Meines Erachtens gibt es bei unterjährigem Eigentümerwechsel ja nur eine Abrechnung, die der neue Eigentümer erhält.
Steht dem Alteigentümer in diesem Falle noch irgendetwas an Abrechnungsunterlagen zu? In meinem Fall verlangt der Eigentümer eine Abrechnung vom 01.01.-30.09.. Gibt es hierfür eine Grundlage bzw. wo kann ich die rechtliche Seite dessen nachlesen?