Leistungen in Drittländer, EU / Kleinunternehmer Fehler USTEKL

  • Hallo ich hoffe, jemand kann mir bei diesem Problem helfen:

    seit ich "Mein Büro" nutze (seit rd. einem Jahr) konnte ich jeden Monat völlig problemlos meine Umsatzsteuer-Voranmeldung erstellen und per ELSTER übermitteln.


    Jetzt wollte ich meine Umsatzsteuer-Anmeldung ebenso einreichen, bekomme, aber eine Fehlermeldung.

    Im Protokoll bekomme ich einen "Fehler 6100001002" angezeigt mit mehreren (offenbar drei) "Fehler Regelpruefung"-Details:



    Wie/wo genau kann ich die Fehler denn korrigieren und wieso taucht das jetzt auf, aber bisher nie bei den Voranmeldungen?


    Vielen Dank!

  • Mein (bislang einziger) Auftraggeber sitzt in der Schweiz und deshalb weisen meine Rechnungen keine USt aus - in meinen Rg'n habe ich den Vermerk: "gem. §13b UStG wird keine USt ausgewiesen. Auf den Übergang der Steuerschuldnerschaft wird hingewiesen." So hatte mir das damals ein Steuerberater geraten.

  • Ich habe meinen Kunden gerade mal entsprechend der Anleitung "So geht's: Erstellen einer Netto-Rechnung" standardmäßig auf "Kunde erhält Nettorechnung" gesetzt und bei den Vorgaben MwSt. 0,00%/19,00% und 7,00% mit "8037 Erlöse aus Leistungen für die der Leistungsempfänger die USt nach 13b schuldet" hinzugefügt...


    Für die Umsatzsteuererklärung 2019 hilft mir das (sofern das so zu machen ist) im Nachhinein allerdings offenbar auch nicht - die Fehler bleiben dieselben...


    Rückwirkend stornieren und neu schreiben kann/darf ich die Rechnungen doch auch nicht!?!?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo stingray77,

    1. nun gehe in die Eingabemaske der Rechnung und lade die korrigierten Artikel erneut nach.

    2. Unter Finanzen auf Buchungssätze neu laden.

    Jetzt sollte die USTEKL korrigiert sein.

    Gehe auch auf Rechnung > Erweitert > Sonstiges

    die beiden MWST Sätze voll.. und halb.. sollten auf null stehen. Den 3 Zeilen darunter sollten alle mit dem gleichen Steuerkonto gefüllt sein.

    Wenn dann noch Fehler auftauchen prüfe alle Rechnungen dieses Kunden danach ab.


    RE: 610001002 Feldwert 3002203 Fehler bei Elster USt-Erklärung 2019 [teils gelöst]

  • Danke SAMM - für eine neue Rechnung kann ich 1 und 2 gem. Deiner Anleitung problemlos durchführen und es erscheinen auch die 0% MwSt-Sätze in den Feldern, sowie das Steuerkonto in den drei Zeilen darunter...

    Da ich in der USt-Anmeldung immer noch denselben Fehler bekomme, liegt das Problem also wohl an den in 2019 (und 2020) bereits erstellten Rechnungen. Wenn ich da jetzt zur Bearbeitung reingehen will, warnt mich das Programm allerdings vor der steuerrechtlichen Implikation an abgeschlossenen Perioden Änderungen vorzunehmen - und daß ich u.U. eine Korrektur der Steuererklärungen an das FA übermitteln muß.


    Ich verstehe es zwar so, daß ich jetzt ja erst meine falsch ausgestellten Rechnungen auf die korrekte Basis bringen will - aber ist das auch so? Oder muß ich (neben der USt-Anmeldung) noch mehr an das FA übermitteln, wenn ich alte Rechnungen noch mal aufmache?


    Noch mal vielen Dank - ohne Dich bin ich ziemlich lost!

  • Ach, noch eine andere Frage: durch die Änderungen bekomme ich der neuen Rg-Maske nun den Hinweis "bei den o.g. Leistungen handelt es sich um eine Bauleistung i.S.v. §13b..." - ich bin aber als Unternehmensberater tätig und nicht im Bereich "Bauleistung"...!?!?

