Hallo zusammen,
ob es hier jemanden gibt, der sich mit dem IAB 7g auskennt und mir helfen kann?
Ich bin selbständig und erstelle meine EÜR schon seit vielen Jahren mit WISO Mein Büro.
Eine Bekannte hat mir vor drei Jahren eingeredet, dass der IAB 7g eventuell günstig für mich wäre.
Nun bin ich unsicher, ob ich dies richtig umgesetzt habe. Konkret habe ich folgendes gemacht:
Anlage EÜR 2017:
-Abzüglich Investitionsabzugsbeträge nach § 7g Absatz 1 EstG: 1.000 € (gewinnmindernd)
Anlage EÜR 2018:
-Herabsetzungsbeträge nach § 7g Absatz 2 Satz 2 EstG: 652,24 €
-Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Absatz 2 EstG: 978,37 €
-Hinzurechnung der Investitionsabzugsbeträge nach § 7g Absatz 2 Satz 1 EstG aus 2017: 1.000 € (gewinnerhöhend)
Anlage EÜR 2019:
-Herabsetzungsbeträge nach § 7g Absatz 2 Satz 2 EstG: 250,65 €
-Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Absatz 2 EstG: 625,47 €
- Hinzurechnung der Investitionsabzugsbeträge nach § 7g Absatz 2 Satz 1 EstG aus 2017: 1.000 € (gewinnerhöhend)
Die 1.000,00 € im Feld „Hinzurechnung Investitionsabzugsbeträge nach § 7g Absatz 2 Satz 1 EstG aus 2017“ habe ich bei der Erstellung der Anlage EÜR in den Jahren 2018 und 2019 jeweils manuell eingegeben, da mich das Programm aufgefordert hat, in diesem Feld einen Wert einzugeben – wahrscheinlich wegen der Herabsetzungsbeträge, die ich in beiden Jahren auf der Ausgabenseite erfasst habe.
Nun bin ich im Nachhinein unsicher, ob es richtig war, in 2017 gewinnmindernd 1.000 € anzugeben und in den Jahren 2018 und 2019 jeweils gewinnerhöhend 1.000 €. Wobei ich dieser Logik folgend im nächsten (dritten) Jahr erneut 1.000 € gewinnerhöhend angeben würde.
Somit hätte ich in 2017 zwar 1.000 € gewinnmindernd angegeben, in den drei darauffolgenden Jahren unterm Strich 3.000 € gewinnerhöhend. Das kommt mir nun komisch vor.
Ich blicke da einfach nicht mehr durch. Ob mir da bitte mal jemand helfen kann?
Herzlichen Dank und viele Grüße,
Steffen