Sorry errjot, aber das ist nicht richtig, was Du sagst. Die Betriebskostenverordnung in Punkto "Wasser" sieht wie folgt aus:
"die Kosten der Wasserversorgung,
hierzu gehören die Kosten des Wasserverbrauchs, die Grundgebühren, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung von Wasserzählern sowie die Kosten ihrer Verwendung einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung und Aufteilung, die Kosten der Wartung von Wassermengenreglern, die Kosten des Betriebs einer hauseigenen Wasserversorgungsanlage und einer Wasseraufbereitungsanlage einschließlich der Aufbereitungsstoffe;"
Du meinst bestimmt die Heizkostenverordnung. Die findet aber in Häusern mit Kaltwasser und Durchlauferhitzern und Nachtspeicherheizungen keinerlei Anwendung. S. Anwendungsbereich der Heizkostenverordnung.
Ich verbreite keine Falschabwicklungen, sondern zeige Lösungswege auf, die im Einklang mit dem, was gefordert ist, stehen. Siehe z.B. die richtige Anwendung von Abschlägen ohne Verrechnungskonten.