Betriebsgebäude / Arbeitszimmer?

  • Ich führe seit Herbst 2019 eine private Physiotherapiepraxis im Eigenheim (Kleingewerbe) und stehe gerade etwas auf dem Schlauch.


    Die Praxis hat einen separaten Eingang und ist 64,5 qm groß (24,5 % der Gesamtfläche des Eigenheims) und zählt somit als Betriebsgebäude.


    In welchen Unterpunkten gebe ich den folgende Rechnungen ein?


    - Eine Maler-Rechnung (2500 EUR)

    - Fliesen (die mein Partner verlegt hat, 1500 EUR)

    - WC-Schüssel und Waschbecken (ebenfalls selber verlegt, 500 EUR)


    Felder um so etwas einzugeben finde ich nur unter dem Unterpunkt "Häusliches Arbeitszimmer", aber meine Praxis fällt doch da nicht drunter?


    Viele Grüße und ein großes Danke vorab!

    • Offizieller Beitrag

    In welchen Unterpunkten gebe ich den folgende Rechnungen ein?

    Bei Fragen zu Software sollte man aber zumindest auch das genutzte Programm und dessen Version genau benennen. ;)


    Ich führe seit Herbst 2019 eine private Physiotherapiepraxis im Eigenheim (Kleingewerbe) und stehe gerade etwas auf dem Schlauch.


    Die Praxis hat einen separaten Eingang und ist 64,5 qm groß (24,5 % der Gesamtfläche des Eigenheims) und zählt somit als Betriebsgebäude.

    Ein paar mehr Infos zum Sachverhalt, Erwerb (Eigentumsübergang) oder Bau (Fertigstellung) oder ggf. vorherige Nutzung der Räume bräuchte man schon.


    Felder um so etwas einzugeben finde ich nur unter dem Unterpunkt "Häusliches Arbeitszimmer", aber meine Praxis fällt doch da nicht drunter?

    Für die Zahlen würde die Bezeichnung der Eingabemaske ja nun weniger eine Rolle spielen.


    Allerdings sollte man sich bei so einem Vorhaben schon etwas mit den steuerlichen Dingen auskennen, da es doch schon die Weichen für künftige Dinge zu stellen gilt. Da sollte man überlegen, zumindest eine eingehende Erstberatung eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe zu nutzen.


    Auf das Programm bezogen stellt sich die Frage, ob es nicht sinnvoller wäre, schon von Beginn an das gesonderte EÜR-Modul des Sparbuchs zu nutzen und richtig "zu buchen".

  • Bei Fragen zu Software sollte man aber zumindest auch das genutzte Programm und dessen Version genau benennen. ;)

    WISO Steuersparbuch 2020 27.07.

    Ein paar mehr Infos zum Sachverhalt, Erwerb (Eigentumsübergang) oder Bau (Fertigstellung) oder ggf. vorherige Nutzung der Räume bräuchte man schon.

    Das Haus ist Baujahr 1958.

    Im März 2018 wurde der Kaufvertrag unterschrieben, im Juli 2018 sind wir eingezogen. Es gehört jeweils zur Hälfte mir und meinem Partner.


    Gesamtkaufpreis war 530.000 plus Nebenkosten.


    War hinterher in Elternzeit, seit August 2019 in einem Teil des Gebäudes als Physiotherapeut selbstständig im Kleingewerbe tätig.

    Zuvor hatte in diesem Teil der Gebäudes der Vorgänger sein Versicherungs-Makler-Büro drin gehabt. In wiefern spielt dies eine Rolle?


    Für die Praxis nutze ich 64,5 qm von 267 qm Gesamtfläche.

    Auf das Programm bezogen stellt sich die Frage, ob es nicht sinnvoller wäre, schon von Beginn an das gesonderte EÜR-Modul des Sparbuchs zu nutzen und richtig "zu buchen".

    Ich habe in meinem Termin-Programm zwar ein Finanz-Modul mit drin, dies ist jedoch (noch) nicht für EÜR ausgelegt. Wenn es nicht bald folgenden sollte, werde ich ab 2021 mit dem EÜR Modul arbeiten. Mitten im Jahr damit anzufangen macht wahrscheinlich keinen Sinn, oder?


