Hallo,
meine Frau übt eine Tätigkeit als Honorarkraft für das inVIA Bildungswerk aus, das als besonders gemeinnützig anerkannt ist.
Die Honorarzahlungen sind lt inVia nach §3 Nr. 26 EStG bis 2400 Euro von der Einkommensteuer befreit.
Ihr Honorar wurde Ihr bescheinigt als "Das Honorar ist unversteuert und es unterliegt der Einkommensteuerpflicht."
Ist dann da die Umsatzsteuer mit drin?
Und wo muss ich es in der EÜR eintragen - schon klar unter Einnahmen, aber da gibt es zwei Punkte:
- umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen
und
- umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen
Und wo kann ich die steuerfreien Einnahmen bis 2400 Euro eintragen - zumindest nicht bei den Betriebseinnahmen, da sind ist §3 Nr 26 explizit ausgenommen.
Trotz Steuerprogramm finde ich das sehr verwirrend.
Gruß
Ralf