    Bislang hatte ich immer den Freitext in der Rechnung stehen, daß ich "auf den Übergang der Steuerschuldnerschaft" hinweise...

  • Ich habe mir eben noch mal die Anleitung zum Erstellen einer Netto-Rechnung durchgelesen, und weil ich bislang nur Rechnungen an meinen Auftraggeber in der Schweiz geschrieben habe, unter "Stammdaten > Meine Firma > Einstellungen > Steuer-Einstellungen > Mehrwertsteuer-Einstellungen ab 2007 > Umsatzsteuerbefreit" ein Häkchen gesetzt und als Kommentar den §13b ausgewählt...

    Nachdem ich alle Buchungssätze habe aktualisieren lassen und noch mal meine USt-Erklärung generiert habe, bekomme ich nur noch einen Fehler 610001002: "$3002203/1.1$: Das Feld muß angegeben werden."


    Eventuell komme ich der Sache langsam näher (ist das so, SAMM?), aber das löst auch noch nicht die Unstimmigkeit mit Unternehmensberatung vs. Bauleistung als Text in der Rechnungt!?!?

  • Noch ein Update: in der USTEKL selbst habe ich jetzt mal den Zeitraum (Beginn meiner Tätigkeit Mitte 2019 bis 31.12.19) manuell nachgetragen und in Zeile 22 Feld 133 auf "2" Istversteuerung (also nach vereinnahmten Geldern) eingetragen - nun geht es ohne Fehler durch die Vorschau...


    War es DAS?


    Und wie behebe ich das Problem oben mit der Bauleistung im Rg-Text?

  • "Das Feld muss angegeben werden" löst du, in dem im Umsatzsteuererklärung der Auswahl von Ist oder Soll Versteuerung vorgenommen wird. Hat SAMM schon im ersten Post verlinkt :)

  • Danke, natia!


    Ist denn aber all das was ich vorher gemacht habe, auch richtig gewesen?


    Und wie ist es mit dem Bauleistungs-Text?


    Ganz zufriden bin ich also noch nicht - auch wenn ich so meine USTEKL wohl rausschicken könnte....... :/

  • Okay, noch was gelernt: den Text kann ich in "Rechnung erfassen" unter "Erweitert"/"Schlusstext" ändern - standardmäßig steht da ein <VATFREETEXT> den ich einfach mit *wasauchimmer* (sprich: meinem vorigen Text) überschreiben kann...

    Und das scheine ich wohl auch als Textbaustein speichern zu können! :thumbsup:


    Bleibt nur noch die Frage: hab' ich alles richtig gemacht, auf meinem Weg?

    Wenn's nicht um sowas wie Steuer gehen würde, würde ich wohl gar nicht so lange nachfragen.......:censored:

    • Offizieller Beitrag

    Da ich in der USt-Anmeldung immer noch denselben Fehler bekomme, liegt das Problem also wohl an den in 2019 (und 2020) bereits erstellten Rechnungen. Wenn ich da jetzt zur Bearbeitung reingehen will, warnt mich das Programm allerdings vor der steuerrechtlichen Implikation an abgeschlossenen Perioden Änderungen vorzunehmen - und daß ich u.U. eine Korrektur der Steuererklärungen an das FA übermitteln muß.


    Ich verstehe es zwar so, daß ich jetzt ja erst meine falsch ausgestellten Rechnungen auf die korrekte Basis bringen will - aber ist das auch so? Oder muß ich (neben der USt-Anmeldung) noch mehr an das FA übermitteln, wenn ich alte Rechnungen noch mal aufmache?

    Wegen der GOBD werden im Hintergrund Manipulationen dokumentiert. Somit notiere Dir für den Prüfer, dass Plausibilitätsfehler auftraten und auf Kleinunternehmer gebucht wurde (Screen oder link ins Forum.) und Korrektureingriffe zwingend nötig waren. Eine USTVA oder USTEKL muss nicht nachgesandt werden, da die Beträge sich nicht änderten.

