Fahrzeuge, Nutzung eines anerkannten Kilometersatz aus Vorjahren

  • Hallo liebe Forums Teilnehmer,


    seit vielen Jahren nutze ich die WISO Software zur Erstellung meiner Einkommensteuer, nun mein erster Beitrag hier mit der Bitte um Tips und Erfahrungen.


    Folgende Frage habe ich in die Runde:


    • Im Punkt Verwaltung > Fahrzeuge dokumentiere ich Kosten, Abschreibungen, Wartung etc. meines Privatfahrzeuges welches ich per Fahrtenbuch nachweisbar für Dienstreisen benutze was auch durch den Arbeitgeber bescheinigt wird jedes Jahr. So ermittel ich den Gesamtenkostensatz / km auf die gesamte jährliche Fahrleistung (privat, Wohn/Arbeit, geschäftlich).
    • Folgenden Punkt nutze ich wie durch die Software vorgeschlagen: "Hat das Finanzamt bereits einen Kilometersatz anerkannt?"
    • Entsprechend der Hilfe nutzte ich hier für 2018 und 2019 den anerkannten km Satz von 2017 (durch Belege und Fahrenbuch nachweisbar), 2017 und 2018 hat das gepasst.
    • Nun bin ich 2019 in eine detaillierte Prüfung meiner Steuererklärung reingerutscht und würde gerne begründen können weshalb der 2017er km Satz anerkannt werden soll entsprechend des Hinweises im WISO Steuersparbuch
    • Der 2018/2019er Satz wäre niedriger als 2017.


    Sofern das so i.O. ist, haben Sie einen Tipp für mich dies korrekt zu argmumentieren?


    Danke und Viele Grüße!

    • Offizieller Beitrag

    Der 2018/2019er Satz wäre niedriger als 2017.

    Wenn Du das doch auf den ersten Blick erkennst, dann haben sich die Verhältnisse doch wesentlich geändert. Was spricht also dagegen, die tatsächlichen Kilometerkosten gemäß Ermittlung anzusetzen? Die Regelung ist ja kein Freifahrtschein für Steuergeschenke, sondern eine Vereinfachungsregelung bei nahezu identischen Grundvoraussetzungen (Kilometerleistung, Kosten, etc.). Die jährliche Ermittlung ist der Grundsatz, da Du ja eh entsprechende Nachweise zu führen bzw. vorzuhalten hast.


    Kilometerpauschale: Mit der Dienstreise Steuern sparen - Buhl steuernsparen.de

  • Hi zusammen,

    ich hätte dazu auch eine Frage, bei mir habe ich eine Leasingsonderzahlung drin und z.b. Winterreifen. Jetzt sagt das Finanzamt schon ab dem zweiten Jahr das sich die Kosten ja geändert haben. Stimmt ja auch, aber die Winterreifen laufen ja mind. 3 Jahre oder ? Wenn ich jetzt schon im 2ten Jahr (da sind ja alle Anschaffungskosten weg) die tatsächlichen Kosten geltend mache dann ist das ja enorm viel weniger. Im ersten Jahr bin ich ja auch "nur" 4 Monate gefahren. Gibt es da Sonderregelungen ?

    • Offizieller Beitrag

    Jetzt sagt das Finanzamt schon ab dem zweiten Jahr das sich die Kosten ja geändert haben. Stimmt ja auch, ...

    Eben. Und damit ist doch eigentlich schon alles beantwortet.


    ... aber die Winterreifen laufen ja mind. 3 Jahre oder ?

    Ja und? Dann hast Du sie als laufenden Aufwand des Jahres angesetzt und damit die Kosten je Kilometer dieses Jahres entsprechend mit ihren vollen Anschaffungskosten erhöht.


    Im ersten Jahr bin ich ja auch "nur" 4 Monate gefahren. Gibt es da Sonderregelungen ?

    Dann ist der Kilometersatz sowieso vom Grundsatz her im Folgejahr nicht zu übernehmen, da kein volles Jahr berechnet.