Verpflegungsmehraufwendungen

  • Hallo Zusammen,


    den Verpflegungsmehraufwand (14 € bzw. 28€ pro AT) für Dienstreisen kann man ja entweder in der Steuererklärung angeben oder vom Arbeitgeber direkt ausgezahlt bekommen.


    Ist es ein finanzieller Nachteil, den Verpflegungsmehraufwand "nur" über die Steuererklärung zurück zu holen?


    Bekomme ich hierüber auch die vollen 14 € bzw. 28 € zurück, oder wird der Betrag lediglich von meinem zu versteurnden Jahreseinkommen abgezogen, sodass ich auf den Betrag lediglich keine Lohnsteuer zahlen muss? Bei ca. 40% Lohnsteuer würde ich nach dieser Rechnung überschlägig von den 14 euro nur ca. 5,60 Euro zurück bekommen..


    Vielen Dank für Eure Antworten!


    Sebastian