Hallo,
ich habe dieses Jahr fällige festverzinsliche Anleihepapiere ("Tafelgeschäft") bei der Bank eingelöst und hierfür Zinsen zahlen müssen.
Die Anleihe hatte ein Fälligkeit in 2016 und gleichzeitig habe ich noch 3 Zinsscheine eingelöst (2014, 2015, 2016).
Die Zinsscheine sind pauschal mit 25% Kapitalertragssteuer versteuert worden, das ist lt. meiner Recherchen im Netz so normal und korrekt.
Bei der Anleihe selbst hingegen sind 30% des Nennwertes ebenfalls mit 25% Kapitalertragssteuer versteuert worden. Dieses wird wohl gemacht, da es sich um ein "anonymes" Geschäft handelt, bei dem die Bank nicht weiß, ob die Papiere mit Gewinn eingelöst wurden.
Ich habe die Papiere allerdings zum Nennwert gekauft und somit keinen Gewinn erzielt.
Wie gebe ich dieses nun in der Software an?
Ich habe für alle 3 Jahre jetzt nachträglich eine entsprechende Steuerbescheinigung erhalten.
Muss ich das in der kommenden Steuererklärung für 2020 geltend machen, weil ich die Anleihe erst jetzt eingelöst habe oder muss ich irgendetwas rückwirkend unternehmen? Und wie mache ich das überhaupt?
Vielen Dank für Rat und Tat