wohl sagen. ;)


    Nein, eine Anleitung, wo was in der Steuererklärung einzutragen ist, liegt leider nicht bei. Und bevor ich da nachfrage, dachte ich, dass es hier bestimmt schon Erfolgsfälle gibt, die genau sagen können, wie es geht.

    • Offizieller Beitrag

    Nein, eine Anleitung, wo was in der Steuererklärung einzutragen ist, liegt leider nicht bei.

    Ist aber bei denen auf der Seite zu finden. ;)

  • Nein, eine Anleitung, wo was in der Steuererklärung einzutragen ist, liegt leider nicht bei.

    Ist aber bei denen auf der Seite zu finden. ;)


    Wirklich? Ich habe jetzt nochmal über die Seite geschaut, aber ich finde es echt nicht. Ich finde nur das Musterschreiben für den Widerspruch (neben diversen PDFs mit der Motivation hinter der Verbandsteuer). Kannst du den Link hier posten? Das wäre super!