IAB 7g in meiner EÜR 2017/2018/2019

  • Hallo zusammen,


    ob es hier jemanden gibt, der sich mit dem IAB 7g auskennt und mir helfen kann?


    Ich bin selbständig und erstelle meine EÜR schon seit vielen Jahren mit WISO Mein Büro.

    Eine Bekannte hat mir vor drei Jahren eingeredet, dass der IAB 7g eventuell günstig für mich wäre.


    Nun bin ich unsicher, ob ich dies richtig umgesetzt habe. Konkret habe ich folgendes gemacht:


    Anlage EÜR 2017:


    -Abzüglich Investitionsabzugsbeträge nach § 7g Absatz 1 EstG: 1.000 € (gewinnmindernd)


    Anlage EÜR 2018:


    -Herabsetzungsbeträge nach § 7g Absatz 2 Satz 2 EstG: 652,24 €


    -Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Absatz 2 EstG: 978,37 €

    -Hinzurechnung der Investitionsabzugsbeträge nach § 7g Absatz 2 Satz 1 EstG aus 2017: 1.000 € (gewinnerhöhend)


    Anlage EÜR 2019:


    -Herabsetzungsbeträge nach § 7g Absatz 2 Satz 2 EstG: 250,65 €

    -Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Absatz 2 EstG: 625,47 €


    - Hinzurechnung der Investitionsabzugsbeträge nach § 7g Absatz 2 Satz 1 EstG aus 2017: 1.000 € (gewinnerhöhend)


    Die 1.000,00 € im Feld „Hinzurechnung Investitionsabzugsbeträge nach § 7g Absatz 2 Satz 1 EstG aus 2017“ habe ich bei der Erstellung der Anlage EÜR in den Jahren 2018 und 2019 jeweils manuell eingegeben, da mich das Programm aufgefordert hat, in diesem Feld einen Wert einzugeben – wahrscheinlich wegen der Herabsetzungsbeträge, die ich in beiden Jahren auf der Ausgabenseite erfasst habe.


    Nun bin ich im Nachhinein unsicher, ob es richtig war, in 2017 gewinnmindernd 1.000 € anzugeben und in den Jahren 2018 und 2019 jeweils gewinnerhöhend 1.000 €. Wobei ich dieser Logik folgend im nächsten (dritten) Jahr erneut 1.000 € gewinnerhöhend angeben würde.


    Somit hätte ich in 2017 zwar 1.000 € gewinnmindernd angegeben, in den drei darauffolgenden Jahren unterm Strich 3.000 € gewinnerhöhend. Das kommt mir nun komisch vor.


    Ich blicke da einfach nicht mehr durch. Ob mir da bitte mal jemand helfen kann?


    Herzlichen Dank und viele Grüße,


    Steffen

  • Moin Steffen,


    Du darfst als IAB nur max 40% des geplanten Wirtschaftsgutes einstellen.

    Im Jahr 2017 hast Du 1.000,- € eingestellt für geplante Anschaffungen in den nächsten 3 Jahren. Also hattes Du geplant in den nächsten 3 Jahren (2018-2020) Anlagegüter von 2.500,- € anzuschaffen.


    Im Jahr 2018 hast Du Wirtschaftsgüter für 978,37 € angeschafft. In dem Jahr der Anschaffung rechnest Du nur anteilig den IAB gewinnerhöhend dazu. Also den Anteil für die Wirtschaftsgüter, die Du in dem Jahr gekauft hast. Der "Rest" des im Jahr 2017 eingestellten IABs bleibt stehen für spätere Jahre.


    Im Jahr 2018 darfst Du eben auch nur die 40% der angeschafften Güter entsprechend als IAB-Herabsetzung buchen. Wie kommst Du daher auf 652,24 €?

    40% von 978,37 € sind 391,35 €.
    Diese 40% werden dann auch gewinnerhöhend wieder hinzugerechnet. Nicht die gesamten 1000,-€ Nur der in Anspruch genommene IAB!


    Genauso müsstest Du auch im Jahr 2019 vorgehen. Nur 40% der angeschafften Güter dürfen herabgesetzt werden - und entsprechend auch gewinnerhöhend hinzugerechnet werden.
    Auch hier kann ich Deine Rechnung nicht nachvollziehen. 40 % von den angeschafften 625,47 € sind bei mir 250,02 €.