    Allerdings sollte man sich bei so einem Vorhaben schon etwas mit den steuerlichen Dingen auskennen, da es doch schon die Weichen für künftige Dinge zu stellen gilt. Da sollte man überlegen, zumindest eine eingehende Erstberatung eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe zu nutzen.

    Die Befürchtung habe ich auch. Werde vermutlich nicht drum herum kommen (zusätzlich) einen Steuerberater zu fragen. Nicht desto trotz bin ich für jeden Tipp dankbar.

    Für die Zahlen würde die Bezeichnung der Eingabemaske ja nun weniger eine Rolle spielen.

    Ja? Das heißt ich kann die Handwerker-Rechnung analog zum häuslichen Arbeitszimmer angeben?

  • der Stb hätte vor Herbst 2019 befragt werden sollen - nun ist alles nicht mehr gestaltbar und kann teuer werden!

    Ohje. Da ich die Praxis als Nebengewerbe neben der Kindererziehung führe, habe ich aus Kostengründen bisher verzichtet.

    Teuer inwiefern?

    • Offizieller Beitrag

    Das Haus ist Baujahr 1958.

    Im März 2018 wurde der Kaufvertrag unterschrieben, im Juli 2018 sind wir eingezogen. Es gehört jeweils zur Hälfte mir und meinem Partner.

    War hinterher in Elternzeit, seit August 2019 in einem Teil des Gebäudes als Physiotherapeut selbstständig im Kleingewerbe tätig.

    Zuvor hatte in diesem Teil der Gebäudes der Vorgänger sein Versicherungs-Makler-Büro drin gehabt. In wiefern spielt dies eine Rolle?

    Da wir dann einen Anschaffungsvorgang haben und zum Glück auch aktuelle Werte zu Wert Grund und Boden sowie Gebäude.

    Dann war der jetzt betriebliche Teil doch sicherlich auch an den Vorgänger vermietet und Du musst die AfA-Bemessungsgrundlage für den Gebäudeanteil schon ermittelt haben, oder?


    Für die Praxis nutze ich 64,5 qm von 267 qm Gesamtfläche.

    Womit Du diesen Gebäudeanteil sowie den zuzurechnenden anteiligen Grund- und Bodenanteil spätestens ab Herbst 2019 als notwendiges Betriebsvermögen zwingend zu aktivieren hast.


    der Stb hätte vor Herbst 2019 befragt werden sollen - nun ist alles nicht mehr gestaltbar und kann teuer werden!

    Ohje. Da ich die Praxis als Nebengewerbe neben der Kindererziehung führe, habe ich aus Kostengründen bisher verzichtet.

    Teuer inwiefern?

    Der Verzicht auf eine eingehende steuerliche (Erst-)Beratung in einem solchen Zusammenhang kann einen letztlich mehr kosten als diese dann sicherlich nicht ganz preiswerte Beratung eines Fachmanns. Die Kosten bezüglich der eingehenden Beratung kannst Du vorher bei diesen erfragen und somit auch vergleichen.


    - Eine Maler-Rechnung (2500 EUR)

    - Fliesen (die mein Partner verlegt hat, 1500 EUR)

    - WC-Schüssel und Waschbecken (ebenfalls selber verlegt, 500 EUR)

    Diese Kosten wären nach Deiner Schilderung wohl als sofort abziehbare Betriebsausgaben anzusetzen, wobei das m.E. letztlich aktuell Dein/Euer kleinstes Problem ist.

    • Offizieller Beitrag

    zu bemerken wäre noch *gewillkürtes BV* aber das muss wirklich ein StBer. klären

    Warum gewillkürtes BV? Mehr notwendiges BV als eine zu 100% betrieblichen Zwecken genutzte Praxis im eigenen Objekt kann ja nun wirklich nicht sein. ?(

  • die Praxis wird Betriebsvermögen - das kann später mal teuer werden, wenn diese beendet wird - das sollte der Stb erläutern!

    Ja gut. Klar, die Sache mit der stillen Reserve und so. Das ist mir bewusst.

    Dann war der jetzt betriebliche Teil doch sicherlich auch an den Vorgänger vermietet und Du musst die AfA-Bemessungsgrundlage für den Gebäudeanteil schon ermittelt haben, oder?

