Gewinnermittlung als Freiberuflerin

  • Guten Tag,


    ich habe einen Gedankenknoten bei der Gewinnermittlung bzw. der Ermittlung der Nachzahlung. Leider kann man die Rechnungswege in der Software nicht nachvollziehen. Deshalb bitte ich euch um Hilfe. Was vorher noch zu wissen ist, ich bin Freiberuflerin mit 7% ermäßigtem Steuersatz. Heisst auch Bahntickets die ich mit 19% erwerbe kann ich nur mit 7% abrechnen, da Nebenleistung der Hauptleistung folgt. Mir geht es nicht um die Rechnungsstellung, sondern um das richtige Eintragen in der Software. Hier das vereinfachte Beispiel:


    Rechnung xy :

    Posten 1 Honorar 100 Euro nette
    Posten 2 Bahnticket 100 Euro netto
    Summe 200 Euro
    +Mwst 7% 14 Euro

    Summe 214 Euro


    Unter Betriebseinnahmen gebe ich also die Rechnung xy ein mit 214 Euro ein. (Das Programm splittet automatisch Netto und Brutto auf)

    In den Betriebsausgaben gebe ich unter Reisekosten, öffentliche Verkehrsmittel, das Bahnticket ein.

    Mein Nachzahlungsbetrag verkleinert sich dann um gerundete 50 Euro.


    ABER, ich habe das Ticket ja nur ausgelegt und bekomme das von meinem Auftraggeber wieder zurück erstattet. Allerdings nur mit 7% MwSt.

    Meine Einnahme ist also 200 Euro, was meinen Gewinn erhöht, was meine Nachzahlung erhöht. Obwohl meine Einnahme doch nur 100 Euro Honorar ist....

    Noch dazu verstehe ich nicht warum nur ca. 50 Euro abgezogen werden von meiner Nachzahlung.

    Gibt es einen Posten bei den Betriebsausgaben, in dem ich die 100 Euro Bahnticket angeben kann und diese mir dann auch zu 100 Prozent von meinen Einnahmen wieder abgerechnet werden?

    Trotzdem möchte ich natürlich die Differenz der Mwst wieder zurück bekommen...kann mir jemand helfen wie ich das richtig eintrage?

    • Offizieller Beitrag

    Deshalb bitte ich euch um Hilfe. Was vorher noch zu wissen ist, ich bin Freiberuflerin mit 7% ermäßigtem Steuersatz. Heisst auch Bahntickets die ich mit 19% erwerbe kann ich nur mit 7% abrechnen, da Nebenleistung der Hauptleistung folgt. Mir geht es nicht um die Rechnungsstellung, sondern um das richtige Eintragen in der Software. Hier das vereinfachte Beispiel:

    Das interessiert doch insoweit für die ESt überhaupt nicht. Da Deine Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben unter Berücksichtigung der Regelungen des § 11 EStG zu erfassen.


    Trotzdem möchte ich natürlich die Differenz der Mwst wieder zurück bekommen...kann mir jemand helfen wie ich das richtig eintrage?

    Die Vorsteuer bekommst Du doch über die USt-Erklärung wieder angerechnet/erstattet und bist insoweit wirtschaftlich doch gar nicht belastet. Das übersiehst Du offensichtlich.


    Und durch Erfassung der Ergebnisse (Erstattung/Nachzahlung) der USt-VA/USt-JE in der ESt-Erklärung glättet sich das dann auch bei der ESt jahresübergreifend.

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort, welche mir bereits hilft, aber noch nicht ganz meine Frage beantwortet, deswegen versuche ich nochmal anders zu fragen:


    Muss ich bei Betriebseinnahmen die Reisekosten mit angeben, oder rechne ich die raus? Bzw. Gebe ich einfach den Endbetrag meiner gestellten Rechnung ein oder nur das Honorar?

    Falls nur Honorar, darf ich bei Betriebsausgaben dann trotzdem meine Reisekosten erfassen?

    • Offizieller Beitrag

    Muss ich bei Betriebseinnahmen die Reisekosten mit angeben, oder rechne ich die raus?

    Selbstverständlich. Betriebseinnahme ist alles was Du in Geld oder Geldeswert vereinnahmst (§ 8 EStG).


    Aber das erklärt Dir doch das Programm ganz genau, wenn Du die Betriebseinnahmen Zeile für Zeile abarbeitest.


    Und Deine Reisekosten sind eben im Rahmen der gesetzlichen Regelungen als Betriebsausgabe abziehbar. Auch das kannst Du Deinem Programm entnehmen, wenn Du wiederum bei den Betriebsausgaben Zeile für Zeile vorgehst.


    Du solltest Dir etwas mehr Zeit nehmen, die umfangreichen Hilfen und Anleitungen Deines Programms kennen zu lernen (kleine vorstehende Fragezeichen anklicken, rechtsseitige Erläuterungen lesen, weiterführende Links anklicken).

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Gedankenknoten Gewinnermittlung als Freiberuflerin“ zu „Gewinnermittlung als Freiberuflerin“ geändert.
  • Meine Einnahme ist also 200 Euro, was meinen Gewinn erhöht, was meine Nachzahlung erhöht. Obwohl meine Einnahme doch nur 100 Euro Honorar ist....

    Noch dazu verstehe ich nicht warum nur ca. 50 Euro abgezogen werden von meiner Nachzahlung.

    Gibt es einen Posten bei den Betriebsausgaben, in dem ich die 100 Euro Bahnticket angeben kann und diese mir dann auch zu 100 Prozent von meinen Einnahmen wieder abgerechnet werden?

    Muss ich bei Betriebseinnahmen die Reisekosten mit angeben, oder rechne ich die raus? Bzw. Gebe ich einfach den Endbetrag meiner gestellten Rechnung ein oder nur das Honorar?

    Falls nur Honorar, darf ich bei Betriebsausgaben dann trotzdem meine Reisekosten erfassen?

    Ich habe eine vage Vermutung deines Problems, bin mir aber nicht sicher, ob ich jetzt einen Gedankenknoten habe.

    Du sprichst aber schon von der EÜR, oder in welchem Teil des Programms bist du? Wenn du von "was meine Nachzahlung erhöht" sprichst, klingt das nach Einkommensteuererklärung. Wenn du aber von Betriebseinnahmen und -ausgaben schreibst, klingt es nach EÜR.

    Wenn du also Einnahmen von 200 Euro netto hast und Ausgaben von 100 Euro netto, liegt auch dein Gewinn nur bei 100 Euro. Richtig eingetragen werden deine Ausgaben also in diesem Fall zu 100 Prozent abgezogen.

    Darüber hinaus ist dein "Problem" mit den unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen, wie von miwe4 bereits ausführlich erklärt, kein Problem, da es sich ja um einen durchlaufenden Posten handelt, der mit der Umsatzsteuererklärung wieder entsprechend ausgeglichen wird.

    Wie hoch letztlich deine Nachzahlung der Einkommensteuer ist, hängt natürlich auch von deinem persönlichen Steuersatz ab.