Ich habe 2018 zwei Eigentumswohnungen in Baden-Württemberg erworben; mein Wohnsitz ist in Bayern. Muss ich als Einzelperson dazu eine Feststellungserklärung abgeben?
Feststellungserklärung für Einzelperson?
- CKA
- Unerledigt
-
-
Nein.
Vermietungseinkünfte sind Bestandteil der Einkommensteuererklärung, in diesem Fall müssen eben zwei Anlage V zusätzlich ausgefüllt werden.
-
miwe4
Hat das Thema aus dem Forum Einkommensteuer nach WISO steuer:Mac verschoben.