    Das war bisschen unglücklich von mir formuliert. Die Ergo-Versicherung war drin, bevor wir das Haus gekauft haben. Entsprechend habe ich da zuvor nichts ermitteln müssen. Wir haben das Haus 2018 gekauft, nachdem der Versicherungsmakler Ende 2016 unerwartet verstorben ist. Zwischen Einzug im Juli 2018 und Eröffnung im September 2019 haben wir renoviert.


    Da wir dann einen Anschaffungsvorgang haben und zum Glück auch aktuelle Werte zu Wert Grund und Boden sowie Gebäude.

    Das ist auch so ein Punkt für sich. Kein Amt kann/ mag mir da wirklich Auskunft geben, welcher Teil des Kaufpreises nun auf das Gebäude fällt und welcher auf das Grundstück.


    Vermessungamt meinte, ich soll den Bodenwert vom Kaufpreisabziehen. Die Differenz ist der Gebäudewert. (und dann nehme ich entsprechend den %-Anteil).


    Ich fahre aber später mal zum hiesigen Finanzamt und frage nach ob die mit der Rechnung einverstanden sind.


    Vielen Dank euch schon mal!

    • Offizieller Beitrag

    Wir haben das Haus 2018 gekauft, nachdem der Versicherungsmakler Ende 2016 unerwartet verstorben ist. Zwischen Einzug im Juli 2018 und Eröffnung im September 2019 haben wir renoviert.

    Genau, aber doch mit dem Ziel, diesen einen Gebäudeteil ausschließlich für eigenbetriebliche Zwecke zu nutzen.


    Vermessungamt meinte, ich soll den Bodenwert vom Kaufpreisabziehen. Die Differenz ist der Gebäudewert. (und dann nehme ich entsprechend den %-Anteil).


    Ich fahre aber später mal zum hiesigen Finanzamt und frage nach ob die mit der Rechnung einverstanden sind.

    Wie das zu berechnen ist, das ist ja nun kein Hexenwerk und sowohl hier im Forum als auch im Sparbuch sowie auf diversen sonstigen Infoseiten (auch von Buhl) nachzulesen. Ich würde an Deiner Stelle erst einmal keinen Schritt mehr ohne einen Steuerberater machen. Aber ist Dein Ding und Dein Geld. Wir dürfen nicht beraten und können nur hinweisen bzw. warnen.

    • Offizieller Beitrag

    (24,5 % der Gesamtfläche des Eigenheims)

    sind mir da beim scrollen 75% verloren gegangen?

    Spielt doch in der Gesamtkonstellation keine Rolle. Und ich bin ehrlich gesagt ganz bewusst nicht auf andere Besonderheiten eingegangen bzw. habe das ausgeweitet. Wir wissen eh noch nicht alles. Bei getrennten Eingängen könnten bewertungsrechtlich z.B. auch abgeschlossene Einheiten vorliegen. Ich gehe bei dem im Eigentum von @XNOR befindlichen Teil aber in jedem Fall von notwendigem BV aus.


    und wie hiermit bestellt ist, sollte doch mal jemand drüber schauen der sich auskennt

    Es gehört jeweils zur Hälfte mir und meinem Partner.

    Sicherlich. Zumal wir noch nicht einmal wissen, wie das mit dem Begriff "Partner hier im steuerlichen Sinne gemeint ist (verheiratet, nichteheliche Lebensgemeinschaft, etc.).


    Und genau deshalb habe ich nicht nur geschrieben:

    Allerdings sollte man sich bei so einem Vorhaben schon etwas mit den steuerlichen Dingen auskennen, da es doch schon die Weichen für künftige Dinge zu stellen gilt. Da sollte man überlegen, zumindest eine eingehende Erstberatung eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe zu nutzen.

    sondern auf den von @XNOR angedachten Gang zum Finanzamt, ohne vorherigen steuerlichen Rat eingeholt zu haben:

    Ich würde an Deiner Stelle erst einmal keinen Schritt mehr ohne einen Steuerberater machen. Aber ist Dein Ding und Dein Geld. Wir dürfen nicht beraten und können nur hinweisen bzw. warnen.