Hallo liebe Forums-Mitglieder,
könnt Ihr mir bei dieser Fragestellung helfen:
- ich fahre einen älteren Dienstwagen mit Versteuerung Geldwerter Vorteil 1% + 0,03% pro Entfernungskilometer Firma-Wohnstätte
- aufgrund Alter des KFZ ist die Kostendeckelung niedriger als die Ermittlung via obiger Berechnung (seitdem das KFZ voll abgeschrieben ist)
- früher erhielt ich eine Kostenaufstellung der Firma und konnte diese in der Steuererklärung im Bereich Kostendeckelung bei Dienstwagen eintragen, was dann mit der Steuererklärung ausgeglichen wurde
- dieses Jahr erhielt ich in der März-Abrechnung 3 Dokumente:
- eine Kostenaufstellung der KFZ-Kosten
- eine korrigierte Abrechnung für Dezember Vorjahr, um die Differenz der echten KFZ-Kosten korrigiert
- die März-Abrechnung (in welcher die Differenz der Korrektur zusätzlich ausbezahlt wurde)
- somit wurde quasi vom Steuerbüro meiner Firma die Korrektur vorgenommen, die ich zuvor selbst in der Steuererklärung vorgenommen hatte
In der korrigierten Dezember-Abrechnung für das Vorjahr wurde zwar das Gesamt-Brutto um den Korrekturwert reduziert, das Steuer-Brutto blieb aber gleich (es entspricht zudem auch dem Wert, der seitens WISO elektronisch beim Finanzamt abgeholt wurde).
Ich bin mir jetzt unsicher, ob ich nun überhaupt was eintragen soll / muss, oder ob das komplett durch die Lohnabrechnungen und Korrekturen des Lohnbüros abgedeckt ist.
Falls jemand Erfahrung in diesem Thema hat und mir weiterhelfen könnte, würde ich mich sehr freuen.
Vielen dank vorab,
S.