    Ach, noch eine andere Frage: durch die Änderungen bekomme ich der neuen Rg-Maske nun den Hinweis "bei den o.g. Leistungen handelt es sich um eine Bauleistung i.S.v. §13b..." - ich bin aber als Unternehmensberater tätig und nicht im Bereich "Bauleistung"...!?!?

    Bislang hatte ich immer den Freitext in der Rechnung stehen, daß ich "auf den Übergang der Steuerschuldnerschaft" hinweise...

    Da habe ich noch meine Zweifel ob Du 8337 Bauleistungen nach § 13b mit der Schweiz abrechnest. Das sind Inlandsleistungen!

    Gehe in die USTVA aus Zeiten des Stb. In welche Kennziffer buchte er das?

    Quelle

    8024 > 8338 Erlöse aus Drittland ( = Schweiz) steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze KZ 45

    8024 Erlöse aus im Drittland steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze offen

    8338 Erlöse aus SCHWEIZ Drittland steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze KZ 45

    Leistungen, die nach der Grundregel im Drittland steuerbar sind, müssen in die Kennziffer 45 (übrige nicht steuerbare Umsätze (Leistungsort nicht im Inland)).

    Drittland: Sitzt der Leistungsempfänger im Drittland, ist die Beurteilung der Situation schwieriger, weil es anders als in der EU keine einheitliche Rechtsgrundlage gibt. Die Umsatzsteursysteme der Drittlandstaaten unterscheiden sich insoweit wesentlich. Teilweise wird jedoch eine vom Verfahren her der Reverse-charge-Regelung ähnliche Praxis auch von manchen Drittländern angewandt. So ist zum Beispiel auch in der Schweiz der Dienstleistungsempfänger Steuerschuldner für die meisten der an ihn von ausländischen Unternehmern erbrachten sonstigen Leistungen (sogenannte Bezugsteuer)


    Ist denn aber all das was ich vorher gemacht habe, auch richtig gewesen?

    Als umsatzsteuerbefreit setzt Du ein: Erlöse aus im Drittland steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze offen

    Auch wenn es nach §13b wie Reverse charge Verfahren bei Bauleistungen gehandhabt wird, ist es aber nicht das Konto

    8037 > 8337 Erlöse aus Leistungen für die der Leistungsempfänger die USt nach 13b schuldet > KZ 60 (!!!) sondern

    8024 > 8338 Erlöse aus im Drittland steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze offen KZ 45 (!!!)

    • Offizieller Beitrag

    Mein (bislang einziger) Auftraggeber sitzt in der Schweiz


    Ich habe mir eben noch mal die Anleitung zum Erstellen einer Netto-Rechnung durchgelesen, und weil ich bislang nur Rechnungen an meinen Auftraggeber in der Schweiz geschrieben habe, unter "Stammdaten > Meine Firma > Einstellungen > Steuer-Einstellungen > Mehrwertsteuer-Einstellungen ab 2007 > Umsatzsteuerbefreit" ein Häkchen gesetzt und als Kommentar den §13b ausgewählt...

    Nachdem ich alle Buchungssätze habe aktualisieren lassen und noch mal meine USt-Erklärung generiert habe, bekomme ich nur noch einen Fehler

    Das ist keine dauerhafte und schon gar nicht saubere Lösungen! Bei den nächsten Netto Aufträgen in z.B. Österreich hakt es wieder. Wenn Du Drittland wieder entfernst, kommen die faulen Eier aus alten abgeschlossenen Jahren wieder hoch.


    Du hast nur einen Schweizer Kunden. Unter diesen Kunden setzt Du das abweichende Erlöskonto für die Schweiz Drittland und Nettorechnung.

    Danach Buchungssätze neu berechnen und gehe alle diese Rechnungen unter erweitert Sonstiges durch.