    Du hast von den 2017 eingestellten 1000,- € also insgesamt 641,37 € "verbraucht" und hast noch 358,63 € als IAB offenstehen.
    Ergo müsstest Du also im Jahr 2020 noch Anlagengüter von 896,56 € anschaffen.


    Gruß

    Chris

  • Davon abgesehen: ein IAB kann für geringwertige Wirtschaftsgüter nicht gebildet werden, da die Voraussetzungen zum Verbleib nicht aus der Buchhaltung ersichtlich sind (GWG wird im Jahr der Anschaffung abgeschrieben).

    Mache dich bitte mit den Voraussetzungen etwas bekannter.

  • Hallo Chris,


    vielen Dank für Deine Antwort. Jetzt sehe ich schon etwas klarer. Ich habe unten noch ein paar Antworten meinerseits in Deinen Text rein geschrieben.

    Ich hoffe, ich habe das mit dem Zitieren richtig gemacht, Ich kenne mich hier in diesem Forum nicht so gut aus und bitte um Nachsicht.

  • ein IAB kann für geringwertige Wirtschaftsgüter nicht gebildet werden,

    Ein IAB kann gebildet werden, damit eine Anschaffung zu einem GWG wird und in der Folge sofort abgeschrieben werden kann.


    Hallo huhu77


    Ja, für 2019 kannst Du eine Korrektur einreichen. Der zu hoch angerechnete aufgelöste IAB beeinflusst ja die Berechnung Deiner GewSt und Deiner Einkommensteuer. In Deinem Fall hast Du also zuviel berechnet. Interessant wäre es, ob Dein FA vielleicht korrekt und damit anders als Du gerechnet hat, oder ob es Deine Zahlen stur übernommen hat.


    Ja, Grundsätzlich hast Du es verstanden und ich verstehe jetzt auch Deine Rechnung - sorry.

    Für 2018 kann ich jetzt alles nachvollziehen: Du hast also Wirtschaftsgüter im Wert von 1.630,60 € angeschafft, davon 40% als IAB herabgesetzt, das sind 652,24 €, die "restlichen" 60% sind 978,37 € (oder bei mir 978,36 €, aber auf den Cent soll es jetzt nicht ankommen)


    Nur für 2019 komme ich auf andere Beträge.

    Du hast 250,65 € als IAB herabgesetzt.

    Wenn Du wieder mit 40% für den IAB gerechnet hast, komme ich auf eine Gesamt-Anschaffungssumme von 626,63 €.

    Die "restlichen" 60% sind daher bei mir 375,98 €. Wie kommst Du auf 625,47 €? :/


    Nach meiner Rechnung hast Du also insgesamt Güter im Wert von insgesamt von 1.630,60 € (2018) plus 626,63 € (2019) angeschafft. Also ist nix mehr offen von Deinem zurückgestellten IAB.

    Sorry, dass ich Dich dabei auf die falsche Spur gebracht habe.


    Aber für 2019 würde ich die Beträge nochmal prüfen. Und schon allein wegen der zu hohen Hinzurechnung des IAB noch eine korrigierte Version ans FA übermitteln.


    Gruß

    Chris

  • Hallo Chris,


    vielen Dank für Deine Antwort. Du hilfst mir damit sehr weiter. Ich habe wieder unten in Deinen Text Antworten eingefügt.

  • Hallo huhu77 ,(Ich nehme hier nur Deinen Alias, damit Du automatisch benachrichtigt wirst ;))


    Hallo Steffen,

    ein bisschen bin ich aber jetzt auch durcheinander gekommen mit Deinen Zahlen und muss mich berichtigen!


    Du hast 2018 einen IAB von 652,24 € in Anspruch genommen, im Jahr 2019 einen IAB von 250,65 €. Das sind insgesamt 902,89 €.

    Insgesamt hattest Du 2017 aber 1.000 € als IAB eingestellt, den Du in den darauffolgenden 3 Jahren in Anspruch nehmen musst.

    Also müsstest Du den "Rest" von Deinem eingestellten IAB von 97,11 € noch im Jahr 2020 in Anspruch nehmen.

    Also müsstest Du noch irgendein Wirtschaftsgut im Wert von mindestens 242,78 € anschaffen. (Wovon dann die restlichen 97,11 € die besagten 40% sind)

    Dann erst hast Du den gesamten eingestellten IAB auch "verbraucht".

