Sofortige Nachzahlung nach Datenabruf

  • Guten Abend,


    ich habe nun einiges zum Thema Nachzahlung hier im Forum gefunden und gelesen, aber eine Erleuchtung hat mir das leider nicht gebracht.

    Also erzeuge ich den X-ten Beitrag zum Thema Nachzahlung.


    Ich, verheiratet, StKl. 3/5, rufe über Wiso Steuer 2019 über den Steuerabruf meine Dokumente ab.

    Nach dem erfolgreichen einlesen aller Dokumente bekomme ich den Hinweis das 8 Bescheinigungen in die Steuererklärung übernommen wurden.

    Sofort wird mir im Feld "Nachzahlung" eine Nachzahlung in Höhe von 5.194,80 Euro präsentiert.

    Einen Arbeitnehmerfreibetrag lasse ich nicht eintragen.


    Wie kann ich herausfinden bzw. analysieren ob diese Nachzahlung stimmen kann und wie ich es Nachvollziehen kann?

    Von einem Bug in der Software gehe ich überhaupt nicht aus. Obwohl es das einfache machen würde. ;)


    Vielen Dank für Eure Unterstützung

  • raidieschen

    Hat den Titel des Themas von „Nachzahlung nach Datenabruf“ zu „Sofortige Nachzahlung nach Datenabruf“ geändert.
    • Offizieller Beitrag

    Wie kann ich herausfinden bzw. analysieren ob diese Nachzahlung stimmen kann und wie ich es Nachvollziehen kann?

    Die Steuerberechnung nebst Erläuterungen anschauen? ;)

  • Wo finde ich denn in Wiso Steuersparbuch die Steuerberechnung nebst Erläuterungen?

    Lediglich mit einem Klick auf den Header "Nachzahlung" bekomme ich eine Auflistung der Zahlung. Eine Erläuterung dazu gibt es da aber leider nicht.

    Aufgelistet werden in dem Fenster nur die summierten und gerundeten Zahlen der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung.

    Warum aber einer unserer Arbeitgeber "vermeintlich" weniger Steuer abführt als er müsste, geht daraus nicht hervor.

    • Offizieller Beitrag

    Einfach mal die Auswahlleiste oben im Programm anschauen und auf "Berechnung" klicken. Da finden sich übrigens nach viele weitere sehr interessante Programmfunktionen. ;)

  • Nette Tools in der Leiste aber auch diese konnten meine Frage nicht beantworten.

    Um das Thema zu schließen hier des Rätsels Lösung für alle die es auch einmal bewegen sollte ...


    Es ist bei 3/5 und stark unterschiedlichen Gehaltshöhen tatsächlich so, das eine Nachzahlung nach Eingabe der Lohnsteuerdaten (noch keine Werbungskosten eingetragen) möglich und wohl auch üblich ist. Möchte man diese nachschüssige Steuerlast vermeiden, ist eine Umgruppierung in Steuerklasse 4/4 mit Faktor möglich.


    Auch interessant, dass ich, der gar nicht in der Kirche ist, durch die gemeinsame Veranlagung indirekt auch Kirchensteuern zahle. =O

    • Offizieller Beitrag

    Um das Thema zu schließen für alle die es auch einmal bewegen sollte ...


    Es ist bei 3/5 und stark unterschiedlichen Gehaltshöhen tatsächlich so, das eine Nachzahlung nach Eingabe der Lohnsteuerdaten (noch keine Werbungskosten eingetragen) möglich und wohl auch üblich ist.

    Das wurde von mir in der Tat als bekannt vorausgesetzt, da es im Forum schon sehr oft thematisiert worden ist und mittels der erweiterten Forumssuche auch schnell gefunden ist.


    Sofort wird mir im Feld "Nachzahlung" eine Nachzahlung in Höhe von 5.194,80 Euro präsentiert.

    Wobei eine Nachzahlung in dieser Höhe auch da nicht die Regel ist. Deshalb eben der Hinweis auf die Steuerberechnung, wo man schnell feststellen kann, ob man evtl. nicht noch schnell zwecks besserer Aussagekraft seine ggf. als Selbstzahler erbrachten Vorsorgeaufwendungen eintragen sollte. ;)