Angabe von Tafelgeschäften in der Steuererklärung

  • Hallo,

    ich habe dieses Jahr fällige festverzinsliche Anleihepapiere ("Tafelgeschäft") bei der Bank eingelöst und hierfür Zinsen zahlen müssen.

    Die Anleihe hatte ein Fälligkeit in 2016 und gleichzeitig habe ich noch 3 Zinsscheine eingelöst (2014, 2015, 2016).

    Die Zinsscheine sind pauschal mit 25% Kapitalertragssteuer versteuert worden, das ist lt. meiner Recherchen im Netz so normal und korrekt.

    Bei der Anleihe selbst hingegen sind 30% des Nennwertes ebenfalls mit 25% Kapitalertragssteuer versteuert worden. Dieses wird wohl gemacht, da es sich um ein "anonymes" Geschäft handelt, bei dem die Bank nicht weiß, ob die Papiere mit Gewinn eingelöst wurden.

    Ich habe die Papiere allerdings zum Nennwert gekauft und somit keinen Gewinn erzielt.

    Wie gebe ich dieses nun in der Software an?

    Ich habe für alle 3 Jahre jetzt nachträglich eine entsprechende Steuerbescheinigung erhalten.

    Muss ich das in der kommenden Steuererklärung für 2020 geltend machen, weil ich die Anleihe erst jetzt eingelöst habe oder muss ich irgendetwas rückwirkend unternehmen? Und wie mache ich das überhaupt?

    Vielen Dank für Rat und Tat :)

  • Irgendwie werde ich aus deinen Daten absolut nicht schlau - fällig 2016, aber Auszahlung erst 2019? Warum nicht 2016 bei Fälligkeit?

    Und warum hast du Zinsen 2019 gezahlt? Es dürfte doch eher so sein, dass du bei Kauf der Papiere die bis zum Kaufdatum aufgelaufenen Zinsen dem Verkäufer erstatten musstest (Stückzinsen) und am Jahresende diese Stückzinsen von den Zinsen, die du erhalten hast, abgezogen werden und nur die Differenz mit den 25% KapSt + SolZ versteuert werden.

    Auf den Veräusserungserlös sind 25% KapSt + SolZ fällig (unabhängig ob otC oder Depot). Unterschied: beim otC-Geschäft erhältst du keine Bankbescheinigung am Jahresende, sondern musst die einzelnen Abrechnungen zusammenstellen.