  • Erst einmal: Hut ab vor Deiner Erfahrung und der Mühe, die Du Dir hier mit der Beantwortung (u.a. meiner) Fragen machst!!! :thumbup::thumbup::thumbup:


    Ich habe auch schon angefangen, alles wieder "zurückzurollen" und "aufzuräumen":


    - die Steuereinstellungen in "meine Firma" habe ich wieder auf 19% standard gesetzt

    - in den Kundeneinstellungen habe ich für meinen Auftraggeber in CH "Kunde erhält Nettorechnung" und 8037 bei allen drei FIBU-Konten

    - an den in 2019 erstellten Rg'n habe ich gar nichts gemacht


    In der "Kontenübersicht" unter "Rechnungs- und Buchhaltungslisten" bekomme ich "8037 Erlöse aus Leistungen, für die der Empfänger die Umsatzsteuer schuldet" angezeigt.


    => wenn ich die USTEKL probeweise laufen lasse, bekomme ich nur den Fehler, daß ich Soll oder Ist in Zeile 22/Feld 133 manuell eintragen muß - soweit okay!



    Vielleicht zunächst noch mal dies zur Klärung meiner Situation: über meinen Auftraggeber (CH) bekomme ich Prüfungsaufträge (z.Zt.) in erster Linie in D, aber hin und wieder auch mal im (europäischen) Ausland. Egal wo ich letztlich tätig war, schreibe ich meine Rg immer in die Schweiz...


    Der Steuerberater (nebenbei: ein Bekannter, der buchhalterisch aber nie für mich tätig war) hat mich, bevor ich diese Tätigkeit aufgenommen habe, "beraten" und mir auch das mit der Klarstellung in der Rg zu "§13b und dem Übergang der Steuerschuldnerschaft" mit auf den Weg gegeben... Das würde doch bedeuten, daß KZ 60 (Verweis auf §13b) richtig ist - und ich jetzt soweit klar wäre und die USTEKL laufen lassen könnte. :/:?:


    Wenn Du sagst, daß (weil nicht Bauleistung) KZ 45 auf mich zutrifft (ist das so? Leistungsort kann auch Inland/D sein!), wo kann ich das denn dann ändern? In den FIBU-Erlöskonten in der "Vorgabe" bei meinem Kunden wird bei mir 8044 (oder auch 8338) nämlich gar nicht in der Dropdown-Liste aufgeführt!?!? Oder wo sonst kann ich das Konto setzen/auswählen?



    Noch mal: vielen Dank!!! Ich denke, das muß ich nur einmal kapiert und in meinem System geklärt haben, dann hab' ich zukünftig Ruhe! :P

    • Offizieller Beitrag

    Wenn Du sagst, daß (weil nicht Bauleistung) KZ 45 auf mich zutrifft (ist das so? Leistungsort kann auch Inland/D sein!), wo kann ich das denn dann ändern? In den FIBU-Erlöskonten in der "Vorgabe" bei meinem Kunden wird bei mir 8044 (oder auch 8338) nämlich gar nicht in der Dropdown-Liste aufgeführt!?!? Oder wo sonst kann ich das Konto setzen/auswählen?

    8044 läßt sich dort vorauswählen. Details darüber einsehbar in Stammdaten Finanzbuchhaltung Kontenplan bearbeiten.


    ***Nachtrag:*** Sorry, Es muss 8024 heissen nicht 8044!

  • Okay - danke! Das werde ich gleich mal im MB probieren/nachvollziehen, wenn ich wieder zu Hause bin...


    Kannst Du mir bitte auch noch mal sagen, ob 8044 für mich tatsächlich anwendbar ist/wäre, in den Fällen, wo ich in D tätig bin? (Das frage ich mich jetzt, wo mir der StB doch den §13b extra mit auf den Weg gegeben hat...)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo stingray77,

    die Steuereinstellungen in "meine Firma" habe ich wieder auf 19% standard gesetzt

    Sehr gut

    in den Kundeneinstellungen habe ich für meinen Auftraggeber in CH "Kunde erhält Nettorechnung" und 8037 bei allen drei FIBU-Konten

    - an den in 2019 erstellten Rg'n habe ich gar nichts gemacht

    Erster Halbsatz: super

    Zweiter Halbsatz: entsprechend solltest Du die Rg's in 2019 CH nochmal anfassen und in den Einstellungen unter den 3 Zeilen entsprechend anpassen: Wähle

    Erlöse aus im Drittland steuerbaren Leistungen 8338

    USTVA: Übrige nicht steuerbare Umsätze (Leistungsort nicht im Inland) KZ 45

    In der "Kontenübersicht" unter "Rechnungs- und Buchhaltungslisten" bekomme ich "8037 Erlöse aus Leistungen, für die der Empfänger die Umsatzsteuer schuldet" angezeigt.

