Untermiete eingener Mietanteil einer gemieteten Wohnung korrekt verbuchen

  • Hallo zusammen,

    ich bin mir grad unsicher wie ich Miete und Untermiete meiner gemieteten Wohnung richtig verbuchen muss.

    Zur Situation:

    • Habe ein Kleingewerbe und bin nach §19 UstG von der Umsatzsteuer befreit
    • Ich vermiete 1 Zimmer meiner 3 Zimmerwohnung unter
    • Das 2 Zimmer nutze ich selbst.
    • Das Wohnzimmer ist zur gemeinsamen Nutzung.
    • Das Zimmer von Untermiete und mein Zimmer sind gleich groß.
    • Die Wohnung hat insgesamt 86,18m².
    • Die Miete, Nebenkosten und sonstige Kosten sind 100% wie folgt:
      • Kaltmiete: EUR620,08
      • Betriebs- und Nebenkosten: EUR235,00
      • Sonstige Kosten: EUR158,89
    • Von diesen Kosten zahle ich 50%, also EUR506,99
    • Der Untermieter zahlt pauschal EUR560,00 pro Monat. Damit ist alles abgedeckt. Auch Betriebs- und Nebenkosten pauschal.

    Ich würde die Einnahme im Konto SK03 über das Sachkonto 2700 abrechnen.

    Ich bin mir nun total unsicher wie und in welcher Form ich meine Miete als Ausgaben eintrage. Und wenn unter welchem Sachkonto. Ich würde ja 4210 nehmen. Oder doch nicht?

    Für Tipps und Hinweise wäre ich euch super dankbar.

    VG
    Marcel


    P.S Glaub ich bin im falschen Forum gelandet. Wollte zu EÜR & Kasse. Sorry!

  • möglicherweise musst du die Untervermietung in deiner Steuererklärung irgendwo als Einnahmen angeben,

    Hallo,

    ganz sicher muss er das denn:

    Zitat

    Nach § 21 Einkommenssteuergesetz (EStG) zählen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zu den Einkünften und werden entsprechend mit der Einkommenssteuer versehen. Sobald Sie also ein Zimmer vermieten, wird die Steuer für den Umsatz fällig. Das gilt auch für die kurzfristige Untervermietung von Zimmern (vgl. § 4 Nr. 12 Satz 2 Umsatzsteuergesetz, UStG) und sofern die Umsatzgrenzen nach Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 Abs. 1 UStG überschritten werden. In vielen Fällen fallen private Vermieter unter diese Regelung, nach der sie im Vorjahr bis zu 17.500 Euro brutto und im laufenden Kalenderjahr bis zu 50.000 Euro brutto umsatzsteuerfrei einnehmen dürfen.

  • Das stimmt nicht, denn Vermietung von Wohnraum ist steuerbefreit, gleichgültig, wie hoch die Einnahmen sind.

    Und bei dieser Wohnsituation gibt es auch kein Arbeitszimmer.

    Die Vermietung spielt sich im privaten Bereich ab und ist in der Einkommensteuererklärung dort unter den Vermietungseinkünften einzugeben.

  • Die Vermietung spielt sich im privaten Bereich ab


    Habe ein Kleingewerbe und bin nach §19 UstG von der Umsatzsteuer befreit

    abgesehen davon:


    ist in der Einkommensteuererklärung dort unter den Vermietungseinkünften einzugeben.

    was steht in dem Zitat?


    Zitat

    Nach § 21 Einkommenssteuergesetz (EStG) zählen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zu den Einkünften und werden entsprechend mit der Einkommenssteuer versehen.