    Sonst müsstest Du ihn wieder gewinnerhöhend auflösen - und das ist umständlich und beinhaltet eine Neuberechnung von 2017.


    Gruß

    Chris

  • Hallo Chris,


    ganz herzlichen Dank für Deine Nachricht.

    Wieder habe ich unten in Deinen Text Antworten rein geschrieben.

  • Moin!


    So scheint es zu passen. Der IAB aus 2017 ist damit "verbraucht"


    Da, wo Du jeweils die IABs für die 3 Vorjahre einträgst, kannst Du auch nochmal den korrekten in Anspruch genommenen IAB für 2018 eintragen.

    Das Ganze dürfte aber eigentlich nicht gewinnerhöhend wirken, sondern sollte nur rein informativ sein. Das FA will ja sehen, wie die 1.000,- € eingestellter IAB aus 2017 irgendwann in den 3 Folgejahren in Anspruch genommen werden.
    Genauso machst Du es im nächsten Jahr und in den Folgejahren, Du gibst den jeweils in den letzten 3 Jahren in Anspruch genommenen IAB ein.

    Eigentlich müsstest Du im Formular gleich sehen können, ob sich das gewinnerhöhend auswirkt. Das sollte aber nicht so sein.
    Ich selber bilanziere, kann das also nicht 1:1 nachstellen.


    Gruß

    Chris

  • Moin Chris,


    vielen Dank für Deine Antwort.

  • Moin Steffen,


    da ich keine EÜR mache, habe ich mich mal kurz im Netz umgeschaut. Leider hast Du bei Deinem Zitat den vollständigen § immer abgeschnitten ;)

    Wenn Du schreibst, dass der Eintrag in diesen Zeilen gewinnerhöhend ist, vergiss meinen Kommentar, dass es nur informativ ist. Dann trägst Du da für 2018 nichts ein!


    Wenn ich mir das hier mal durchlese, komme ich zu dem Schluss, dass Du in diesen Zeilen nur die Hinzurechnung von dem IAB aus 2017 einträgst, und zwar nur die Höhe, die Du 2019 auch in Anspruch genommen hast.

    Die anderen Zeilen außer 2017 lässt Du also frei.

    Das ist also ein Eintrag ins Formular, der zeigt, in welchem Jahr Du einen IAB eingestellt hast, den Du 2019 in Anspruch genommen hast.


    Gruß

    Chris

  • Moin Chris,


    vielen Dank für Deine Antwort von heute Morgen. Der Vollständigkeit halber hier noch der vollständige Text meines Zitats:


    Hinzurechnung der Investitionsabzugsbeträge nach § 7 g Abs. 2 Satz 1 EStG aus 2016 (Erläuterungen auf gesondertem Blatt)

    Hinzurechnung der Investitionsabzugsbeträge nach § 7 g Abs. 2 Satz 1 EStG aus 2017 (Erläuterungen auf gesondertem Blatt)

    Hinzurechnung der Investitionsabzugsbeträge nach § 7 g Abs. 2 Satz 1 EStG aus 2018 (Erläuterungen auf gesondertem Blatt)


    Es ist in der Tat so gedacht, wie Du ganz am Anfang geschrieben hast. Es werden 40% des in dem jeweiligen Jahr in Anspruch genommenen IAB gewinnerhöhend hinzugerechnet.


    Ich habe zwischenzeitlich mit einem Sachbearbeiter beim Finanzamt telefoniert. Der empfahl mir, für 2019 die fraglichen Buchungen alle als GWG zu buchen, dann würde sich die Frage gar nicht stellen und ich bräuchte keine Hinzurechnung machen. Zumal der IAB sowieso ausgeglichen sei, nachdem ich in 2018 die in 2017 eingestellten 1.000 € wieder hinzugerechnet hatte.


    So werde ich es nun auch machen.


    Dir ganz herzlichen Dank für Deine Hilfe!


    Gruß,


    Steffen

  • Gerade wollte ich mich über IAB informieren und darüber nachdenken, ob es für uns zweckmäßig sein kann angesichts nicht möglicher Prognosen für die nächsten Jahre.


    Wenn ich hier aber sehe, welchen Verwaltungsaufwand ich über Jahre treiben muss, lasse ich es lieber. Das kostet mich vielleicht etwas mehr Steuern, bringt mir aber Lebenszeit.


    Grüße

    Michael