    Das ist 8037 auf 8337 Erlöse aus Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet offen

    Das ist falsch. Bei den genannten Leistungen handelt es sich um eine Bauleistung im Sinne von § 13b UStG. KZ 60


    Vielleicht zunächst noch mal dies zur Klärung meiner Situation: über meinen Auftraggeber (CH) bekomme ich Prüfungsaufträge (z.Zt.) in erster Linie in D, aber hin und wieder auch mal im (europäischen) Ausland. Egal wo ich letztlich tätig war, schreibe ich meine Rg immer in die Schweiz...

    Es sind umsatzsteuerlich gesehen Reverse charge Fälle wie die bekannten Reverse charge Fälle gemäß Bauleistungen nach §13b.

    Aber es ist damit nicht der gleiche Fall, da Du Dich im Ausland und in der EU bewegst und zudem keine typischen Leistungen nach § 13b UStG ausführst (siehe oben)

    Dein Fall wird in dem Moment zum Fall für einen StB, indem Dreieckskonstruktionen auftreten. Auftraggeber in CH - Ausführungsort EU Land - Dein Unternehmen in DE. Da brauchst Du einmal eine fachliche Abklärung.


    Der Steuerberater (nebenbei: ein Bekannter, der buchhalterisch aber nie für mich tätig war) hat mich, bevor ich diese Tätigkeit aufgenommen habe, "beraten" und mir auch das mit der Klarstellung in der Rg zu "§13b und dem Übergang der Steuerschuldnerschaft" mit auf den Weg gegeben... Das würde doch bedeuten, daß KZ 60 (Verweis auf §13b) richtig ist - und ich jetzt soweit klar wäre und die USTEKL laufen lassen könnte.

    Der Übergang zur Steuerschuldnerschaft besteht zweifellos wie Strickmuster Bauleistungen § 13b. Das ist aber das einzig Gemeinsame:

    1. KZ 60 typische Bauleistungen nach § 13b UStG in DEUTSCHLAND (siehe Spoiler)
      8037 > 8337 Erlöse aus Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet offen
      (nicht dein Fall)
    2. KZ 21 Reverse charge innerhalb EU LAND
      8036 > 8336 Erlöse aus im anderen EG-Land steuerpflichtigen sonstigen Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet offen EU Geschäfte. Die Nettorechnung erfordert die Ausweisung deiner UST ID Nr und des Unternehmers aus dem EU Land. Zusätzlich muss eine Zusammenfassende Meldung abgeben werden.
    3. KZ 45 Reverse charge nach DRITTLAND
      8024 > 833 Erlöse aus im Drittland steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze
      (ohne UST ID Nr / ohne ZM).


    Die beiden letzten Fälle sind Deine. Auf allen Rechnungen muss ein Hinweistext zur Steuer angebracht werden.

    Sonstige Leistungen an Unternehmen in Drittstaaten

    Dienstleistung Drittland



  • Danke, SAMM!!!! :thumbup:


    Rechnungen 2019 (und 2020) habe ich angefaßt und auf MwSt 0% und mit "auf im Drittland steuerbar..." geändert.

    Meinen Hinweis behalte ich auf der Rechnung...


    Ich habe auch in meinen "Vorgaben" des Kunden die FIBU-Konten (von 8037) auf 8024 geändert... Das was Du oben beschreibst (KZ45), bedeutet doch, daß das für mich zutreffend ist!


    Ein Probelauf der USTEKL läuft sauber durch... :thumbsup:


    In der Kontenübersicht bekomme ich aber nach wie vor die 8037 angezeigt! :/:?:


    Bis auf die letzte Frage scheine ich jetzt aber klar zu sein, was? 8o

    Noch mal: Danke!