Hallo,
unser Steuerberater hat für die Steuererklärung 2018 eine Rechnung gestellt. Wenn ich das richtig verstehe, kann ich den Aufwand für die Anlage KAP (Einkünfte aus Kapitalvermögen) nicht als Werbungskosten für Arbeitnehmer absetzen, sondern muss sie als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen ansetzen.
Nur: Ich finde nicht, wo ich das eintragen kann.
Wer kann mir weiterhelfen?