Hallo Forum,
ich bin letztes Jahr der Wiso-Hilfe gefolgt und dem HVD-Niedersachsen beigetreten. In der Wiso-Hilfe steht:
Ab 2019: Humanistischer Verband Niedersachsen findet Ausweg für besonderes Kirchgeld
[...] Durch diesen Schritt sind Mitglieder, die bis dahin das sogenannte besondere Kirchgeld für ihren kirchlich gebundenen Partner zahlen mussten, von dieser Pflicht befreit.
Dadurch gilt der Humanistische Verband Niedersachsen als den Religionsgemeinschaften gleichgestellte Weltanschauungsgemeinschaft für nichtreligiöse Menschen. Mitglieder des Humanistischen Verbandes wählen im Programm bitte ab dem Veranlagungsjahr 2019 unter "Zugehörigkeit zu einer Religion" die Auswahl "sonstige (steuerbegünstigt)".
Im Programm unter "Persönliche Daten" kann man aber neben den üblichen Kirchen nur "sonstige (steuerberechtigt)" bzw. "sonstige (nicht steuerberechtigt)" auswählen. Da der HVD steuerberechtigt ist und auch Steuern erhebt habe ich "sonstige (steuerberechtigt)" ausgewählt. Das Programm hat dann auch richtigerweise kein besonderes Kirchgeld sondern nur die Kirchensteuer auf das Einkommen der Ehefrau berechnet. Das Finanzamt hat allerdings trotzdem das Kirchgeld festgesetzt. --> Widerspruch läuft
Jetzt stellt sich mir allerdings die Frage, ob das FA überhaupt wissen konnte, dass ich HVD-Mitglied bin und daher kein besonderes Kirchgeld festzusetzen ist. In den vom Programm per Elster übertragenen Daten des Hauptvordrucks steht unter Zeile 11 Religion nur "sonstige", was ja alles Mögliche sein kann. Weiß jemand Rat, wo man den HVD-Niedersachsen im Programm auswählen kann, so dass das FA auch mitgeteilt bekommt, dass man genau dort Mitglied ist?
VG
HPd