Buchung Umsatzsteuer-Erstattung - PV-Anlage

  • Hallo Zusammen,


    hoffe ich kann das einigermaßen gut erklären. Stehe noch ziemlich am Anfang meiner Steuererklärung und habe seit Okt. letzten Jahr nun eine PV-Anlage.


    Zum Sachverhalt:

    Ich bin umgezogen und musste hierdurch das Finanzamt wechseln. Nun hat das neue Finanzamt fast 6 Monate benötigt um mir endlich eine neue Steuernummer zur Verfügung zu stellen. Daher konnte ich keine Umsatzsteuervoranmeldung für November und Dezember 2019 vornehmen und muss diese nun laut meinem Finanzamt noch nachreichen.


    Dabei würde ich selbstverständlich die gezahlte Umsatzsteuer für die Anschaffung der PV-Anlage mit in die Voranmeldung für November 2019 aufnehmen. Hierdurch erfolgt dann ja eine Erstattung des Finanzamt, allerdings dann wohl nun erst im Juli 2020.


    Wenn ich nun meine PV-Anlage in steuer:2020 Mac als Betrieb anlege und unter "Umsatzsteuer - vom Finanzamt erstattet" = 0,- EUR eingebe. Berechnet mir Wiso eine geringere Erstattung (3.314,52 EUR) als die ursprünglich bezahlte Umsatzsteuer (4.310,92 EUR).


    Hingegen wenn ich die bezahlte Umsatzsteuer als Erstattung vom Finanzamt im obigen Feld noch im Jahr 2019 erfasse, berechnet Wiso trotzdem noch eine Steuererstattung in Höhe von 1.267,82 EUR. Das wäre ja eine Gesamtsumme von 5.578,74 EUR im Vergleich zu 3.314,52 EUR. Des Weiteren müsste ich dann ja die erstattete U-St. im Jahr 2020 erfassen, was dann wiederum zu einer Nachzahlung führen würde, oder?


    Da ich nun nicht glaube, das die Software etwas falsch berechnet, vermute ich einen Denkfehler bei mir oder Ich stehe einfach auf dem Schlauch. Würde mich freuen wenn mich kurz jemand auf die richtige Spur bringt ;)


    [steuer:2020 Mac]

  • Du gibst deinen Umsatz (die im November erhaltenen Zahlungen ohne USt) ein und die Ausgaben und dazu gehört die in der Rechnung für die PV-Anlage ausgewiesene Vorsteuer als gezahlte Vorsteuern dazu. Dann wird die Differenz als Zahllast oder Rückerstattung ausgewiesen.

    In der Umsatzsteuererklärung (einmal im Jahr) sind die Sollbeträge laut den einzelnen Voranmeldungen dann unten abzuziehen.

    Es kommt also darauf an, was du nun machen willst, die Voranmeldungen für November und Dezember oder die Jahreserklärung. Wenn du gleich die Jahreserklärung machst, hast du keine Beträge aus Voranmeldungen, die du eintragen könntest, also darf dies dann auch nicht als schon erhaltene/bezahlten Zahllast eingetragen werden.

    • Offizieller Beitrag

    Du bedenkst aber, dass die Einkommensteuererklärung und die Umsatzsteuererklärung grundsätzlich rein gar nichts miteinander zu tun haben, oder? Einkommensteuer und Umsatzsteuer sind zwei Steuerarten also zwei paar Schuhe.


    Und alle Einnahmen oder Ausgaben wirken sich im Rahmen der Einkommensteuererklärung natürlich immer nur mit Deinem persönlichen Grenzsteuersatz laut maßgeblicher Einkommensteuertabelle (Grund- oder Splittingtabelle je nach Veranlagungsart) aus. Und bei der Einkommensteuer gilt natürlich das Zufluss-/Abflussprinzip des § 11 EStG.

  • Hallo Zusammen,


    habe die Vorgehensweise soweit verstanden. Dennoch verstehe ich nicht wie es im Planspiel zu der unterschiedlichen Erstattung kommt.


    Plan-Spiel:


    Mal angenommen ich hätte die U-St.-Voranmeldung für Nov. auch im November getätigt. Dann hätte mir das Finanzamt die komplette Vorsteuer in Höhe von 4.310,- EUR erstattet und würde nun in meiner Steuererklärung die Zahlung des Finanzamt erfassen. Damit komme ich auf einen zusätzlichen Erstattungsbetrag von 1.267,- EUR.


    Hingegen (Ist-Situation):


    Ich mache keine U-St.-Voranmeldung mehr für Nov. und Dez. sondern gleich die Jahresabrechnung. Trage somit nichts in obiges Feld ein und komme dann "nur" auf einen Erstattungsbetrag von 3.314,- EUR und keine weitere Erstattung durch das Finanzamt.


    Den Teil verstehe ich ehrlich gesagt noch nicht.


    Aber wie gesagt, kann auch sein ich stehe auf dem Schlauch.

    • Offizieller Beitrag

    Mal angenommen ich hätte die U-St.-Voranmeldung für Nov. auch im November getätigt. Dann hätte mir das Finanzamt die komplette Vorsteuer in Höhe von 4.310,- EUR erstattet und würde nun in meiner Steuererklärung die Zahlung des Finanzamt erfassen. Damit komme ich auf einen zusätzlichen Erstattungsbetrag von 1.267,- EUR.

    Eher nicht, denn Du wirst aus einer Erhöhung der Einnahmen im Rahmen Deiner Einkunftsart um die entsprechend zu erklärende Umsatzsteuererstattung des Finanzamts aus dem Vorsteuerüberhang niemals eine Einkommensteuererstattung erhalten.


    Im besten Fall sollte sich die verausgabte USt im Rahmen der Rechnungsbegleichung/en, die ja als Ausgabe eigener Art zu berücksichtigen ist, mit der Umsatzsteuererstattung des Finanzamts ausgleichen. Bei fehlender USt-Voranmeldung und Abwicklung im Rahmen der USt-Jahreserklärung ergeben sich eben aufgrund des § 11 EStG demgemäße Verschiebungen der Ergebnisse.