WG Wort Einmalige Sonderausschüttung METIS eintragen - WO?

  • Hallo,


    habe mir jetzt die Finger wund gesucht zu dem Thema (sowohl hier im Forum als auch im Netz generell) und bin genauso schlau wie vorher.


    Konkret habe ich eine Auszahlung in Höhe von unglaublichen (!!!) 15€ von der VG Wort ("Sonderausschüttung METIS") in 2019 bekommen - mit Einer Aufstellung ohne weitere Angaben zu Steuer etc. Darüber hinaus existieren unsagbare 17,71€ an Einnahmen eines Online-Selfpublishing-Verlags. Mit Rechnung - diese explizit Umsatzsteuerbefreit. Diese soll nun natürlich korrekt in die Steuererklärung eingetragen werden.


    Ich bin Angestellter im öffentlichen Dienst, habe dem Finanzamt keine freiberufliche / selbstständige Tätigkeit gemeldet (da ich auch keiner solchen nachgehe) und habe auch keine weiteren Einkünfte (neben meinem regulären Gehalt).


    Meiner Auffassung nach habe ich hier also einmalige (!), Nebeneinkünfte in vernachlässigbarer Höhe aus selbstständiger Arbeit (?). Korrekt?


    Beim Durchsuchen des Forums hier (und in sämtlichen anderen /Un-)Tiefen des Netzes kommt mehr oder weniger zusammen, dass man das als in der EÜR Anlage S eintragen solle.


    Also schnell in Buhl 2020 "Freiberufliche und selbstständige Einkünfte" reingeklickt. Hier werde ich alsbald nach "Rechtsform des Betriebs" gefragt. Offenbar bin ich hier falsch.


    Also ab in die Formulareingabe, Anlage S. Was folgt, ist ein Popupfeuerwerk, in welchem ich dann effektiv wieder EÜR ausfüllen muss - und damit die "Rechtsform des Betriebs" angeben muss. Na toll.


    Ich habe keine Ahnung, was ich jetzt wo einfügen muss.


    Was ich jetzt habe:


    1.) EÜR "Selbsständige Tätigkeit" als "Autor (wissenschaftliche Publikationen)"



    2.) "Umsatzsteuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzugsberechtigung":


    Eine Rechnung weist explizit Umsatzsteuerbefreiung aus, die andere (VG Wort) sagt nichts davon. Was ist hier richtig???

    Wenn es "umsatzsteuerpflichtig" wäre - wäre es dann ein ermäßigter Steuersatz zu 7% oder der volle zu 19% (in Punkt 4)?


    3.) Art des Betriebs ist "Freier Beruf", keine Umsatzsteuernummer:


    4.) Betriebseinnahmen ohne Umsatzsteuer iHv 32,71€, explizit tabellarisch aufgeführt:



    Kann mir hier jemand sagen, ob das so stimmt oder - wenn nicht - wo ich korrigieren muss?


    Schon mal ein RIESENGROSSES Dankeschön an alle konstruktiv Antwortenden!!!

    • Offizieller Beitrag

    Meiner Auffassung nach habe ich hier also einmalige (!), Nebeneinkünfte in vernachlässigbarer Höhe aus selbstständiger Arbeit (?). Korrekt?


    Beim Durchsuchen des Forums hier (und in sämtlichen anderen /Un-)Tiefen des Netzes kommt mehr oder weniger zusammen, dass man das als in der EÜR Anlage S eintragen solle.

    So ist es.


    Also schnell in Buhl 2020 "Freiberufliche und selbstständige Einkünfte" reingeklickt. Hier werde ich alsbald nach "Rechtsform des Betriebs" gefragt. Offenbar bin ich hier falsch.

    Nein, Du bist da richtig. ;)


    Eine Rechnung weist explizit Umsatzsteuerbefreiung aus, die andere (VG Wort) sagt nichts davon. Was ist hier richtig???

    Wenn es "umsatzsteuerpflichtig" wäre - wäre es dann ein ermäßigter Steuersatz zu 7% oder der volle zu 19% (in Punkt 4)?

    Was soll an diesem Umsatz umsatzsteuerfrei sein bzw. nach welcher Vorschrift soll er es sein? Ich würde mal eher auf die Kleinunternehmerregelung i.S. § 19 Absatz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) tippen.

  • Hi miwe4, danke für die Antwort!


    Hinsichtlich der Kleinunternehmerregelung hatte ich gedacht, dass das die Existenz eines Unternehmens impliziert. Ein bisschen mehr Googlen führt aber zu solchen Aussagen: "Wenn Sie nebenberuflich als Autor tätig sind, dann können Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen [...] dies ist bei den meisten Self-Publishing-Autoren der Fall." https://tredition.de/steuern-f…50.000%20Euro%20verdienen.


    Na dann hoffen wir mal, dass das Finanzamt da nicht meckert

    • Offizieller Beitrag

    Hinsichtlich der Kleinunternehmerregelung hatte ich gedacht, dass das die Existenz eines Unternehmens impliziert.

    Du bist insoweit Unternehmer, zumindest aus steuerlicher Sicht. ;)


    Na dann hoffen wir mal, dass das Finanzamt da nicht meckert

    Da ist ohne gesonderten USt-Ausweis und angesichts der genannten Beträge nicht mit zu rechnen.

    • Offizieller Beitrag

    Man kann es der Einfachheit halber auf der Anlage SO in Zeile 10 eintragen:


    https://www.formulare-bfinv.de/printout/034029_19.pdf


    Es hat wegen § 46 Abs. 3 EStG eh keine Auswirkung, wenn keine anderen außer Lohnsteuereinkünfte vorhanden sind.


    https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html